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Autor Thema: Baufirma will gewerblichen Rundfunkbeitrag kippen  (Gelesen 4278 mal)

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  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Fall für den Verfassungsgerichtshof
Baufirma will gewerblichen Rundfunkbeitrag kippen


Mit dem Jahr 2013 wurde die bisherige Rundfunkgebühr auf den Rundfunkbeitrag umgestellt. Für Haushalte eine Vereinfachung - eine Straßenbaufirma aus Montabaur dagegen sieht sich benachteiligt. Seit Montag beschäftigt sich der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz mit dem Fall.

Zitat
Die Gegenseite, Landesregierung und Landtag von Rheinland-Pfalz, hält den Staatsvertrag zum Rundfunkbeitrag indes für sachgerecht und mit der Verfassung vereinbar. "Mit der Neuregelung ist der technischen Entwicklung Rechnung getragen worden", sagte etwa Ministerialdirigent Paul Glauben für den Landtag. Mittlerweile könne Rundfunk längst nicht mehr nur von herkömmlichen Radios oder Fernsehgeräten empfangen werden.

Nochmals:

»Mittlerweile könne Rundfunk längst nicht mehr nur von herkömmlichen Radios oder Fernsehgeräten empfangen werden.«
  • Und wenn ich keinen Rundfunk konsumiere?
  • Und wenn ich keinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk konsumiere?
Wie lange soll man an diese Märchenwelt glauben? Wann besinnen wir uns auf die Regeln der Marktwirtschaft zurück? Wenn ich eine Leistung bestelle, dann muss ich auch dafür bezahlen. Wenn ich aber keine Leistung bestelle, warum muss ich trotzdem bezahlen? Ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk wirklich so eminent wichtig, dass jeder Haushalt und auch die Wirtschaft ihn zwangsfinanzieren muss? Müssen wir uns über 20 TV- und mehr als 70 Radioprogramme für eine nicht näher definierte "Grundversorgung" leisten?

Ich frage mich, wo der gesunde Menschenverstand bleibt und an welcher Stelle das System zu einer Selbstbedienung ausartet?

Mehr auf:
http://www.swr.de/landesschau-aktuell/rp/verfassungsgerichtshof-gefragt-baufirma-will-gewerblichen-rundfunkbeitrag-kippen/-/id=1682/did=13331536/nid=1682/3mqvyv/


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Gerade bei Baufirmen stellt sich eine Fragwürdigkeit der KFZ Abgabe besonders deutlich dar:

Zuerst einmal: Eine explizite KFZ Abgabe wurde NUR in Deutschland eingeführt! Zumindest logisch nachvollziehbare Argumentation damals war, dass sich in den meisten KFZ Empfangsgeräte befinden.

Mit dem Umstieg auf die Wohnungsabgabe ergab sich nun das Problem, wie dort ein KFZ miteinbezogen werden kann. Es ist ja nun mal kein der Wohnung angeschlossener Raum und auch kein eigenständiger Raum, der zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist. (Im Allgemeinen) Rein nach der Logik des neuen Beitragssystems handelt es sich bei Empfangsgeräten im Auto allenfalls um mobile Geräte.

Bei der privaten Rundfunkabgabe für KFZ hat man keine logische Verknüpfung mit der Wohnung gefunden. Daher läuft das KFZ "so nebenbei" :angel: "gratis" und ohne weitere Erklärung im Rundfunkbeitrag mit.  Das KFZ hat da aber nichts mit Wohnraum zu tun und müsste auch garnicht im RBStV auftauchen.

Im gewerblichen Bereich ist man nun wohl auf die Idee gekommen, die Fahrzeuge als "erweiterten Nutzraum" mit einzubeziehen. KFZ sind gerade in Baufirmen unzertrennlich mit der gewerblichen Tätigkeit verbunden. Nun wurde aber vergessen, dass ein Gerätebezug weggefallen ist. Ich frage mich nun, warum z.B. Dixieklos und Baucontainer nicht auch mit einer Rundfunkabgabe belegt werden. Weil sie keine 4 Räder haben? Ansonsten sind sie ebenso notwendig und nutzbar für die Baufirmen-Mitarbeiter wie KFZ.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Mai 2014, 11:59 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

S
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»Mittlerweile könne Rundfunk längst nicht mehr nur von herkömmlichen Radios oder Fernsehgeräten empfangen werden.«
  • Und wenn ich keinen Rundfunk konsumiere?
  • Und wenn ich keinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk konsumiere?

Die versteckte, falsche Prämisse: man zahlt allein wegen der Möglichkeit.

Das stimmte auch nicht in der alten Regelung: man zahlte wegen des Teilnehmerstatus, nicht wegen der Möglichkeit,
auch wenn der Teilnehmerstatus durch das Bereithalten der Geräte begründet war. Es war allerdings nicht schlimm
(bis 2007), weil man die Geräte ohne schwere Folgen entsorgen konnte, wenn man nicht Teilnehmer sein wollte.

Man zahlte nie wegen der Möglichkeit, weder wegen der konkreten noch der abstrakten Möglichkeit, obwohl es
die Politik und ihr Rundfunk es unendlich mal wiederholen und manche Menschen es glauben.


