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Autor Thema: Wie geht's weiter (Rheinland-Pfalz)?  (Gelesen 3856 mal)

S
  • Beiträge: 26
Wie geht's weiter (Rheinland-Pfalz)?
Autor: 13. Mai 2014, 22:11
Guten Abend,

Person A hatte vor dem Mainzer Verwaltungsgericht geklagt (Klagebegründung etc. in anderem Thread gepostet) und die Verhandlung war bis zur heutigen Entscheidung mit Zustimmung von Person A. ausgesetzt worden.

Wie könnte es nun weitergehen? Kann sich das Gericht komplett auf das heutige Urteil berufen, obwohl Person A Privatperson ist und auch andere Gründe angeführt hatte?
Muss noch eine Anhörung stattfinden? Kann man Person A anbieten die Klage zurück zu ziehen? Wer hat Erfahrung mit solchen Dingen und eventuell Tipps?

An Rundfunkgebühren sind inzwischen 331,00 Euronen aufgelaufen. Eine eventuelle Berufung wird sich Person A nicht leisten können. Welche "kreativen" Wege gibt es, dem Beitragsservice dennoch ein Bein zu stellen - Zahlen unter Vorbehalt, Ratenzahlung der rückständigen Beiträge, Nicht-Zahlung mit Risiko von Gefängnis (das möchte Person A keinesfalls), oder, oder?

Ich hoffe jemand mit mehr Finanzen und einem Rechtsbeistand kann den Weg bis vor das Bundesverwaltungsgericht gehen - wäre das nicht was für Crowdfunding?

Freue mich auf Eure Antworten.

Administrator/René: Du hast eine PM


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Mai 2014, 23:40 von René«

S
  • Beiträge: 26
Sooo... nun hatte ich die klitzekleine Hoffnung, dass heute in Bayern anders entschieden wird... aber das war wohl nix.

Allgemeine Frage - kann man nach einer (voraussichtlich) verlorenen Klage noch unter Vorbehalt zahlen - denn es könnte ja immerhin sein, dass doch noch ein höheres Gericht das Ganze anders sieht.. ?


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E
  • Beiträge: 38
Unter Vorbehalt werde ich ohnehin zahlen. Das sowieso.

Meine Person A hat bisher nicht reagiert. Auf gar nichts. Nun haben sich knapp 330,-- angehäuft. Mal gucken, wie Person A das löst. Zwar könnte sie die 330,-- locker zahlen, aber niemals kriegen diese Schwe**** einfach so das Geld...

Vielleicht kriegen Sie 8,-- EUR-Raten!  8)


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D
  • Beiträge: 311
  • liberté, égalité, fraternité!
Ich werde weiterhin NICHT zahlen und WEITERHIN KÄMPFEN!

Seit DREI (!!!) Monaten warte ich auf die Ablehnung des SWR gegen meinen Widerspruch - es tut sich noch immer nichts!

Das "Koblenzer Urteil" ist ein Skandal und eine Verhöhnung bürgerlicher Rechte!  Hier ein Auszug aus der Verfassung des Landes RL-Pfalz:

2. Gleichheitsrechte
Artikel 17  [Gleichheit vor dem Gesetz, Gleichberechtigung]
(1) Alle sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Willkürliche Begünstigung oder Benachteiligung von Einzelpersonen oder Personengruppen sind den Organen der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung untersagt.
(3) Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Staat ergreift Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Staat und Gesellschaft, insbesondere im Beruf, in Bildung und Ausbildung, in der Familie sowie im Bereich der sozialen Sicherung. Zum Ausgleich bestehender Ungleichheiten sind Maßnahmen, die der Gleichstellung dienen, zulässig.
(4) Der Staat achtet ethnische und sprachliche Minderheiten.

Was also ist nun dieser unsägliche RfBStV, wenn er eigentlich aufgrund Artikel 2, Absatz 2, der Verfassung gar nicht existieren dürfte?  Und wenn man dass genau betrachtet, WO steht eigentlich in einer Verfassung etwas darüber, dass der Gesetzgeber "generalisieren" oder "typisieren" darf?

Checkt mal die Verfassungen Euerer Heimat-Länder.  Vllt. bieten sie Hebel und Anhaltspunkte zum Angriff des RfB?

Bis dahin:  GEBT NICHT AUF!  Wir mögen zwei Schlachten verloren haben - doch noch lange nicht den Krieg um unsere Freiheit und unsere Würde!

LG!

D61


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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit.   Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden.
(Rosa Luxemburg)

S
  • Beiträge: 26
Ja, das mit dem Widerspruchsbescheid dauert sehr lange..  - bis zum widerspruchsfähigen Beitragsbescheid vergingen schon 5 Monate, dann dauerte es nach dem Widerspruch weitere 6 Monate bis der Bescheid kam.

Aktuell ist bei meiner Person A noch die Klage vor dem Verwaltungsgericht anhängig - mal sehen, wie es da jetzt weitergeht.
Und ebenso so runde 330,00 Euro aufgelaufen.

Es ist echt der Hammer... selbst im Kindergarten (!!!) wo weder Radio gehört noch Fernsehen geschaut wird, sind Beiträge zu zahlen. Ich hoffe inständig, dass sich einer oder mehrere der finanzstärkeren GEZ-Gegner bis vor den EUGh durchklagen..., nur, das wird dauern.


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  • Beiträge: 11.797
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
kann man nach einer (voraussichtlich) verlorenen Klage noch unter Vorbehalt zahlen - denn es könnte ja immerhin sein, dass doch noch ein höheres Gericht das Ganze anders sieht.. ?
Zahlung unter Vorbehalt ist nach Erteilung des Verwaltungsakts = Beitragsbescheids *nicht mehr möglich*

Weitere Infos u.a. hier:

Muster: Ab 2013 - Zahlung unter Vorbehalt
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4058.0.html

...beachte hierbei aber insbesondere auch die Kommentare am Ende des Threads bzgl. der
Widersinnigkeit einer "Zahlung unter Vorbehalt"

www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4058.msg56595.html#msg56595

Dennoch: Wer - aus welchen Gründen auch immer - eine Zahlung/ Ratenzahlung/ o.ä. nicht mehr vermeiden kann, sollte die Zahlung durchaus nur unter Vorbehalt leisten - allerdings unter den oben verlinkten und bei akademie.de nachzulesenden Voraussetzungen.
Sonst ist es wirklich sinnfrei und vertane Liebesmüh...


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Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

S
  • Beiträge: 26
Ganz unabhängig davon, was jetzt kommt und wie / ob dann GEZahlt werden muss, wurde nun Frau Rößner angeschrieben, Enttäuschung geäußert und auf verlorene Stimmen hingewiesen ebenso wurde bei der Neuen Richtervereinigung einmal ganz freundlich angefragt, wie sie das sehen und ob sie dazu nicht Stellung nehmen wollen.

Über eventuelle Antworten wird das Forum dann informiert.


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