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Autor Thema: Gebühren, trotz Anmeldung, Rückwirkend zum 01.01.2013 zahlen  (Gelesen 1993 mal)

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Hallo,

Seit 01.01.2013 muss jeder Haushalt einmalig GEZ gebühren zahlen. Person a zieht bei person b aus mit person c zusammen zu wohnen. Anmeldung bei der gez erfolgte im oktober 2013 auf einen haushalt. darf die gez rückwirkend trotzt vorheriger anmeldung rückwirkend zum 01.01.2013 beiträge verlangen? zur info, person a ist seit ca 5 jahren bei der gez gemeldet.

danke für die antworten


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

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Ab Bezug der Wohnung darf bezahlt werden. Zur Not auch rückwirkend. Am besten Widerspruch und Klage einreichen, um diesem Verein zu zeigen, dass es so nicht weitergehen kann.


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