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Autor Thema: Ich und die GEZ---brauche eine gute Strategie---  (Gelesen 11088 mal)

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 Leute, ich weiß, dass ich schon in der Vergangenheit die Story von Mr X erzählt habe. Dann hatte ich viel um die Ohren und habe mir ein wenig Zeit gelassen.
Nun macht die GEZ mehr Druck und möchte endlich wissen wie MR x richtig reagieren soll.
Deswegen schreiben ich nun wieder. Sorry for "double posting".

Die Story:

    1) Die Gez hat Mr x vor circa 3 Monaten einen Brief geschrieben, in dem sie ihm mittteilen, seine Wohnung sei nicht angemeldet. MR x reagierte zuerst nicht.
    2) Mr x bekam noch einen Brief. MR x schicktte nun eine Emai(vielleicht war das ein Fehler??? wobei, sie haben sowieso MR xs Daten vom Einwohnermeldeamt). Jedenfalls MR x erklärte ihnen, dass er

       
  • zwischen Januar und Juni Sozialempfänger war
            seit Juni 2013 ist er nach London umgezogen. Er bezahlt die Miete in DE aber wohnt in London seit einem Jahr, aber dass er bald wieder zurück kehrt.
            dass er in De keinen Fernseher hat, und im Juni,als er nach London zog, seinen Internetanschluss gekündigt hatte


    Sie haben einfach alles ignoriert und ihm die Rechnung geschickt vom 01.Januar 2013.

    Was soll MR x denn tun? Er möchte strategisch reagieren. Verdammt, es ist alles wahr, was er gesagt habe. Wieso soll er nun bezahlen?


Welcher wären die Schritten, den er folgen soll?
Ich dachte, er könnte zuerst Ihnen eine Kopie seiner Abmeldung vom Jobcenter vom Juni 2013 schicken und auch noch dazu ihnen vorwerfen, dass sie seine Wohnungn ohne seine Unterschrift angemeldet haben.


Was sagen die Experten? Wie soll Mr x nun damit umgehen?

 Grüße




   


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Als mein Bruder abstrakte Fragen mit seinem Onkel in einer ähnlichen fiktiven Situation diskutierte hörte seine Schwester ihn sagen .....

Wann hat Mister X Beitragsbescheid/e über welche Summe erhalten ?
War Mister X Beitragsbefreit (hat Antrag gestellt) ...seit ?
GEZ will Geld ab 1/2013 ? - Mister X wohnt (angemeldet Einwohnermeldeamt) 1/1013 in der fraglichen Wohnung ?


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Mister X hat den Beitrag Bescheid am 02 Mai erhalten.
Sie fordern einen Betrag im Hohe von 323.64 an
für die Zeit 01-Januar 2013 - Juni 2014

Mister X hat keinen Antrag auf Befreiung für die Zeit 01 Januar - Juni 2013 gestellt, da er:

1) wusste nicht mal dass die GEZ Regelung sich ab dem 1.1.2013 geändert hatten.
2) In der Vergangenheit hatte MR X bereits mitgeiteilt, dass er keinen Fernseher oder Radio hatte

Jedenfalls kann Mr X beweisen, dass er zwischen Januar 2013 und Juni 2013 Sozialempfänger war.
Mr X zahlt die Miete aber wohnt seit Juni 2013 in London... In Deutschland hat er auch den Internetanschluss gekündigt

Wie soll nun Mr X am besten mit der GET umgehen?
Grüße


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Als mein Bruder abstrakte Fragen mit seinem Onkel in einer ähnlichen fiktiven Situation diskutierte hörte seine Schwester ihn sagen .Sozialempfänger  - Keine Beitragsbefreiung beantragt - Keine bekommen - Rückwirkend unmöglich...
BEITRAGSBESCHEID über 323.64 ? Oder nur "Forderung,Zahlungserinnerung,Rechnung,". Dort steht BEITRAGSBESCHEID ?
Mister X wohnt allein seit 1/2013 in der Wohnung ( ist dort gemeldet) ? Wohnung steht jetzt seit Juni 2013 leer ? Oder ist diese nicht bewohnbar ( zum Beispiel Schimmelprobleme) und Mister X wohnt in London (und kann das beweisen )


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Mr X wird keinen Beitragsbefreiung bekommen? Er war Sozialempfänger!

