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Autor Thema: Verfassungsrichter: Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig  (Gelesen 27605 mal)

F

Fritzi

Spätestens seit dem Kommentar von Jörg Münchhoff, den wir heute lesen konnten, sollte doch einleuchten, dass die Gerichte nicht mehr im Namen des Volkes entscheiden.

Lasst uns die Basis breiter machen, durch mehr Öffentlichkeitsarbeit. Die Bürger müssen besser erfahren, was mit ihnen gespielt wird. Lasst uns eine riesengroße Welle werden, die den ganzen Sabber überrollt.

Wir schaffen das!


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S
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Hier eine "live-Reportage" mit der Begründung warum die Gerichte so urteilen wie sie urteilen
https://www.youtube.com/watch?v=J5puqVIkTE8
... und dem Hinweis was wir tun sollten  >:D


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Also:
1) Das Urteil weist Teile der Klage als unzulässig ab. d.h. die sind schon mal gar nicht überprüft und zur Entscheidung angenommen worden, weil das LVG gar nicht zuständig ist.
2. hat das Gericht entschieden, dass der Rest der bemängelten Regelung mit der Landesverfassung konform geht. Landesverfassung ist nicht gleich Bundesverfassung (Grundgesetz)! Der RBStV hat Landesgesetzgebungscharakter. (Will man uns zumindest offiziell weismachen) Da er durch die Landesregierung verifiziert wurde, wäre es auch merkwürdig, wenn er der Landesverfassung widersprechen würde, bzw. wenn ein LV-Richter das feststellen würde.

Die Grundgesetzfrage ist in keiner Weise entschieden. Dafür bedarf es, wie gehabt, mühevolle Schritte über sämtliche Gerichtsinstanzen.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

k
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  • Wir sind das Volk
Dann gibt es immer noch den Bundesgerichtshof und den Europäischen Gerichtshof,der Kampf ist noch lange nicht zu Ende.


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koppi1947

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So lange es nicht vom BUNDESverfassungsgericht abgesegnet wird gibt es noch Hoffnung.


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...und die Popularklage bleibt interessant!


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  • Für Informations- und Pressefreiheit!
    • Für Informationsfreiheit
Spätestens seit dem Kommentar von Jörg Münchhoff, den wir heute lesen konnten, sollte doch einleuchten, dass die Gerichte nicht mehr im Namen des Volkes entscheiden.

Wir leben zunehmend in einer inszenierten Demokratie. Demokratie, das gibt es irgendwo im Fernsehen, in der schönen heilen Welt der öffentlich-rechtlichen Sender. Nach echter Mitbestimmung muss man im wirklichen Leben hingegen suchen, da wird den politischen Eliten nach dem Mund geredet, da hat der Bürger nichts zu melden.

Daher müssen wir aufstehen und kämpfen. Jetzt erst recht!


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H
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    • Rundfunkbeitrag und Freiheit des Gewissens
Spätestens seit dem Kommentar von Jörg Münchhoff, den wir heute lesen konnten, sollte doch einleuchten, dass die Gerichte nicht mehr im Namen des Volkes entscheiden.
....

Wo ist dieser Kommentar von Münchhoff zu finden?


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Friedrich Schiller:
Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.

H
  • Beiträge: 260
    • Rundfunkbeitrag und Freiheit des Gewissens
Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshof Rheinland Pfalz

Pressemitteilung Nr. 11/2014 vom 13.5.2014

Zitat
II. Der Verfassungsgerichtshof wies die Verfassungsbeschwerde in Teilen als unzulässig und im Übrigen als unbegründet zurück.

1. ............. Zudem sei ein Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie gegen die Berufs-, Gewerbe-, Eigentums- und Informationsfreiheit von vornherein offenkundig??????? ausgeschlossen; deren Schutzbereiche würden durch die Neuregelung der Rundfunkfinanzierung nicht berührt.

weiter oben im Link

Was für ein Quatsch!!!!

Ich denke, die Mehrheit der Forumsteilnehmer empfindet diesen Verstoß gegen die informationelle Selbstbestimmung.


