Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Zahlungsaufforderung von 10/2009 bis heute  (Gelesen 2489 mal)

K
  • Beiträge: 2
Zahlungsaufforderung von 10/2009 bis heute
Autor: 30. April 2014, 17:19
Ich möchte im Folgen eine Situation darstellen.

Person A hatte 2009 einen Antrag auf Erlass der GEZ gestellt (Bafög Erhalt). Dieser wurde akzeptiert. Nachdem die Förderungsdauer vorbei war und der neue Bafög Antrag bewilligt wurde stellte A erneut einen Antrag auf Erlass. Das jedoch Prüfungsstress und ein baldiger Umzug stattfanden, versäumte A das Zusenden des Bafögbescheides und die Ummeldung bei der GEZ zur neuen Adresse.
Nun hat A 2 Briefe der GEZ bekommen. Nr 1: Aufforderung zur Nachreichung des Bafögbescheides von 2009. Dies stellt für A kein Problem dar. Allerdings hat A die darauffolgenden Jahre trotz der weiterhin bestehenden Unterstützung durch Bafög bis 10/2014 - mit einem Jahr Pause dazwischen - keine erneuten Anträge auf Erlass gestellt. Der zweite Brief an A, vom nunmehr Beitragsservice, ist weitaus problematischer. Es wird vorgeworfen A durch den Umzug nicht auf dem Postweg erreichen zu können. Somit konnten keine Zahlungsaufforderungen zugesandt werden. Das damalige Beitragskonto weist nun einen Rückstand von 230€ auf (bis 10/2010). Dann wurde vom BS ein neues Beitragskonto für A angelegt auf dem nun ein Rückstand von 750€ angehäuft wurde (11/2010-4/2014).
A wohnt in einer Wohngemeinschaft seit 2011. Person B, einer der Mitbewohner von Person A, hat seit Studienbeginn (WS 2012/13) Befreiung bei BS beantragt da Förderung durch Bafög besteht. Befreiung wurde bewilligt. Weitere Info: A bekommt seit dem 1.3.2014 Hartz IV und kann aktuelle Bescheinigung noch nachreichen.

Frage 1: Ist demenstsprechend seit dem 1.1.2013 die Wohngemeinschaft komplett befreit? A glaubt gelesen zu haben, dass das leider nicht zutreffen könnte... -.-
Frage 2: Besteht für A die Möglichkeit Bafögbescheide nachzureichen und somit die zu zahlende Summe zu verkleinern?
Frage 3: Wenn A sich bereit erklärt mit zugewiesenm Teilnehmerkonto die WG anzumelden, könnte ein Teil der Kosten durch die Anzahl der Bewohner geteilt werden, oder?
Frage 4: Was würdet ihr A raten wie sich zu verhalten ist?

A zieht die Kooperation mit dem Verbraucherschutz in Betracht, ist sich allerding nicht sicher, ob das so sinnvoll ist und sich das Geld lohnt.

A würde sich sehr über Ratschläge freuen da die im Raum stehende Summe sehr einschüchternd ist und A absolut hilflos ist und nicht weis was A machen soll.

A bedankt sich in aller Form und hofft auf schnelle Hilfe.


ps.: Falls der Sachverhalt an bestimmten punkten nicht ausreichend dargestellt ist bessere ich gerne nach.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 3.239
Zitat
Frage 1: Ist demenstsprechend seit dem 1.1.2013 die Wohngemeinschaft komplett befreit?
Nein, nur Ehepartner sind mitbefreit, andere Mitbewohner müssen bezahlen, sofern sie beim Beitragsservice gemeldet sind und nicht selbst befreit sind.
Zitat
Frage 2: Besteht für A die Möglichkeit Bafögbescheide nachzureichen und somit die zu zahlende Summe zu verkleinern?
Bescheide müssen binnen 2 Monaten ab Ausstellungsdatum eingereicht werden. Näheres siehe hier, dort hat sich PersonX die Mühe gemacht, Fristen und Gültigkeitszeiträume zu erläutern:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9211.msg64203.html#msg64203
Vielleicht kann Person A einen Bafögantrag nochmal anfordern.
Zitat
Frage 3: Wenn A sich bereit erklärt mit zugewiesenem Teilnehmerkonto die WG anzumelden, könnte ein Teil der Kosten durch die Anzahl der Bewohner geteilt werden, oder?
Was die WG macht, darauf hat der Beitragsservice keinen Einfluss. Die WG muss sich irgendwie einigen, wenn Person A Pech hat und sich alle weigern muss er alleine bezahlen.
Zitat
Frage 4: Was würdet ihr A raten wie sich zu verhalten ist?
Da es nur noch eine Frage der Zeit ist, bis der RBStV gekippt wird, sollte Person A Widerspruch einlegen gegen den Gebühren/Beitragsbescheid und auf die laufende Klage wegen der möglichen Verfassungswidrigkeit verweisen, gleichzeitig Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen nach § 80 (4) VwGO, bis über den Widerspruch gerichtlich entschieden wurde.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

S
  • Beiträge: 550
Hat Person A schon Beitragsbescheide erhalten? Es hörte sich nicht so an daher könnte Person A den einen Bafögbescheid nachreichen und dann auf Beitragsbescheide warten.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

K
  • Beiträge: 2
Hat Person A schon Beitragsbescheide erhalten? Es hörte sich nicht so an daher könnte Person A den einen Bafögbescheid nachreichen und dann auf Beitragsbescheide warten.

beitragsbescheide sind in der tat bei Person A nicht eingegangen. lediglich die zu zahlenden summen wurden aufgelistet. die briefe beinhalten keine Überschirften wie "Zahlungsaufforderung" oder ähnliches. Bei Bedarf kann Person A die Dokumente digital zu Verfügung stellen. Eine rechtsbehelfsbelehrung ist bei keinem der Briefe an Person A zu finden.
Laut dem ersten Brief hat Person A 4 (!) Monate zeit um den Bescheid einzureichen.

Zitat von: Roggi
Bescheide müssen binnen 2 Monaten ab Ausstellungsdatum eingereicht werden. Näheres siehe hier, dort hat sich PersonX die Mühe gemacht, Fristen und Gültigkeitszeiträume zu erläutern:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9211.msg64203.html#msg64203
Vielleicht kann Person A einen Bafögantrag nochmal anfordern.

Vieln Dank, das könnte die Lösung eines Großteils der Probleme von Person A sein. Person A müsste dann zwar einige Bescheide neu anfordern, aber vielleicht hat Person A Glück und das BafögAmt stellt sich nicht quer.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben