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Autor Thema: Frage an die Schlaubi-Schlümpfe hier im Forum; wer versteht diese Vorschrift???  (Gelesen 2700 mal)

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§ 4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, Absatz (4), erster Satz:

(4) Die Befreiung oder Ermäßigung beginnt mit dem Ersten des Monats, zu dem der Gültigkeitszeitraum des Bescheids beginnt, wenn der Antrag innerhalb von zwei Monaten nach dem Erstellungsdatum des Bescheids nach Absatz 7 Satz 2 gestellt wird.

Welcher Bescheid nach Absatz 7 Satz 2 ist hier gemeint? Festsetzungsbescheid? Dann könnte man sich ja dann noch befreien lassen? Ich kapier es nicht - hat sich offensichtlich geändert seit GEZeiten.


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Am Ende ist alles gut; wenn es nicht gut ist, ist es nicht das Ende.

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awawaw

Unter BESCHEID versteht der "ÖR GEZ Beitragsservice" den LeistungsBESCHEID /BewilligungsBESCHEID (Verwaltungsakt)

http://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/material/beratung/rundfunkbefreiung.pdf

Die Voraussetzungen für die Befreiung oder Ermäßigung sind durch die entsprechende Bestätigung der Behörde oder des Leistungsträgers im Original oder des entsprechenden Bescheides im Original oder in beglaubigter Kopie nachzuweisen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Bescheid#Deutschland


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Mai 2014, 22:29 von awawaw«

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Und wann beginnt dann der Gültigkeitszeitraum des Bescheids?


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awawaw

steht doch da.."Gültigkeitszeitraum des Bescheids" beginnt,
darunter verstehe ich den Bewilligungszeitraum.
Bescheid vom 1.1.14 für den Bewilligungszeitraum (Gültigkeitszeitraum) 15.1.bis 15.7..
= Befreiung ab 15.1


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Mai 2014, 22:49 von awawaw«

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Sorry, ich steh immer noch auf dem Schlauch:

Die Befreiung oder Ermäßigung beginnt mit dem Ersten des Monats,  z.B. 1.3.14

zu dem der Gültigkeitszeitraum des Bescheids beginnt, z.B. 15.3.14

wenn der Antrag innerhalb von zwei Monaten nach dem Erstellungsdatum z.B. 15.3.14

 des Bescheids nach Absatz 7 Satz 2 gestellt wird.

Dann könnte man ja den Antrag noch am 15.5.14 stellen - aber ohne Antrag gibt es doch keinen Bescheid?

Bin ich jetzt völlig gaga - oder ist da eine Art Zirkelschluss drin?


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awawaw

Bescheid für "Hilfe zum Lebensunterhalt/Hartz4" erhält man doch nicht wenn man einen Antrag auf Rundfunkbefreiung stellt.
Man erhält einen Hartz4 Bescheid aus dem Grunde "xx ..kohle reicht nicht existenzminimum.." Aus diesem Grund ...ist man demzufolge befreit von der "Rundfunksteuer".
Bewilligungsbescheid Hartz4 vom 1.1 für Zeit 15.1 - 15.7.
Daraufhin kann man bis 15.3. dem Beitragsservice den Bescheid mit dem BefreiungsAntrag zustellen und ist ab Januar befreit..


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Danke! Bescheid ist nicht gleich Bescheid - das war mein Schlauch ...


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