Die Zeit
vor Einführung dieses Bockmists namens "Rundfunkbeitrag", also die Zeit vor 01.01.2013, scheint für Person A irrelevant, da diese offensichtlich nicht gemeldet war und somit auch keine "Gebühren" angefallen sind. Ergo: Darum gar nicht kümmern
Für die Zeit
ab Einführung dieses Bockmists namens "Rundfunkbeitrag", also die Zeit ab dem 01.01.2013, gilt:
Überblick verschaffen - entscheiden - handeln
Person A ist weder die erste, noch die letzte Person, der es so ergangen ist bzw. noch ergehen wird.
Es gibt daher schon viele Beispielfälle hier im Forum und viele Berichte/ Diskussionen von anderen, die schon einige Schritte weiter sind...
Wenn jetzt erst das erste Info-Schreiben eingetroffen ist, dürfte es erfahrungsgemäß noch
Wochen bis Monate dauern, bis überhaupt Handlungsbedarf besteht. Das wäre dann der (im Zweifel *nachweislich*) zugestellte, offizielle, rechtsmittelfähige
BeitragsBESCHEID incl. Rechtsbehelfsbelehrung:
BeitragsBESCHEIDE im Überblickhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.htmlWeiterführen und aufgrund der Vielzahl immer wiederkehrender Anfragen hier der Versuch einer
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemenhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.htmlDas Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs wird sehr wohl auch Bedeutung haben für den einfachen Privatmann, denn außer Rossmann (betrieblich) ist ja Ermano Geuer (privat) der Hauptinitiator dieser zusammengefassten Popularklage.
Also: Am 15.05.2014 Augen & Ohren offenhalten!