Hallo liebe Mitstreitende!
Innerhalb eines Jahres seit dem Inkrafttreten eines neuen Gesetzes ist es möglich, gegen dieses Gesetz eine Verfassungsbeschwerde einzureichen, wenn das Gesetz eigene subjektive Rechte verletzt. Das habe ich am 17.12.2013 in Berlin gemacht. Ich habe geschrieben, dass man als ausländischer Student, unabhängig von eigener finanzieller Situation, kein Bafög bekommen kann und somit sich nicht befreien kann (Gleiches gilt für Hartz-4). Weiterhin hat man als Ausländer und/oder nicht-Deutsch-Muttersprachler andere Informationsbedürfnisse, aber muss einen großen Teil des Medienbudgets für BeitragsService ausgeben. (S. Text im Anhang)
Vor Kurzem habe ich ein Schreiben bekommen, dass:
(1) ich nicht dargelegt habe, dass die Beschwerde von allgemeiner Bedeutung ist und somit soll den Rechtsweg bestreiten und
(2) Ich soll Bafög beantragen. (s. Text im Anhang im nächsten Beitrag, da Anhang zu groß).
Ich kann eine Stellungsnahme dazu abgeben.
Die Verfassungsbeschwerde führt meine Lebenspartnerin, die ausländische Studentin ist. Sie hat keinen Einkommen, und ich arbeite halbe Stelle. Nach einer kurzen Recherche sieht es nicht so aus, dass wir unter der Hartz-4 Grenze liegen (353 + 353 Euro + Miete). Wir werden in den nächsten Tagen versuchen, beim Bafög-Amt die Situation zu klären bzw. eine Ablehnung zu bekommen.
Wenn jemand Ideen hat, sind sie herzlichst willkommen.
Viele Grüße
Darya / angry_hamster / Hamster Malvado.