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Vollstreckungsankündigung vom Amt

Begonnen von Schwäbli, 14. Mai 2014, 19:53

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Bürger

Zitat von: Schwäbli am 19. Mai 2014, 23:51
Also bisher mußte ich auch dort keine Gebühr bezahlen und auch keine Säumniszulage ect.
Warum Ihr alle Geld beim Amt ect. lassen müßt keine Ahnung.
So das war es erstmal von mir hier und vielen Dank für die Unterstzüung Eurer seits.
Vielen Dank, Schwäbli, für Deinen Bericht + freut uns natürlich, dass Dir damit zumindest vorübergehend geholfen ist :)
Die Bediensteten der Verwaltungsgerichte sind keineswegs bösartig oder menschenfeindlich. Vielleicht mitunter überlastet - und freuen sich der "Rundfunkbeitragsfälle" ähnlich wenig wie unsereiner.
Generell sind sie durchaus willens, einen nicht gerade ins offene Messer laufen zu lassen.
Aber auch sie dürfen keine Rechtsberatung leisten und sind dementsprechend - mal mehr, mal weniger - zurückhaltend.
Daher auch keine einhelligen Antworten von dieser Seite.
Es gilt aber durchaus:
Bei Fragen - insbesondere bzgl. der reinen Modalitäten und Formalitäten - durchaus lieber eine Frage mehr beim Verwaltungsgericht gestellt, als eine zuwenig.
Alles Gute weiter + lass uns weiter gegenseitig auf dem Laufenden halten.
Bürger :)
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Schwäbli

Hi an alle,

habe auch nun einen Wiederspruch gegen den letzten Bescheid vom 02.05.2014 gestellt. Den ich per Fax und per Post versendet habe. Bin gespannt was daraus wird. Auch habe ich noch den Bescheid aus Quartal 3 angefordert da ich diesen nie bekommen habe. Daher werde ich dann auf dem dann auch noch wiedersprechen können, da er ja dann erst eingetroffen ist. Ist das eigentlich jemand passiert eine keine Bescheid mit Rechtsbehelfslehrung zu bekommen aber im Vollstreckungsankündigung enthalten zu sein.

Gruß schwäbli

merco

Zitat von: Schwäbli am 31. Mai 2014, 00:36
Ist das eigentlich jemand passiert eine keine Bescheid mit Rechtsbehelfslehrung zu bekommen aber im Vollstreckungsankündigung enthalten zu sein.
Gruß schwäbli

Hallo schwäbli,
dein Satz ist nicht ganz einfach  zu verstehen, aber wenn ich ihn richtig interpretiere:
Mir ist es gerade passiert:
- immer fristgerecht Einspruch eingelegt
- Begründungen geliefert mit Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung
- nie, auch nicht auf explizite Anfrage, offiziellen Widerspruchsbescheid erhalten (mit Rechtsbehelfslehrung)
- dann Vollstreckungs-Ankündigung (hier über das Finanzamt) bekommen, wieder mit verzögertem Datum, Briefzustellung brauchte 1 Woche bei einer Gesamt-Frist von 10 Tagen.

Herzlichen Gruss
Merco

noTV


merco

ich habe dann dem vollstreckenden Amt angezeigt, dass bisher kein Widerspruchsbescheid vorliegt.
Anscheinend wurde das respektiert und ich bekam ein Schreiben, dass der Einwand an den BS mit Bitte um Klärung weitergeleitet werde.

Jetzt Warten auf Widerspruchsbescheid bzw. weiteres Schreiben des vollstreckenden Amts.


Gruss

merco

Widerspruchsbescheid eingegangen, 4 Seiten + Rechtshilfebelehrung