Zitat aus dem Presseartikel
"Vertreter von Landesregierung, Landtag, ZDF und SWR betonten im Prozess, die neue Rundfunkfinanzierung sei verfassungsgemäß. Die Umstellung sei wegen der technischen Entwicklung nötig gewesen. Denn immer mehr Menschen hätten keine Beiträge mehr bezahlt, da sie das öffentlich-rechtliche Programm nicht mehr über Fernseher und Radiogeräte nutzten, sondern über das Internet."
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss doch auch nicht noch über das Internet verbreitet werden . Das gehört ganz sicher nicht mehr zur eigentlichen "Grundversorgung". [...]
Die Verbreitung im Internet kann nicht mehr mit den bisherigen Argumenten des BVerfG rechtfertigt werden: sie
setzen die Knappheit der Frequenzen voraus.
Das einzige Argument wäre: die Verbreitung im Internet ist wichtig, um Geld zuerst für PCs und danach für Wohnungen,
Betriebsstätten und Fahrzeugen zu verlangen, um die Finanzierung des öffentlich rechtlichen Rundfunks zu sichern.
Und da haben wir es wieder: der Zweck (Finanzierung) rechtfertigt die Mittel.
Die Entscheidung des BVerfG, über die PC Gebühr nicht zu entscheiden, war grenzwertig: es hielt die Gebühr für
sachgerecht, weil ein PC ein "neuartiger Rundfunkempfänger" sei, ohne sich viel mehr Gedanken zu machen, warum
es ein Empfänger sei. Und am Ende war auch dem Gericht klar, dass diese Gebühr nicht zu vollziehen war wegen ihrer
mangelnden Akzeptanz. Desto weniger sind Wohnungen, Betriebsstätten und Fahrzeugen Rundfunkempfänger, da
braucht man sich keine Gedanken zu machen, um zu erkennen, dass die Abgabe nicht sachgerecht ist. Hat sie
aber mehr Akzeptanz, weil da Zwang eingeführt wird?
Werden wir das Argument akzeptieren, dass die Regierenden mit Zwang Akzeptanz herbeiführen können? Ist das
eines demokratischen Rechtsstaats würdig?
Schande über alle, die uns die Abgabe brachten!