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Autor Thema: Badische-Zeitung: "SWR-Verwaltungsrat Stechl: „Hilferuf an die Gesellschaft“ "  (Gelesen 3066 mal)

Uwe

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SWR-Verwaltungsrat Stechl: „Hilferuf an die Gesellschaft“



Einsparungen, Qualitätsverlust, Rundfunkbeiträge, Orchesterfusion:
Die Debatte über den SWR kocht weiter hoch. Alexander Dick sprach
mit dem Vorsitzenden des Verwaltungsrates, Hans-Albert Stechl, darüber.

mehr auf:
http://www.badische-zeitung.de/ratgeber/computermedien/swr-verwaltungsrat-stechl-hilferuf-an-die-gesellschaft--84655705.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Mai 2014, 10:19 von Uwe«
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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Gleich im dritten Satz des "Interviews" fordert dieser Stechl
1 083 000 000 , 00 € jährlichen Zwangsbeitrag alleine für den SWR.
Genauer betrachtet also 1 083 000 000 , 00 € für so gut wie Nichts.
Kann er ja auch gerne haben. Allerdings von denen, die für Nichts bezahlen wollen...

Ab seinem 4. Satz konnte ich dann nicht mehr weiter lesen. Wollte meine letzte
Mahlzeit lieber im Magen behalten.
Bestimmt wieder nur widerliche Selbstbeweihräucherung, die angebliche Rechtmäßigkeit des 15. Rästv.
und weitere Märchen über angeblichen Geldmangel.

Diskussionen mit denen bringen leider wirklich nichts.
Ehrlich, diese Lügen habe ich sowas von über.

Dann lieber etwas von Personen, die außerhalb vom Begünstigtenkreis des Zwangsbeitrages stehen.
Die fordern jedenfalls kein Geld für Schxxxx.

Markus


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Uwe

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Badische-Zeitung:
"Die Regierung muss noch ihr Wegducken beenden"




Zitat:
"Dieses Interview verwirrt mich. Herr Stechl schreibt, Orchester zu unterhalten sei für den SWR bloßes Mäzenatentum, nicht Aufgabe. Und etwas weiter: Jugendarbeit gehört vom Staat und nicht über den Rundfunkbeitrag finanziert. Bleibt man in dieser Logik, frage ich mich, wieso Herr Stechl als Verwaltungsratsvorsitzender des SWR sich denn für einen noch zu schaffenden "Jugendkanal" stark macht, der mindestens 45 Millionen Euro kosten soll..."

mehr auf:
http://www.badische-zeitung.de/leserbriefe-68/die-regierung-muss-noch-ihr-wegducken-beenden--85120376.html


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P
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Zitat:

" dann reden wir von rund 100 Millionen Euro, die wir 2014 verglichen mit 2009 weniger zur Verfügung haben. Das ist die Lohnsumme von eintausend Arbeitsplätzen. Es ist mir ein Rätsel, wie manche das noch immer ignorieren."

100.000.000 € / 1000 Mitarbeiter /12 Monate  = 8.333,333333

Also ca. 8333,- € entspricht dem durchschnittlichen Monatslohn, ich denke da sollte mal der Rotstift zuerst angesetzt werden, dem Rest des Artikels braucht man, bei diesem Überschlag nicht mehr zu lesen, denn hier ist die Spucke bereits weg. Er hat vollig Recht ich verstehe auch nicht, wie weite Teile der Bevölkerung das immer noch ignorieren.


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Zitat
Wir fahren alle zweiter Klasse Bahn, was vollkommen in Ordnung ist.

Bleibt ihm auch nichts anderes übrig. Ich gehe davon aus, dass die sich ans Landesreisekostenrecht halten müssen. Und das sieht nun mal keine 1. Klasse mehr vor! Basta!

Zitat
Bei den Produktionskosten gehen wir auch ran. Beispiel Wieland Backes’ "Nachtcafé": Das wird bislang im Ludwigsburger Schloss produziert, die Produktionskosten liegen bei 200 000 Euro im Jahr. Die sparen wir jetzt, indem wir die Nachfolgesendung im Studio in Baden-Baden produzieren. Anderes Beispiel: Die beiden großen SWR-Shows – "Die große Show der Naturwunder" und "Verstehen Sie Spaß?" – wurden bislang in angemieteten Stadt- oder Messehallen produziert. Das Herrichten einer solchen Halle, damit sie fernsehtauglich ist, kostet enorm, so dass wir künftig nur noch Studios anmieten, die diese Infrastruktur bereits haben. Da werden wir Millionen sparen.

Das macht doch nur deutlich, dass vorher Millionen sinnlos verballert wurden.

Zitat
Aber Jugendarbeit gehört nun wirklich vom Staat und nicht über den Rundfunkbeitrag finanziert.

Richtig! Das Klientel liegt doch altersmäßig eh über 60.



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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
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