Nein, dort steht nicht Beitragsbescheid und auch nicht Forderung. Es steht: Zahlung der Rundfunkbeiträge.
Mr X ist dort gemeldet. Die Wohnung steht seit Juni 2013 leer weil Mr X nach Londong gezogen ist, aber er zahlt noch die Miete in DE.


Es gibt hier Menschen, die gegen GEZ klagen und ganz viel Action machen, aber wie sieht es aus mit MR x? Wir wollen doch hier alle GEZ boykottieren oder nicht?
Außerdem stimmt alles, was über MR x gesagt wurde.



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Als mein Bruder abstrakte Fragen mit seinem Onkel in einer ähnlichen fiktiven Situation diskutierte hörte seine Schwester ihn sagen

Zahlung der Rundfunkbeiträge = belanglose Info Schreiben... für den Müll
Erst auf BEITRAGSBESCHEID muss mit Widerspruch und Antrag auf aufschiebende Wirkung reagiert werden...
In der Zeit kann Mister X beruhigt Tee in London trinken.
-----
"Er war Sozialempfänger" - Das ist belanglos... kein Antrag auf Befreiung gestellt =Keine Befreiung!
--------------------------------
"Wohnung seit Juni 2013 leer weil Mr X nach London gezogen ist" - Mister X könnte dem Beitragsservice mitteilen das die Wohnung leer steht und momentan nicht bewohnbar ist (weil es gibt Schimmelprobleme) und von Mister X nicht bewohnt wird ...Mister X wohnt nicht in der Wohnung sondern in London seit Juni 2013.


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Als mein Bruder abstrakte Fragen mit seinem Onkel in einer ähnlichen fiktiven Situation diskutierte hörte seine Schwester ihn sagen

Also gar nicht reagieren?
Auf Beitragsbescheid warten? Und was ist denn dann mit dem Widerspruch? Was kann Mr X damit erreichen?

Naja, Mr X hat keinen Antrag gestellt, da er sowieso in den vergangenen Jahresn der GEZ mitteilte, er habe keinen FErnseher....Er war also nicht angemeldet bei der GEZ und wusst nicht mal, dass die REgelungen der GEZ sich geändert hatten. Also wirklich no CHANCE??? und sowieso, wie gesagt, was kann man dann mit de Widerspruch erreichen? Ist es nur damit gemeint, dass die GEZ mehr Widersprüchen von LEuten bekommt, oder kann MR x wirklich damit etwas erreichen?

:-)  (#) Also ganz viel Tee in London trinken...cool

"Wohnung seit Juni 2013 leer weil Mr X nach London gezogen ist" - Mister X könnte dem Beitragsservice mitteilen das die Wohnung leer steht und momentan nicht bewohnbar ist (weil es gibt Schimmelprobleme) und von Mister X nicht bewohnt wird ...Mister X wohnt nicht in der Wohnung sondern in London seit Juni 2013.

Aber das könnte auch jeder behaupten, oder? DAss MR x in London seit Juni 2013 ist, kann er das wirklich beweisen, aber was ist mit dem Schimmelproblem? Wie kann er das beweisen? Wird die GEZ nicht nach irgend einem Beweise verlangen?