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Uwe

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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
    • gez-boykott.de
Verfassungsbeschwerde:
Westerwälderin klagt gegen Rundfunkbeitrag




Die Unternehmerin will den Rundfunkbeitrag nicht abschaffen, aber gerechter berechnen. Ihr Anwalt Marcel Séché schlug im Prozess zum Beispiel vor, die Abgaben für gewerblich genutzte Fahrzeuge aufzugeben. Denn ihre Berechnung sei für seine Mandantin nur mit viel Aufwand nachzuvollziehen, da sie jährlich Dutzende Fahrzeuge an- und abmelden muss. Der Anwalt forderte außerdem - ähnlich wie zuletzt der Steuerzahlerbund und der Arbeitgeberverband -, die Milliardenüberschüsse, die durch die Rundfunkbeiträge erwirtschaftet werden, zu nutzen, um Unternehmen zu entlasten.

mehr auf:
http://www.rhein-zeitung.de/region/regionale-wirtschaft_artikel,-Verfassungsbeschwerde-Westerwaelderin-klagt-gegen-Rundfunkbeitrag-_arid,1147244.html


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S
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Zitat
Die neun Mitglieder des Gerichtshofs ließen offen, ob die Verfassungsbeschwerde der Unternehmerin Erfolg hat. Sie wollen am 13. Mai ihre Entscheidung verkünden.

Also vor Bayern. Was passiert, wenn in Rheinland Pfalz, das Geburtsland der Rundfunkabgabe, die Abgabe für verfassungskonform erklärt wird? Ich setze voraus, die Verfassung von Bayern und Bayern links des Rheins seien ähnlich.

Zitat
Vertreter von Landesregierung, Landtag, ZDF und SWR betonten im Prozess, die neue Rundfunkfinanzierung sei verfassungsgemäß. Die Umstellung sei wegen der technischen Entwicklung nötig gewesen. Denn immer mehr Menschen hätten keine Beiträge mehr bezahlt, da sie das öffentlich-rechtliche Programm nicht mehr über Fernseher und Radiogeräte nutzten, sondern über das Internet.

Zusammenfassung: Er ist verfassungsgemäß, weil er notwendig war und viele Leute angeblich das unbestellte Internetangebot der Anstalten nutzten.

Es ist immer dasselbe. Ist in der Rheinland-Pfälzische Verfassung ein Artikel wie: "der Zweck rechtfertigt die Mitteln"?


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  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Zitat aus dem Presseartikel
"Vertreter von Landesregierung, Landtag, ZDF und SWR betonten im Prozess, die neue Rundfunkfinanzierung sei verfassungsgemäß. Die Umstellung sei wegen der technischen Entwicklung nötig gewesen. Denn immer mehr Menschen hätten keine Beiträge mehr bezahlt, da sie das öffentlich-rechtliche Programm nicht mehr über Fernseher und Radiogeräte nutzten, sondern über das Internet."

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss doch auch nicht noch über das Internet verbreitet werden . Das gehört ganz sicher nicht mehr zur eigentlichen "Grundversorgung". Dafür hätte man es bei der bis dahin üblichen Verbreitung belassen können , über Sat wird der gleiche fast weltweite Effekt der unbezahlten Mitnutzung auch so erzielt. Die terrestrische Verbreitung sowie die hauptsächliche über Sat wird doch wohl auch noch längerfristig als freier Zugriff bestehen bleiben sollen/müssen.
NEIN , das ging nicht: Man musste ja unbedingt mit dem technischen Stand der Dinge mithalten und sich zur Krönung zusätzlich im Internet festsetzen.
Gut und gerne , das wäre dann aber der perfekte Zeitpunkt für den Einstieg in den verschlüsselten Zugriff und die Lösung für den Ausschluss unerwünschter zahlungsunwilliger Nutzer innerhalb und vor allem außerhalb Deutschlands gewesen.
Das Internet hätte also nicht der vorrangige Auslöser für den derzeitigen Hickhack sein müssen.
Übrig wäre dann nur das kleinere Problem mit dem seltener genutzten TV-Stick über PC gewesen.




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Zitat aus dem Presseartikel
"Vertreter von Landesregierung, Landtag, ZDF und SWR betonten im Prozess, die neue Rundfunkfinanzierung sei verfassungsgemäß. Die Umstellung sei wegen der technischen Entwicklung nötig gewesen. Denn immer mehr Menschen hätten keine Beiträge mehr bezahlt, da sie das öffentlich-rechtliche Programm nicht mehr über Fernseher und Radiogeräte nutzten, sondern über das Internet."

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss doch auch nicht noch über das Internet verbreitet werden . Das gehört ganz sicher nicht mehr zur eigentlichen "Grundversorgung". [...]

Die Verbreitung im Internet kann nicht mehr mit den bisherigen Argumenten des BVerfG rechtfertigt werden: sie
setzen die Knappheit der Frequenzen voraus.

Das einzige Argument wäre: die Verbreitung im Internet ist wichtig, um Geld zuerst für PCs und danach für Wohnungen,
Betriebsstätten und Fahrzeugen zu verlangen, um die Finanzierung des öffentlich rechtlichen Rundfunks zu sichern.
Und da haben wir es wieder: der Zweck (Finanzierung) rechtfertigt die Mittel.

Die Entscheidung des BVerfG, über die PC Gebühr nicht zu entscheiden, war grenzwertig: es hielt die Gebühr für
sachgerecht, weil ein PC ein "neuartiger Rundfunkempfänger" sei, ohne sich viel mehr Gedanken zu machen, warum
es ein Empfänger sei. Und am Ende war auch dem Gericht klar, dass diese Gebühr nicht zu vollziehen war wegen ihrer
mangelnden Akzeptanz. Desto weniger sind Wohnungen, Betriebsstätten und Fahrzeugen Rundfunkempfänger, da
braucht man sich keine Gedanken zu machen, um zu erkennen, dass die Abgabe nicht sachgerecht ist. Hat sie
aber mehr Akzeptanz, weil da Zwang eingeführt wird?

Werden wir das Argument akzeptieren, dass die Regierenden mit Zwang Akzeptanz herbeiführen können? Ist das
eines demokratischen Rechtsstaats würdig?

Schande über alle, die uns die Abgabe brachten!


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