Inhaber einer Wohnung ist doch nur, wer in der Wohnung wohnt. Dass man/frau dort gemeldet ist, begründet nur die Vermutung, dass man/frau dort auch wohnt. Angemeldet sein heißt also nicht zugleich tatsächlich wohnen - oder?
Hierzu ein paar Gedanken:
Wenn Person A sich entschließt, für 2 Monate bei Person X zu wohnen - z.B. Probewohnen zum Austesten einer Beziehung oder sowas - und dies dem Beitragsservice meldet, dann ist doch die Wohnung von A in der Zeit nicht bewohnt, wird also nicht "innegehabt" - also kein Beitrag geschuldet.
Person X könnte zudem eine Person des öffentlichen Lebens sein (ist das nicht jede/r ?) und es wäre unter keinen Umständen zumutbar, den Namen von Person X dem Beitragsservice zu melden, weil dieser ja im Auftrag von Rundfunkbetreibern tätig ist und gerade Rundfunkbetreiber ein Interesse daran hätten, öffentlich über das Privatleben von Person X zu berichten etc.
oder:
Person B könnte für 3 Monate verreisen und irgendwo außerhalb des Greifgebietes des Beitragsservice bei Freunden wohnen (z.B. in Luxemburg, da man/frau dort sowieso gelegentlich Finanzgeschäfte tätigen muss). Auch in der Zeit wohnt Person B nicht in der eigenen Wohnung.
oder:
Wegen der akuten Notwendigkeit der Besetzung eines leerstehenden Gebäudes entschließt Person C sich, im Dienste der Allgemeinheit auf unabsehbare Zeit zusammen mit anderen Personen ein Haus zu besetzen und dort zu wohnen.
oder:
Wegen Lärmbelästigung aus dem Fernsehgerät des Nachbarn und der daraus resultierenden Erholungsbedürftigkeit entschließt sich Person D, den Sommer auf einem ruhigen, abgelegenen Campingplatz oder im Zelt im Garten einer befreundeten Person zu verbringen und nicht in der eigenen Wohnung zu wohnen...
Sollten wir nicht alle mehr reisen, öfters mal die Wohnung verlassen, auch mal im Freien campieren und dem Beitragsservice immer schön die Daten melden, damit dieser nicht irrtümlich meint, nur weil man/frau gemeldet ist, wohne er/sie auch?
Am Ende ist alles gut; wenn es nicht gut ist, ist es nicht das Ende.