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Autor Thema: Zu spät abgemeldet  (Gelesen 3558 mal)

T
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Zu spät abgemeldet
Autor: 08. Mai 2014, 18:59
Hallo,

ich möchte euch eine kleine Geschichte einer Studentin erzählen, die mit ihrem Freund zusammen zog und "versäumte" sich abzumelden.

Die o.g. Studentin befand sich bis Sept. 2013 noch im Bezug von Bafög und war daher befreit. Aus Gründen wurde der Folgeantrag abgelehnt und die Studentin lebt nun von den Einkünften ihrer Nebenbeschäftigung (430€). Gegen den Bescheid des Bafög-Amtes wurde geklagt, aber die Entscheidung im Eilverfahren ist negativ. Der B-Service meldete sich natürlich pünktlich zum Ablauf der Befreiung, wurde ignoriert, da die Studentin ja glaubte, Anspruch auf Bafög zu haben und damit wieder auf eine Befreiung.
Zeitgleich zog die Studentin mit ihrem Freund zusammen und bezahlte von nun an den Beitrag über die B-Nummer ihres Freundes nachweislich von ihrem Konto.
Der B-Service schickt weiterhin seine Briefchen, die ignoriert werden. Bis im März 2014 der Bescheid mit Rechthelfsbelehrung kommt. Daraufhin schreibt die Studentin dem B-Service per E-Mail, dass eine Zahlung für diese Wohnung bereits über eine andere B-Nummer erfolgt ist.  B-Service besteht auf die Zahlung. Die Studentin schreibt abermals hin und zeigt sich zahlungsbereit, sollte man den Betrag um 50% reduzieren. Haben die natürlich nicht gemacht und zudem noch den schönen Passus zitiert wie oben beschrieben zitiert. Jedoch bietet man ihr eine Ratenzahlung an.

Die Studentin fragt sich nun, was sie jetzt tun kann. Bis zum letzten Schreiben war sie zwar verärgert darüber zweimal für eine Wohnung zahlen zu müssen, hat aber ihr Versäumnis eingestanden. Nach diesem Schreiben sieht sie es aber eigentlich nicht mehr ein, das noch zu zahlen.
Ihre Frage wäre, ob ein Widerspruch nur dann gültig ist, wenn er mit dem Wort "Widerspruch" deklariert ist, bzw. er per E-Mail versandt wird. Regelrecht widersprochen hat sie ja eigentlich nicht, sondern vielmehr darauf hingewiesen, dass der Beitrag für die Wohnung schon entrichtet wurde.
Was wäre nun die richtige Vorgehensweise?


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awawaw

Re: Zu spät abgemeldet
#1: 08. Mai 2014, 19:36
Nur ein unterschriebener Widerspruch der offensichtlich ein solcher ist ...ist einer. Wenn nach Rabatt gefragt wird.. ist das sicher keiner..
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Hiermit lege ich gegen den Bescheid vom xxxxx Widerspruch ein.
Für den Verwaltungsakt gibt es keine Rechtsgrundlage. Ich bin nicht beitragspflichtig.
Für diese Wohnung gibt es schon einen Beitragspflichtigen und zwar
Teilnehmerkonto xxxxxxxxxxx – Max Mustermann
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Handschriftlich unterschrieben per Einschreiben


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Re: Zu spät abgemeldet
#2: 08. Mai 2014, 20:43
Unglaublich, diese Bande … Auf jeden Fall sollte die Studentin noch einmal schriftliche Widerspruch einlegen und bei Ablehnung klagen. Es kann höchstens sein, dass sie ein Quartal bezahlen muss, wenn sie nur einen Tag nicht befreit war und noch nicht mit ihrem Freund zusammengezogen war. Ansonsten besteht kein Beitragspflicht: eine Wohnung, ein Beitrag!


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Re: Zu spät abgemeldet
#3: 08. Mai 2014, 21:30
Leider ist die Frist vorbei, der Bescheid kam ja im März.
In der rechtsbelehrung auf der Rückseite steht sogar ausdrücklich drauf, dass der Widerspruch auch per E-Mail eingelegt werden könne. Aber es stand auch nicht ausdrücklich Widerspruch drin, daher war es wohl auch keiner.


