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Autor Thema: Zwangsvollstreckung Rechtsmittel Amtsgericht Vollstreckungsgericht Erinnerung §  (Gelesen 38053 mal)

B
  • Beiträge: 12
Leider ist das Dokument aus dem Anfangspost für A nicht zu öffnen.

A hat nun nämlich eine Ankündigung zur Zwangsvollstreckung (Siehe anhang) erhalten, kann sich aber nicht an vorangegangene Bescheide oder Mahnungen erinnern und hat entsprechend auf nichts reagieren können.
Nun fragt A sich ob er reagieren soll.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Januar 2015, 10:55 von Uwe«

E
  • Beiträge: 51
Einfach wegen fehlende Rechtsfähigkeit zurück schicken. Amtshilfeersuchen steht !!!
ARD ZDF  Deutschlandradio Beitragsservice Köln, ergo dieser Verein Besitzt keine Körperschaft( Voraussetzung eines Amtshilfeersuchen) und ist nicht rechtsfähig.


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  • Moderator
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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Bei Zwangsvollstreckung im Zus.-hang mit "Rundfunkbeitrag" kommt es u.a. darauf an, ob
a) der Bescheid überhaupt (nachweislich?) zugestellt = bekanntgegeben wurde (eine Antwort auf einen solchen Bescheid oder eine Rücksendung dessen wäre zum Beispiel ein solcher Nachweis)
und
b) dieser Bescheid = Vollstreckungsgrundlage bzw. auch das von "Beitragsservice"/ LRA an die jeweilige Vollstreckungsstelle gesendete Vollstreckungsersuchen die formalen Anforderungen gem. der Verwaltungsvollstreckungsgesetze der Länder erfüllt

Gesammelte Informationen zu all dem siehe bitte u.a. unter

Optionen gegen die Zwangsvollstreckung - abhängig von persönlichen Umständen und der Vorgeschichte - ansatzweise nachzulesen auch unter:

Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837

Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838
...........................................................................

PS: Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.


Da diese allgemeine Frage bereits mehrfach und ausgiebig im Forum behandelt wurde, bleibt dieser Thread zur Vermeidung von Mehrfachdiskussionen und somit zur Wahrung der ohnehin schon grenzwertigen Übersicht des Forums mindestens vorübergehend geschlossen.
Danke für das Verständnis.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Januar 2015, 18:57 von Bürger«
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