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Friedrich Schiller:
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Y
  • Beiträge: 62
Sehe es auch eher gelassen.
Es ging nur um die Landesverfassung und sie hatte noch nicht den Verwaltungsrechtsweg exerziert.
Zur informationellen Selbstbestimmung kann ich nur sagen: Kann man als Unternehmer scheinbar weniger gut klagen als wenn ich als Privatperson klage. Weil diese Grundrechte meine Person betreffen und nicht mich als Firmeninhaber.
Wenn ich argumentiere, dass ich mit 18€ eher Zeitschriften kaufen will und sonst nicht viel in der Kasse habe, dann ist das etwas klarer für die Gerichte als bei einem Unternehmer, der mehr auf seine freie Ausübung klagt. Wie auch immer, sie hätte eher den Verwaltungsrechtsweg beschreiten sollen, da sehe ich mehr Chancen. Insbesondere wo man momentan scheinbar politisch überlegt Städte zu entlasten und momentan dadurch eine Ungleichbehandlung entstehen könnte, wenn man nicht auch Firmenbesitzer entlasten möchte (am Ende zahlt mal wieder der trottelige Tatort Zuschauer).

Für mich ist daher die bayrische Popularklage interessanter und diese eher nichtssagend.


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"Wenn du wissen willst, wer dich beherrscht, musst du nur herausfinden, wen du nicht kritisieren darfst." - Voltaire

  • Beiträge: 1.111
  • Es steht an-die neue Zeit-von Grundrechten befreit
Was haben der (Pharma)Lobbyist, Rundfunkbeitragsstaatsvertragsunterschreiber alias ex Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz und zweifacher Vorsitzender im öffentlich rechtlichen Rundfunk alias Kurt Beck (Person A) - mit dem Präsidenten des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofes Lars Brocker (Person B) gemeinsam?
Evtl eine Schuld für seinen gut bezahlten Posten?


Zitat
08.06.2012 | Verfassungsgerichtshof
Beck überreicht Lars Brocker die Ernennungsurkunde
Ministerpräsident Kurt Beck hat Landtagsdirektor Dr. Lars Brocker zum neuen Präsidenten des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofes und des Oberverwaltungsgerichts Koblenz ernannt.

Quelle:
http://www.rlp.de/no_cache/einzelansicht/article/beck-ueberreicht-ernennungsurkunde-an-lars-brocker/


Schon weiss man wie der Hase läuft!


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Meine Beiträge drücken meine persönliche Meinung aus und stellen keine Rechtsberatung dar.
Den Wahrheitsgehalt meiner Beiträge empfehle ich jedem in Eigenrecherche zu prüfen und sich eine eigene Meinung zu bilden.
Ich übernehme keine Verantwortung für negative Folgen, die für das folgen meiner Meinung entstehen könnten.

  • Beiträge: 47
Was ich krass finde ist, dass in der Frankfurter Allgemeinen Dinge behauptet werden wie, das sei jetzt höchstrichterlich entschieden (höchste Instanz ist das Bundesverfassungsgericht, nicht der Verfassungsgerichtshof in RP, hallo?!) und gegen den Rundfunkbeitrag sei jetzt juristisch kein Kraut mehr gewachsen, ARD, ZDF und die Länder bräuchten jetzt nichts mehr zu befürchten, das Steuerargument ist vom Tisch etc. Eine umfassende Prüfung, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, hat doch noch gar nicht stattgefunden, das kann nur das Bundesverfassungsgericht.
Warum schütten die so einen Propagandamist in die ohnehin schon verseuchte Berichterstattung in diesem Land...


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Die Gerichte können von mir aus urteilen wie sie lustig sind. Für den Staatsfunk gibt es von mir keinen Cent.

"Die Justiz ist in Deutschland seit Jahrhunderten die Hure der deutschen Fürsten."
(Georg Büchner. Hessischer Landbote 1834)

"Sich fügen heisst lügen!"
(Erich Mühsam. Der Gefangene)




http://www.zahlungsstreik.net


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"Sich fügen heißt lügen!"
(Der Gefangene. Erich Mühsam)

"Die einzige Kunst im Kapitalismus ist der Aufstand gegen alle Autoritäten!" (Graffiti)

"Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist."
(Charles-Louis de Montesquieu)

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  • Beiträge: 550
Was haben der (Pharma)Lobbyist, Rundfunkbeitragsstaatsvertragsunterschreiber alias ex Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz und zweifacher Vorsitzender im öffentlich rechtlichen Rundfunk alias Kurt Beck (Person A) - mit dem Präsidenten des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofes Lars Brocker (Person B) gemeinsam?
Evtl eine Schuld für seinen gut bezahlten Posten?

Es ist kein Geheimnis und wurde vor kurzem auch hier gepostet, aber hier nochmal der Link der erklärt wie es in D um Gewaltenteilung steht:
http://www.gewaltenteilung.de/idee.htm


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  • Beiträge: 338
Wenn es am Donnerstag auch so ausgeht, wars das wohl...

Mein Motto: Einfach nichts bezahlen, egal um was es geht.
Ausnahmen bestätigen aber die Regel. Gehe ich irgendwo einkaufen, bezahle ich dafür auch.


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