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Als mein Bruder abstrakte Fragen mit seinem Onkel in einer ähnlichen fiktiven Situation diskutierte hörte seine Schwester ihn sagen

Widerspruch und der ANTRAG auf aufschiebende Wirkung ist das "Muss" bei BEITRAGSBESCHEID.
Dann erstmal Tee trinken... Sollte nach 3 Monaten der Antrag auf aufschiebende Wirkung (und Widerspruch Bescheid) nicht beschieden sein folgt UNTÄTIGKEITSKLAGE. Sollte zwischenzeitlich versucht werden zu vollstrecken ( Widerspruch und Klage haben keine aufschiebende Wirkung) hilft nur der Antrag auf Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht...Das Ziel der Klage: "Auf Eis legen" Bis Urteil Bundesverfassungsgericht. Der Widerspruch wird verworfen ( was sonst... ) Das Ziel ist immer die "aufschiebende Wirkung" des Grund Verwaltungsaktes ( BEITRAGSBESCHEID) zu erreichen. Widerspruch Argumentation ... Grundgesetzwidrig....
"weil es gibt Schimmelprobleme" ... Deswegen steht doch die Wohnung leer... und Mister X wohnt nachweisbar in London (habe ich so verstanden). Mister X nutzt die Wohnung als "Lager" für ein paar Sachen.

Mister X wohnt nicht in der Wohnung weil diese ZUM WOHNEN ODER SCHLAFEN NICHT GEEIGNET IST
--------
§2 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)

Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung
selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person   --VERMUTET--,  die
1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder
2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.
2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.
------------------------
§3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)
(1) Wohnung ist unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume
jede ortsfeste, baulich abgeschlossene Raumeinheit, die

1. ---ZUM WOHNEN ODER SCHLAFEN GEEIGNET IST--- oder genutzt wird und

2. durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus,
einem Vorraum oder von außen, nicht ausschließlich über eine an-
dere Wohnung, betreten werden kann.
Nicht ortsfeste Raumeinheiten gelten als Wohnung, wenn sie Wohnun-
gen im Sinne des Melderechts sind. Nicht als Wohnung gelten Bauten
nach § 3 des Bundeskleingartengesetzes.
(2) Nicht als Wohnung gelten Raumeinheiten in folgenden Betriebsstät-
ten:
1. Raumeinheiten in Gemeinschaftsunterkünften, insbesondere
Kasernen, Unterkünfte für Asylbewerber, Internate,
2. Raumeinheiten, die der nicht dauerhaften heim- oder anstaltsmä-
ßigen Unterbringung dienen, insbesondere in Behinderten- und
Pflegeheimen,
3. Patientenzimmer in Krankenhäusern,
4. Hafträume in Justizvollzugsanstalten und
5. Raumeinheiten, die der vorübergehenden Unterbringung in Beher-
bergungsstätten dienen, insbesondere Hotel- und Gästezimmer,
Ferienwohnungen, Unterkünfte in Seminar- und Schulungszentren.




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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Mai 2014, 21:02 von awawaw«

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Die Schwester meiner Großtante meinte zu dem von Mr. X abstrakt vorgetragenen Fall, dass es schon interessant wäre zu erfahren, wie über eine Ablehnung eines Befreiungsantrags entschieden werden müsste, wenn
Mr. X keine Rundfunkgeräte hatte und vielleicht auch nicht regelmäßig die Zeitung liest und daher nicht gewusst hat, dass er seit 2013 einen Antrag stellen musste, um weiterhin die GEZ nicht füttern zu nützen. Mr. X hat doch ein Recht auf "negative Informationsfreiheit" - oder nicht?
Es gibt da auch eine "Härtefallregelung" - mit viel Glück und guten Argumenten könnte man das vielleicht hinkriegen, dass zumindest für die Zeit des Sozialgeldes nachträglich befreit wird.
Und, wenn Mr. X in London wohnt und seinen Umzug beweisen kann und seine Wohnung nicht bewohnt war, dann hat er sie doch in all der Zeit nicht "innegehabt".

weil:
 Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die

1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder

2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.

Der Mietvertrag ergibt daher nur eine Vermutung darauf, dass eine Wohnung "innegehabt" wird - und eine Vermutung kann man durch Beweise widerlegen!

