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Autor Thema: Rundfunkbeitrag: Gute Aussichten – Jetzt wissen wir es...  (Gelesen 11064 mal)

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Frau Tabea Rößner...
..."Sprachrohr" des Bundestags und ZDF in "Personalunion"?!??!

Bildschirmschnappschuss auf facebook
14.05.2014 / 23.10 Uhr
Tabea Rößner
Deutscher Bundestag - ZDF

https://www.facebook.com/tabea.roessner/about

Da tun sich Abgründe auf...
Wie gesagt: Schlimmer geht's wohl nimmer.



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R
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Was mich beim Lesen des Urteils bereits gestört hat, ist u. a. dieser Satz:

Zitat
...Denn, so das Gericht, „eine freie wirtschaftliche Betätigung ist allein in einem demokratischen Umfeld möglich.“
...

Das bedeutet im Umkehrschluss und im Zusammenhang mit dem gepriesenen ÖRR ja eine freie wirtschaftliche Betätigung nicht möglich wäre, ja niemal möglich gewesen sein kann.

Wie kann sich dann seit 1367 ein Kaufmanssgeschlecht wie die Fugger etablieren?

Und wie ist es den Rockefellers und Krupps gelungen, sich frei wirtschaftlich zu betätigen?

Die nehmen sich wirklich nicht mehr nur ein wenig zu wichtig.

Die Verflechtungen der Dame mit der medialen Welt ist allerdings der Hammer!


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

dass die Gerichte so entscheiden.
Allerdings müsste man das Urteil erst einmal im Original lesen. Die Begründung würde mich schon interessieren.
Früher hatte man die Gebühr als Vorzugslast ( aus dem Steuerrecht) bezeichnet.
Das geht mit dem Rundfunkbeitrag nicht mehr.

Bis jetzt haben die Gerichte immer den Rundfunkbeitrag/ -gebühr verteidigt.
Es geht um sehr viel Geld und Macht.


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