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Re: Zu spät abgemeldet
#4: 08. Mai 2014, 21:41
Mist. In Berlin gibt es eine Kummernummer der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus, da wird oft Leuten geholfen, die an Ämtern und Behörden verzweifeln. Falls es sowas auch da gibt, wo die Studentin wohnt, könnte sie das mal versuchen. Es handelt sich hier ja offenkundig um Rechtsbruch.


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awawaw

Re: Zu spät abgemeldet
#5: 08. Mai 2014, 21:46
Kummernummer der Profiteure und Mitverursacher....  Kopfschüttel


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themob

Re: Zu spät abgemeldet
#6: 08. Mai 2014, 21:50
Bei Widerspruch per Mail steht aber auch der wichtigste Hinweis in der Rechtsbehelfsbelehrung:
Wird der Widerspruch in elektronischer Form eingelegt, muss das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes versehen sein. Und noch andere Besonderheiten, die genau in der Belehrung drin stehen.

Diesen entscheidenden Hinweis überlesen viele, glauben Widerspruch eingelegt zu haben weil eine Mail verschickt wurde und schon ist die Frist versäumt und der Gebühren-/Beitragsbescheid rechtskräftig.

Darum immer Widerspruch nachweisbar mit Einschreiben und Rückschein, evtl. vorab per Fax wenn jemand die Möglichkeit hat, direkt an die Rundfunkanstalt.

Das Versäumnis der Abmeldungen, war schon in der Vergangenheit immer wieder ein großes Ärgernis. Wird es wohl in Zukunft auch bleiben solange diese Art der Finanzierung so bestehen bleibt.

Von vornherein kalkulierte Mehreinnahmen für den Rundfunk


Leider ist die Frist vorbei, der Bescheid kam ja im März.
In der rechtsbelehrung auf der Rückseite steht sogar ausdrücklich drauf, dass der Widerspruch auch per E-Mail eingelegt werden könne. Aber es stand auch nicht ausdrücklich Widerspruch drin, daher war es wohl auch keiner.


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Re: Zu spät abgemeldet
#7: 08. Mai 2014, 22:03
Kummernummer der Profiteure und Mitverursacher....  Kopfschüttel
Einen Versuch ist es wert.


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Re: Zu spät abgemeldet
#8: 10. Mai 2014, 12:53
Sie hat mal etwas gegoogelt und konnte sowas nicht in ihrer Region finden.

Sie fühlt sich gerade etwas hilflos, aber diese Beiträge bezahlen sieht sie auch nicht ein. Schließlich wurde für den Zeitraum für die Wohnung ja schon gezahlt. Daher ist die Ansage: Ein Wohnung ein Beitrag sehr irreführend wenn man bedenkt, dass dennoch Beiträge gefordert werden können, nur weil man sich nicht abgemeldet hat. Für mich wird dieser zweite Beitrag vollkommen unrechtmäßig eingefordert, aber scheinbar machen die das ja schon immer so.

Da es für die Studentin nun keinen Rechtsweg mehr zu geben scheint, was kann ihr denn im schlimmsten Fall passieren, wenn sie die Zahlung verweigert? Gehen die soweit, dass sie ihr einen Titel verpassen?
Ihr wurde eine Ratenzahlung angeboten, sollte sie vielleicht einfach kleine Raten vereinbaren und Verrechnungschecks schicken? Habe gelesen, dass die nicht immer eingelöst werden oder zumindest ewig dauert.

Stimmt es, dass am 15.05. vom Bayrischen Verwaltungsgericht entschieden werden soll, ob das Rundfunkgesetz verfassungswidrig ist? Vielleicht sollte sie bis dahin warten?

Danke für die Antworten.


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Uwe

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Re: Zu spät abgemeldet
#9: 10. Mai 2014, 13:21
Urteilsverkündung zur Popularklage: 15. Mai 2014

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8813.0.html


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