Alternativ zum Teetrinken könnte Mr. X daher erst mal für die Sozialgeldzeit noch einen Antrag auf Befreiung stellen - mit Härtefallgrund und weil Mr. X das Recht hat, sich nicht zu informieren und weil Mr. X vielleicht auch von Sozialbehörde keinen Hinweis gekriegt hat und weil er ja erst viel viel später einen Brief von Beitragsdindsda gekriegt hat - also woher hätte er es wissen sollen ?
Und wenn Befreiung abgelehnt wird, kann er immer noch Tee trinken - oder eben gegen die Ablehnung klagen - ganz wie Mr. X das gerne machen würde.
Wenn Mr. x beweisen kann, dass er dann in London gelebt hat und nicht in der Mietwohnung in D, sollte er eigentlich nichts schulden... Dann Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid, wenn dieser kommt...
Wird aber ein bisschen Mühe für Mr. X! Und kann sein, dass das alles nicht klappt - aber mehr Idee als Tee hat die Schwester meiner Großtante jedenfalls gehabt ...

 



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Am Ende ist alles gut; wenn es nicht gut ist, ist es nicht das Ende.

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Wow! Ihr scheint euch wirklich gut damit auszukennen!
Die Frage bezüglich der nicht bewohnbaren Wohunung, frage ich mich, wie es MR x beweisen kann, falls er nach Beweise gefragt wird - ODER WAS DENKT IHR, WIRD DIE GEZ NICHT NACH IRGENDEIN BEEISEN FRAGEN, DASS DIE WOHNUNG TATSÄCHLICH NICHT BEWOHNBAR IST?

MR x kann definitiv - zum Beispiel durch die Anmeldung bei der Krankenkasse NHS nachweisen, dass er seit JUni 2013 in London ist, aber in der Wohnung ist doch kein Schimmel.

Also, ihr denkt, MR x sollte doch lieber ein bisschen weniger Tee trinken und den Antrag für die Befreigung schicken mit dem ARgument, dass er nicht mal wusste, dass sich die Regelung geändert hatte. Es klingt vernünftig. Kann man einen solchen Antrag im Netz finden?

Abgesehen von der Story von MR x - wo wir nun hoffen, dass er:

1) von den Beiträgen in der Zeit zwischen 1 Januar 2013 und Juni 2013 bereit wird, weil er Sozialempfänger war
2) dass er wahrscheinlich sogar nocht schafft, all die Beiträge gar nicht bezahlen zu müssen, weil er in London ist

Was kann sonst MR x am Ende erreichen? Selbst wenn alles gut läuft mit der Befreigung wegen Sozialempfäger-Periode plus Abwesenheit vom Wohnort, wird MR X irgendwann doch bezahlen müssen, oder gab es wirklich Fälle, wo Widersprüche und Klage, etwas gebracht haben?
Außerdem, was passiert wenn MR x die Story so weit ausstreckt bis zu einer Klage? Werden keine weirter Kosten entstehen (Gerichtkosten oder anderes) ?



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Die Schwester meiner Großtante ist keine Juristin und kann keine Prognosen abgeben. Sie meint nur immer, dass viele Menschen sich gegen etwas wehren müssen, bei dem fast alle Bauchweh haben - und sie hat manchmal gute Ideen - aber die können so oder so ausgehen!
Mr. X muss entscheiden, ob er sich wehren will mit ungewissem Ausgang oder ob ihm das zu mühevoll ist. So wie die Schwester meiner Großtante das mit der Wohnung versteht, müsste Mr. X gleich und aktiv beweisen, dass er in London gelebt hat und in D auch keinen "Zweitwohnsitz" hatte. Vielleicht hat Mr. X gute Freunde, die das bestätigen können.
§ 4 bei diesem Link regelt die Befreiung:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=19124&aufgehoben=N#det283164
Bei Absatz (6) gibt es einen Härtefall mit "insbesondere" / Insbesondere heißt vor allem dann - aber nicht nur dann!

(6) Unbeschadet der Beitragsbefreiung nach Absatz 1 hat die Landesrundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien. Ein Härtefall liegt insbesondere vor, wenn eine Sozialleistung nach Absatz 1 Nr. 1 bis 10 in einem durch die zuständige Behörde erlassenen Bescheid mit der Begründung versagt wurde, dass die Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als die Höhe des Rundfunkbeitrags überschreiten. Absatz 4 gilt entsprechend.

