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Autor Thema: Beitragsbescheid und Umzug  (Gelesen 2843 mal)

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Beitragsbescheid und Umzug
Autor: 21. April 2014, 17:20
Hallo,
auch wenn hier schon viel gelesen wurde, viell. konkret der Fall von Person A mit der Bitte, zu helfen.
Person A ist bei den Eltern gemeldet, die GEZ zahlen, wohnt aber woanders. Person A erhält an die Adresse der Eltern Post vom Beitragsservice und hat bisher nie geantwortet und auch nie "klassisch" GEZ gezahlt. Alle Briefe bisher wurden ignoriert, manchmal war die Pause sehr lang bis wieder GEZ/BS-Post kam.
Person A ist jetzt mit dem Studium fertig und zieht um, will sich auch an- bzw. ummelden, also nicht mehr bei den Eltern sondern eigene Whg.
Muss auf den "Gebühren-/Beitragsbescheid" (Achtung: der enthält nur Forderungen für lange (4-5 Jahre) zurück liegende Jahre!!!) reagiert werden auch wenn innerhalb der Frist die Ummeldung erfolgt? Vermutlich ja... Oder laufen weitere Schreiben ins "Leere", wenn die Whg. gewechselt wird?
Im Namen von Person A vielen Dank


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awawaw

Re: Beitragsbescheid und Umzug
#1: 21. April 2014, 21:48
Forderungen vor dem 1.1.2013 können nur begründet sein wenn Person A Rundfunkgeräte angemeldet hatte ( alte Regelung ).
Nichts angemeldet..? Forderung ist zurückzuweisen (keine rechtliche Grundlage). Auf einen BEITRAGSBESCHEID sollte immer reagiert werden....
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9135.msg63671.html#msg63671
1.1.13 - bis heute... deine Eltern zahlen den "RundfunkBeitrag" für das tolle Programm? Super... damit bist du sowieso nicht beitragspflichtig
da du in selber Wohnung wie ein anderer Beitragszahler wohnt.. ( gemeldet bist ...ist das gleiche..)
Wohnst du seit 1.1.13 in anderer Wohnung X ( bist dort gemeldet ..) dann sollst du ab 1.1.13 für Wohnung X zahlen ?
Du hast BEITRAGSBESCHEID für rückwirkend 4 Jahre ???? Komisch... irgendwas stimmt da nicht...

Neue Wohnung ab 1.5.2014 ...? Irgendwann geht dir die Bande wieder unter neuer Anschrift auf den Sack..."zahle ab 1.5.2014 (-:


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. April 2014, 21:54 von awawaw«

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Re: Beitragsbescheid und Umzug
#2: 23. April 2014, 21:09
Ja, Person A hat den Gebühren-/Beitragsbescheid rückwirkend für Forderungen aus 2004 und 2005 - nicht danach. Ist das nicht mal verjährt?
Wenn jetzt gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt wird, kann das ja nicht damit begründet werden, dass sie mit Eltern in einer Whg. wohnt, da ja erst seit 2013  die Beitragsregelung gilt.
Danke aber !!!


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awawaw

Re: Beitragsbescheid und Umzug
#3: 23. April 2014, 21:18

Beitragsbescheid 2004 und 2005  ??? -
Mein Nachbar sagte zu seiner Schwester in einem ähnlichen Fall...

Hiermit lege ich Widerspruch gegen den am xxxxxx erlassenen
"Gebührenbescheid / Verwaltungsakt“ ein.
Ich beantrage den Gebührenbescheid aufzuheben.
Ich beantrage die Aussetzung der Vollziehung
Für Ihre Forderung gibt es keine rechtliche Grundlage.
Der Verwaltungsakt ist nichtig (§ 44 VwVfG) . Die Vollziehung ist auszusetzen.
----------------------

Die rückwirkende Nachzahlung der GEZ-Gebühren kann sich gemäß § 4 Abs. 4 des Rundfunkgebührenstaatsvertrags maximal auf einen Zeitraum von drei Jahren erstrecken. Es gelten dabei die Verjährungsfristen, wie Sie in den §§ 195, 199 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) festgeschrieben sind.


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Re: Beitragsbescheid und Umzug
#4: 13. Juli 2014, 12:20
Danke für eure Hilfe schon mal.
Person A ist inzwischen umgezogen und bekam nur ne Handvoll Tage nach der Ummeldung Post von den Freunden.
Direkt nen Gebühren/Beitragsbescheid für die ganz alten Forderungen, die ja eh nicht gültig sind, da a) verjährt und b) damals gar keine Geräte (und auch keine Anmeldung) existierte.
Erwähnt wird ein Beitragsbescheid von 2006 (!!), den Person A aber nie bekommen hat.
Und nun? Den Widerspruch so wie oben einreichen? Oder ist davon auszugehen, dass uralte Forderungen nur eine Drohkulisse sind?


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Re: Beitragsbescheid und Umzug
#5: 13. Juli 2014, 16:59
2006 gab es noch keinen Beitragsbescheid, vielleicht Gebührenbescheid?  Da BS den Nachweis nicht bringen kann, dass der Bescheid ankam, ist die Forderung verjährt. Demzufolge ist es ein Betrugsversuch was die machen. Person A kann einen bitterbösen Brief an BS schicken und alle Register ziehen, dann wird BS einen korrigierten Beitragsbescheid schicken, das wurde hier schon einmal berichtet.


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Re: Beitragsbescheid und Umzug
#6: 14. August 2014, 19:08
Es geht lustig weiter. In 2 Tagen kamen 3 Briefe, die alle das gleiche Datum trugen.
Eine Mahnung, eine Ankündigung der Zwangsvollstreckung und ein Gebühren-/Beitragsbescheid. In letzterem werden Forderungen aus 2006/07 mit neuen Forderungen seit 06/14 vermengt.
Die ganz alten Forderungen werden mit Buchungsdatum im Feb. 14 geführt.
Da ist doch mal alles durcheinander bei denen...


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