Leider muss man sich in Deutschland an die Prozesshierarchie halten. Ein Verwaltungsakt (wie der Beitragsbescheid) kann nur vor Verwaltungsgerichten angefochten werden. Letztendlich ist nur der Widerspruchsbescheid die Eintrittskarte, um mit guter Argumentation ein Verwaltungsgericht dazu zu bewegen nach §100 Grundgesetz eine verfassungsrechtliche Frage direkt an das Verfassungsgericht weiterzuleiten.
Höchstwahrscheinlich wird das nicht passieren. Eher wirst du in erster, eventuell zweiter als auch dritter Instanz unterliegen. Erst dann kannst du nach Erschöpfen des Rechtsweges vor Verwaltungsgerichten das Verfassungsgericht anrufen, dies ist übrigens kostenlos!
Hier ein Beitrag von Aldebaran dazu:
http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/2014/05/klagevorbereitung-2-macht-es-euch-nicht.html