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Autor Thema: Erstanmeldung zusammen mit Partner -> Nachzahlung?  (Gelesen 1016 mal)

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  • Beiträge: 1
Hallo!

Bin grade auf dieses sehr interessante Forum gestoßen und würde gerne mal nachhören, wie ihr bei folgendem Fall handeln würdet:

Person A wohnt seit 5 Jahren mit Person B zusammen in einer gemeinsamen Wohnung (ordentlich gemeldet). Kunde der GEZ waren A und B nicht.
Zu GEZ Zeiten (vor ca. 4 Jahren) kamen zwar ein paar Briefe, die aber ohne Konsequenz ignoriert wurden. Man hörte nichts mehr voneinander.

Zum 01.01.13 startete der Beitragsservice, den A & B wie den Vorgänger GEZ ignorierten. Es kamen bisher keine Schreiben des Beitragsservice zu A & B.
Jetzt hat A sich zum 01.05.14 angemeldet, bevor doch noch ein Brief mit einer Forderung rückdatiert auf den 01.01.13 kommt. Bisher kam keine Reaktion des Beitragsservice.
Nun stellt sich für B die Frage, wie in Sachen B vorzugehen ist. Es ist ja zu erwarten, dass B ansonsten bis Ende 2014 einen Brief bekommt mit einer Forderung der Beiträge seit 01.01.13. Bei solch einem Brief auf das Vertragsverhältnis von A zu verweisen, sollte ja auch hinfällig sein, da A bereits seit 2009 an der Anschrift gemeldet ist. Im besten Fall, würde der Beitragsservice ja nur die Zeit 01.01.13 - 01.05.14 von B fordern.

Wie würdet ihr vorgehen?


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a

awawaw

A wird Bettelbriefe für eine Forderung ab 1.1.13 erhalten.
B ist nicht beitragspflichtig ... da ja A Beitrags"Zahler-Verweigerer" ist...
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http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9299.msg64704.html#msg64704


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