Hallo,
zu eurer Information habe ich folgendes zu vermelden:
Mitbewohner A hatte sich Ende 2013 beim BS angemeldet und gleichzeitig ein Befreiungsschreiben auf Grund von Bafög-Empfang eingereicht. die Befreiung wurde ab dem Folgemonat gewährt, die Kosten für die vorangegangene Zeit wurden jedoch in Rechnung gestellt (Bescheid), mit der Begründung, dass eine Befreiung erst ab dem Folgemonat des Antrages auf Befreiung gewährt werden kann.
Daraufhin wurde A eine Widerspruchsbegründung zugearbeitet, die besagte, dass sich an den Gründen für die Befreiung (Befreiungsschreiben vom Bafög-Amt lag bereits seit 2012 vor) und der finanziellen Situation nichts geändert habe, bzw. diese vorher identisch war.
Nun kam nach langer zeit die Antwort darauf:
"...vielen Dank für Ihre Mitteilung. Sie wenden sich gegen die Zahlungsaufforderung und teilen uns mit, dass Sie die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht auch für den Zeitraum der Forderung erfüllen.Unter Berücksichtigung Ihrer besonderen Situation, machen wir den Rückstand ohne Anerkennung einer Rechtspflicht nicht mehr geltend."
+Kontoübersicht -> Kontostand: 0,00€
zwar nicht so schön, wie erhofft, aber immerhin!