Autor Thema: Post vom Amtsgericht  (Gelesen 41246 mal)

Offline mickschecker

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Re: Post vom Amtsgericht
« Antwort #15 am: 18. April 2014, 18:51 »
Ich bevorzuge es, auf Verwaltungsakte rechtzeitig zu reagieren. Soll jeder machen wie er will. Meine Zeit und Nerven sind mir zu kostbar.
Normalerweise handhabe ich das auch so. Wenn von der Gegenseite eine gleichwertige Handlungsweise erkennbar ist !! Und nur dann !
Beispiel : Wenn ich versehentlich einen Parkverstoß begehe , dann stehe ich auch dafür ein und zahle anstandslos das Verwarnungsgeld.
Ich bin kein uneinsichtiger Querulant und streite auf Teufel komm raus.
Es kommt schon sehr auf das Gegenüber drauf an , beim Bservice kann von einer normalen Ausgangssituation keine Rede mehr sein.
Wenn ich einem Beitragsbescheid widerspreche , dann ist dies doch auch ein Verwaltungsakt , auf den der Bservice rechtzeitig reagieren "müsste". Dem ist aber bei weitem nicht so , stattdessen frönt er seiner Sammelleidenschaft und bequemt sich erst nach mindestens 3 erhaltenen Widersprüchen zu einer ordnungsgemäßen Antwort darauf. Ordnungsgemäß ist das ganz sicher nicht , bisher gibt es dafür noch keinen verlässlichen Anhaltspunkt , nach dem hier zu verfahren ist und in welcher Frist es zu einem rechtzeitigen Verwaltungsakt in Form eines Widerspruchsbescheides zu kommen hat. Hat denn der Bservice hier nicht auch rechtzeitig mit einem Verwaltungsakt zu reagieren ? Denn mit der bewussten Verzögerung provoziert er unter Umständen wissentlich vermeidbare Nachteile im zeitlichen Ablauf zu Ungunsten des betroffenen Nichtzahlers.
Dann er darf er sich auch nicht wundern , wenn auf das rechtzeitige Reagieren seiner Verwaltungsakte nicht unbedingt Wert gelegt wird.


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awawaw

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Re: Post vom Amtsgericht
« Antwort #16 am: 18. April 2014, 19:09 »
Da ja mehrere Beitragsbescheide kommen (alle 3 Monate ) kann es sein das ich mal einen nicht erhalte...... Ich werde diesbezüglich irgendwann berichten  >:D


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Offline mickschecker

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Re: Post vom Amtsgericht
« Antwort #17 am: 18. April 2014, 19:38 »
@awawaw
Von obskuren Vereinen und Erpressern muss man keine Post als erhalten akzeptieren.
Solche Wichtigtuer mögen doch ihr unerwünschtes und zumeist unbegründetes Begehren bitteschön per offiziell zugestellter Post kundtun. Ich als kleines Licht brauche schließlich auch wegen jeder kleinen Blähung möglichst eine Rechtsschutzversicherung und darf mir den undurchsichtigen Dschungel des deutschen Rechts erst durch entsprechende Löhnung zu Gute kommen lassen.
Daher zähle ich meinen Briefkasten zu meinem uneingeschränkt privaten Bereich und entscheide persönlich darüber , was ich als rechtlich zumutbar betrachte.


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awawaw

  • Gast
Re: Post vom Amtsgericht
« Antwort #18 am: 18. April 2014, 20:49 »
Für alle Betroffenen. Habe mal neues Thema diesbezüglich aufgemacht.
Erfahrung -  Berichte  - Rechtsbehelf (Erinnerung § 766 ZPO) bei Zwangsvollstreckung 
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9121.msg63560.html#msg63560


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