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Autor Thema: Zwangsanmeldung(?) -> Anzeige wegen Urkundenfälschung  (Gelesen 13181 mal)

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Natürlich kann die Zwangsanmeldung auch vom BS kommen, aber die bewegen sich auf dünnem Eis wenn die daraufhin einen Beitragsbescheid versenden. Ich denke nur deshalb, dass die es nicht waren, weil es ein Einzelfall ist. Der BS macht normalerweise alles tausendfach. Die Wahrscheinlichkeit eines Racheaktes von jemandem aus seinem Bekanntenkreis ist da eher zu sehen.
Aber es sind halt nur Spekulationen ohne geistigen Nährwert. Wichtig ist nur dass eine Strafanzeige möglich ist. Sollen sich die Experten damit auseinandersetzen.


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  • Status: Antrag auf Zulassung der Berufung
Hätte denn eine Anzeige zumindest einen minimalen gewünschten Effekt im Kampf gegen willkürlich verfügte Anmeldungen.
Es wäre interessant , da ein Exempel zu statuieren , um auszureizen mit welchen Begründungen dann die Gegenseite aufzuwarten gedenkt.

hmm... ich haette ja nicht schlecht Lust, meine Waschmaschine mal bei der GEZ zwangsanmelden zu lassen...


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  • Beiträge: 565
Zum Thema Urkundenfälschung vielleicht ein Gedanke:
Die Anmeldung ist keine Urkunde. So war's zu GEZ-Zeiten und soweit ich das überblicke hat sich daran auch nichts geändert.
Urkundenfälschung entfällt regelmäßig, wenn keine Urkunde gefälscht wurde. Bitte mal über Identitätsdiebstahl nachdenken.

Verändert hat sich die Situation imho dahingehend, dass die GEZ/Beitragsservice nicht mehr gem. Satzung auf die Schriftform verzichten kann.
Ich nehme jedoch an, dass man auch künftig darauf achten wird, dass Zwangs-/Fremd-/Pflicht-/Dirketanmeldung dem einzelnen ÖRR-Mitarbeiter nicht nachgewiesen werden können.
Also alles wie immer: Erst mal Geld fordern, droht die Sache für die GEZ nach hinten loszugehen, behauptet man, es sei einer von diesen "bedauerlichen Einzelfällen".


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Kurz ein paar Details, warum ich davon ausgehe, daß es eine Zwangsanmeldung war:

• Das Propaganda-Pack weiß, daß ich an der Adresse tatsächlich wohne, da ich dummerweise schon auf einen der ersten Infopostbriefe eine Antwort geschrieben habe und denen mitgeteilt habe, daß ich mit denen nix zu tun haben will und daß sie mich mal kreuzweise können (natürlich alles höflich verpackt).

• Die Anmeldung wurde rückwirkend vorgenommen. Zumindest auf den Antwortbögen sehe ich aber keine Option, daß man sich rückwirkend anmelden kann.

Allerdings:
• Im Dankesschreiben wird in keinem Satz erwähnt, daß die Anmeldung aufgrund §XY vorgenommen wurde.
• Im Dankesschreiben wird ebenfalls nicht erwähnt, daß die Anmeldung vorgenommen wurde weil ich mich selbst nicht angemeldet habe, nicht reagiert habe oder ähnliches.

Kurzum, das Schreiben suggeriert tatsächlich, daß ich mich angeblich selbst rückwirkend angemeldet habe.


Ich gehe also davon aus, das die Anmeldung vom Propaganda-Pack durchgeführt wurde, beweisen kann ich es jedoch nicht.
Ein Racheakt eines dritten halte ich für unwahrscheinlich.


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Rundfunkbeiträge würde ich aus der Portokasse zahlen. Ich betrachte es jedoch als eine moralische Verpflichtung gegen Zwang, Unfreiheit und Propaganda vorzugehen. Sämtliche Versuche diese Zwangsabgabe einzutreiben sind bei mir bisher gescheitert - Bisher gezahlte Beiträge 0,00 EUR. PUNKT.

P
  • Beiträge: 35
@mickschecker:
Wie ich schon geschrieben habe, bezweifele ich dass die Zwangsanmeldung vom Beitragsservice kommt. Deshalb werden wir aus der Strafanzeige keine Erkenntnisse ziehen können, sie hilft vermutlich noch nicht mal gegen die Anmeldung von @Propaganda, er wird einen Widerspruch gegen den Beitragsbescheid verfassen müssen. Wenn ein fieser Mitmensch ihm eins reindrehen wollte, wird er nicht rausbekommen, wer das war. Lediglich der Beitragsservice wird feststellen, dass die Leute sich nicht alles gefallen lassen.