Bei Absatz (4) rätstelt die Schwester meiner Großtante sehr. Dort heißt es:
(4) Die Befreiung oder Ermäßigung beginnt mit dem Ersten des Monats, zu dem der Gültigkeitszeitraum des Bescheids beginnt, wenn der Antrag innerhalb von zwei Monaten nach dem Erstellungsdatum des Bescheids nach Absatz 7 Satz 2 gestellt wird.
Die Schwester meiner Großtante versteht genausowenig wie ich selbst, welcher Bescheid da gemeint ist.
Ich stell die Frage nochmals extra ins Forum.


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Als mein Bruder abstrakte Fragen mit seinem Onkel in einer ähnlichen fiktiven Situation diskutierte hörte seine Schwester ihn sagen

Machen kann man einiges.. kostet alles Zeit und auch Geld.
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Mir persönlich geht es um die Sache. Auch wenn ich 10 € im Monat drauf zahle... ich finanziere nicht
diesen aufgeblähten undemokratischen, verdummenden... BRD Politdarsteller Propaganda Apparat
mit solchen Typen wie Lanz / Gottschalk und Konsorten. 7,5Mrd -.. gern.. aber nicht auf meine Kosten.
ICH SAGE NEIN DANKE - Die Zeit um mich dagegen zu .. wehren ...nehme ich mir.
Es wird Zeit, das immer mehr Menschen sich dem treiben dieser Abzock Bande entgegenstellen und sagen
NEIN .. NICHT AUF MEINE KOSTEN


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Mr X will definitiv auch NEIN zu dieser Abzocke sagen!

Die Sache ist nun, dass die Meinungen über den Fall von MR x sich verändert haben.
Zunächst wurde gesagt, MR x könnte behaupten, dass die Wohunung nicht bewohnbar sei, auf Grund vom Schimmel - zum Beispiel.
Ich fragte mich, wie könnte MR x denn das beweisen - oder wird die GEZ nicht nach Beweise fragen?

Andersfalls, selbst wenn MR x bewest, dass er in London seit einem Jahr lebt, könnte die GEZ sagen "uns ist es egal, denn Du hast dich vom DE nicht abgemedldet..Du bist immer noch in jener Adresse angemeldet und für uns heißt das, dass du dort wohnst."


MR X möchte gerne die richtige Entscheidung treffen und eine kluge Strategie anwenden.

Gibt es noch weitere Meinungen über den Fall von MR X.



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Egal was Mister X der "GEZ" erzählt... sie werden immer versuchen Mister X mit "fadenscheinigen" Begründungen versuchen abzuzocken.
Die Bande will nur eins von Mister X  - GELD. Die Bande interessiert nicht was MisterX eventuell vorbringt. Mister X kann nur versuchen sich die Bande vom Leibe zu halten (Zwangsvollstreckung verhindern) indem Mister X das Ruder selbst in die Hand nimmt, sich nicht einschüchtern lässt ( Geld raus ..sonst aua)... kühlen Kopf bewahrt.. und die BRD Gesetze für sich zu nutzen weiß.
Mister X könnte erstmal kurz der Bande schreiben das er nicht in der Wohnung wohnt ... sondern in London...
Mister X sollte auf eventuell kommende "Fragebögen" nicht zu viel Informationen preisgeben..sondern diese in die Tonne schmeißen.
Solange kein BEITRAGSBESCHEID kommt ..... besteht kein weiterer Handlungsbedarf.... Mister X kann nichts weiter unternehmen.
nemo tenetur se ipsum accusare


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Mai 2014, 17:54 von awawaw«

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MR X hatte schon mal der GEZ in einer Email gesagt, dass er in London ist und dass er auch den Internetanschluß gekündigt hatte, als er nach London gezogen war.

Sie argumentierten damit, dass mr X angemeldet ist und basta. (bitte siehe Anhang)




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