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Autor Thema: Befreiungsvoraussetzung bei Mitbewohner / Anmeldung wechseln?  (Gelesen 9209 mal)

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  • Beiträge: 13
Es gibt ein vorgefertigtes Abmelde-Formular:
"Ich melde das beitragskonto ab. Die Rundfunkbeiträge für die Wohnung werden unter der Beitragsnummer ______ gezahlt. [Angaben zum Inhaber des Beitragskontos]".
Man kann sich also nur abmelden, wenn man sich über ein bereits existierendes Konto gleich wieder anmeldet. So gesehen müsste sich in meinem geschilderten Fall erst der Mitbewohner anmelden, damit sich die urspr. Person (unter Angabe des neu angemeldeten Mitbewohners) abmelden kann.


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Abmeldungen nicht durchzuführen, ist ein ganz normaler Reflex bei der GEZ/BS.
Zitat
Man kann sich also nur abmelden, wenn man sich über ein bereits existierendes Konto gleich wieder anmeldet. So gesehen müsste sich in meinem geschilderten Fall erst der Mitbewohner anmelden, damit sich die urspr. Person (unter Angabe des neu angemeldeten Mitbewohners) abmelden kann.
Wenn du/ihr die Sache so angeht, kann's dir/euch passieren, dass der BS die Befreiung ablehnt (denn einer in der WG kann ja zahlen, weil die Befreiungsvoraussetzungen nicht erfüllt werden).
Folge: Ihr zahlt erst mal doppelt, wegen 2 Anmeldungen.
Danach geht die Abmeldung auch noch schief, weil ihr weder verheiratet seid, noch eine offiziell eingetragene Lebensgemeinschaft bildet. --> 2 Anmeldungen = 2 x bezahlen. Ich gehe nicht davon aus, dass sich am Habitus der GEZ irgendetwas geändert oder gar verbessert hat.

Sorry, hab irgendwie schlechte Erfahrungen in Sachen Rundfunkgebühren gesammelt. Politiker-Verkaufsparolen à la "Wohngemeinschaften müssen neuerdings nur einmal bezahlen" glaube ich einfach nicht, da diese Parolen weder die Gerichte noch den Beitragsservice interessieren. Entweder du bleibst mit der Abmeldung hartnäckig (ist natürlich mit etwas Aufwand verbunden), oder du lässt es so wie es ist. Sich mit 2 Anmeldungen herumärgern ist schlechter als 1 Anmeldung (meine Meinung).


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