Hallo liebe Leute,
zuerst einmal danke ich euch, dass ihr dieses Forum hier betreibt, hier postet und eure Zeit opfert, eure Erkenntnisse, euer Wissen, Erfahrungen... mit anderen zu teilen. Das machte und macht mir wirklich Mut!
Habe für mein ganzes bisheriges Vorgehen einschließlich des Widerspruchs hier viele Tipps gefunden, aber eine Klage ist ja noch eine andere Dimension... habe deshalb einen Berg an Fragen, die ich jetzt (01.17 Uhr) gar nicht alle formulieren kann, aber ich fange mal an:
1. Ich habe bis jetzt immer nur den Radiobetrag bezahlt und das auch beibehalten. Auch 2014, da ich ja sogar ganz gerne manche Sender höre. Aber einen Fernseher haben wir wirklich nicht - und wollen das auch nicht, die ganze Familie.
Wie kann ich diesen Fakt nutzen (Sittenwidrigkeit der quasi-Verdreifachung der Gebühr? Nichtberücksichtigung einer erheblichen Gruppe von TV-Nichnutzern? ...) In der Widerspruchsablehnung steht ja was von 10% der Einzelfälle. Nun, wenn Straßburg sogar die 3%-Hürde bei der Europawahl gekippt hat, dann geht dieses Argument doch trotz BVG-Beschluss eigentlich nicht, oder?
2. Die Sache mit der Steuer leuchtet mir prinzipiell ein, allerdings verstehe ich dieses Juristendeutsch nicht wirklich. In der Widerspruchsablehnung wird darauf auch Bezug genommen mit Verweis auf Urteile vom Dezember 2013, wo in Bremen und Potsdam angeblich festgestellt wurde, dass eben KEINE Steuer vorliegt. Ist das nur Geklapper?
3. Gibt es wirklich eine negative Informationsfreiheit in dem Sinne? Das finde ich hier oft, aber es erscheint mir etwas, nun, weit hergeholt. Wenn die allerdings wirklich existiert, wäre doch das Agument stichhaltig, dass eine Pauschalfinanzierung der Medien Radio und TV ja willkürlich ist: Ich lese nunmal lieber und bevorzuge eben Printmedien. Warum muss ich dann noch GEZ-Gebühren zahlen? Das ist doch auch eine Art von Ungleichbehandlung? Warum kriege ich denn keine öffentlich-rechtlich Zeitung?
4. Es wird vom Beitragsservice argumentiert, dass internetfähige PCs usw. Fernsehempfang ermöglichen: Kann an mit der technischen Möglichkeit argumentieren, dass die technischen Mittel gegeben sind, diesen Zugang nur denen zu ermöglichen, die gucken und zahlen wollen? Ich meine, die müssen doch ihr Programm nicht ins Netz stellen! Und außerdem kann man das ja auch aus dem Ausland über das Internet empfangen oder gar per Satellit. Warum zahlen die Ausländer dann keine Gebühr?
5. Am besten fand ich ja "Die Möglichkeit zum Rundfunkempfang besteht typischerweise in Wohnungen." Ein Satz, wie er inhaltsleerer nicht geht, zumal im gleichen Absatz auf "internetfähige Mobilfunkgeräte" verwiesen wir, und weiter oben auf UKW-Radio in Handys sowie Autoradios. Also, ich bin schon als Teenie vor gefühlten 100 Jahren mit dem Kofferradio rumgerannt. Kann man daraus was machen in einer Klageschrift?
6. Welche Begründungen sollten noch unbedingt mit rein?
7. Gibt es laufende Verfahren, die demnächst die Rechtslage zu unseren Gunsten verändern könnten bzw. ist das vielleicht schon geschehen?
Nun, ihr habt vielleicht gemerkt, dass ich weder Jurist bin noch tief in der Materie stecke. Aber als Bürger möchte ich doch meine eigenen Argumente haben und mit gesundem Menschenverstand herangehen. Sonst ist doch dieses ganze Rechtssystem nichts wert letzten Endes. Oder sind das nur krude Gedanken eines überarbeiteten und übernächtigten Fernsehverächters?
Ich freue mich jedenfalls über jeden Kommentar von euch!
Euer Lautenschlaeger