Wir werden zumindest die Erkenntnis daraus ziehen, ob die Anmeldung vom Pack kam oder nicht. Wenn ich das weiß kann ich mir weitere Vorgehensweisen überlegen.
Wie bereits geschrieben, geht es natürlich auch darum maximal Sand in's Getriebe zu schütten, so daß alle Beteiligten (je mehr Beteiligte desto besser versteht sich) und nicht nur das Propaganda-Pack mitbekommen, daß die Leute sich nicht alles gefallen lassen.

Ich werde in diesem Fall jedenfalls sämtliche Register ziehen, diese Sache wird alle Beteiligten noch einige Monate wenn nicht sogar Jahre beschäftigen und damit ist schonmal viel gewonnen, denn das kostet definitiv weitaus mehr als evt. durch Beiträge wieder reinkommt. Habe da allerdings auch noch ein paar Dinge in der Hinterhand, möchte aber auch nicht zuviel preisgeben - Der Feind liest sicher mit!

Habe dem Pack mitgeteilt, daß ihr Beitragsbescheid nichtig ist, weil von mir keine Anmeldung vorgenommen wurde, das war's eigentlich auch schon mit der Begründung und sollte zumindest in meinem Fall ausreichend sein.

Sollte es zu einer Klage kommen, kann ich die m.E. durchaus mit dieser Anzeige untermauern.


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Zwangsanmeldung bis Beitragsbescheid - keine Reaktion des "Angemeldeten" .... kommt doch aufs gleiche raus....wie gleich Beitragsbescheid ... und dann reagiert oder auch nicht. Zwangsangemeldet wird doch nur wenn sich die Bande fast sicher ist das "Personx" ...wohnt ..und  beitragspflichtig (Meldetatenabgleich) ist. Ob du zwangsangemeldet bist oder nicht spielt doch für die "beitragspflicht" keine Rolle...warum auch...

Nun , die Frage ist doch ob tatsächlich eine Beitragspflicht besteht?! Nach dem Vertrag, den übrigens nicht ich/wir, sondern korrupte Politiker unterschrieben haben, welche ich/wir weder gewählt habe/n noch als "Volsvertreter "anerkenne/n, bin ich erstmal lediglich Auskunftspflichtig.

Wenn ich diese Auskunf verweigere, ist noch lange keine Beitragspflicht gegeben!

Normalerweise müsste man nun die Auskunft (verwaltungsrechtlich?) erzwingen und da bin ich wirklich mal gespannt :p


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a

awawaw

Es ist nicht erforderlich das man sich anmeldet ( warum auch... ) Nach der Rechtsauffassung der Bande....ist eine Wohnung bewohnt.. sollte dort Mister X angemeldet sein. Damit ist Mister X der "abzocklasspflichtige" für diese Wohnung. Das ist "Gesetz Rundfunkbeitragastaatsvertrag". Sollte jemand der Meinung sein ( ALLE HIER..) ... dieses Gesetz ist nichtig ... weil verfassungswidrig....dann gilt es ...in dieser Argumentation dagegen vorzugehen.... Alles andere führt vermutlich nicht zum Ziel ( die Bande nicht zu finanzieren...zwangsweise müssen) .


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Nun ich stütze mich da erstmal auf formaljuristisches Geplänkel - mit Erfolg - Hier geht die Story weiter: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12322.0.html


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Mal abgesehen von deinem Erfolg gg. die Zwangsvollstreckung ...
Was ist denn bei bei dieser Sache bzgl. der 'Anmeldung durch Dritte' heraus gekommen?


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Die ist keine Rechtsberatung meinerseits. Meine Beiträge stellen lediglich mein bescheidenes Wissen, Gedanken und/oder Erfahrungen dar.

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Was ist denn bei bei dieser Sache bzgl. der 'Anmeldung durch Dritte' heraus gekommen?

Nix, habe ich nie wieder was von gehört...

Immerhin hat der BS in einem der Schriftwechsel jedoch zugegeben, daß er mich selbst angemeldet hat. Dazu die üblichen blahblah-Textbausteine...


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....
Nix, habe ich nie wieder was von gehört...
...
Da hätte man natürlich mal zeitnah drann bleiben sollen ....da wäre event. mal was gegangen gg. den BS (oder gg. einen der 'freien Mitarbeiter').
Ich vermute demnach, da ist die Anzeige nie tatsächlich rausgegangen (von der Polizei), denn sonst wäre irgendwann mal ein Schreiben der StAW gekommen.


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