Hallo,
auch wenn hier schon viel gelesen wurde, viell. konkret der Fall von Person A mit der Bitte, zu helfen.
Person A ist bei den Eltern gemeldet, die GEZ zahlen, wohnt aber woanders. Person A erhält an die Adresse der Eltern Post vom Beitragsservice und hat bisher nie geantwortet und auch nie "klassisch" GEZ gezahlt. Alle Briefe bisher wurden ignoriert, manchmal war die Pause sehr lang bis wieder GEZ/BS-Post kam.
Person A ist jetzt mit dem Studium fertig und zieht um, will sich auch an- bzw. ummelden, also nicht mehr bei den Eltern sondern eigene Whg.
Muss auf den "Gebühren-/Beitragsbescheid" (Achtung: der enthält nur Forderungen für lange (4-5 Jahre) zurück liegende Jahre!!!) reagiert werden auch wenn innerhalb der Frist die Ummeldung erfolgt? Vermutlich ja... Oder laufen weitere Schreiben ins "Leere", wenn die Whg. gewechselt wird?
Im Namen von Person A vielen Dank