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Autor Thema: Erfolgreich: Antwort auf Widerspruch gegen Bescheid vor eingereichter Befreiung  (Gelesen 3111 mal)

L
  • Beiträge: 2
Hallo,

zu eurer Information habe ich folgendes zu vermelden:

Mitbewohner A hatte sich Ende 2013 beim BS angemeldet und gleichzeitig ein Befreiungsschreiben auf Grund von Bafög-Empfang eingereicht. die Befreiung wurde ab dem Folgemonat gewährt, die Kosten für die vorangegangene Zeit wurden jedoch in Rechnung gestellt (Bescheid), mit der Begründung, dass eine Befreiung erst ab dem Folgemonat des Antrages auf Befreiung gewährt werden kann.

Daraufhin wurde A eine Widerspruchsbegründung zugearbeitet, die besagte, dass sich an den Gründen für die Befreiung (Befreiungsschreiben vom Bafög-Amt lag bereits seit 2012 vor) und der finanziellen Situation nichts geändert habe, bzw. diese vorher identisch war.

Nun kam nach langer zeit die Antwort darauf:
"...vielen Dank für Ihre Mitteilung. Sie wenden sich gegen die Zahlungsaufforderung und teilen uns mit, dass Sie die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht auch für den Zeitraum der Forderung erfüllen.Unter Berücksichtigung Ihrer besonderen Situation, machen wir den Rückstand ohne Anerkennung einer Rechtspflicht nicht mehr geltend."

+Kontoübersicht -> Kontostand: 0,00€

zwar nicht so schön, wie erhofft, aber immerhin!


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Vielen Dank für diese Information. Manchmal ist es eben doch möglich, wenn auch nicht für alle. Scheint ja kein Schreiben zu sein, worauf sich andere in ähnlicher Situation berufen können. Dennoch könnte ich mir vorstellen, dass diese Anerkennung der Rechtspflicht vor Gericht erstritten werden kann. Denn so ganz freiwillig machen die das auch nicht, es sind keine Wohltäter.


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L
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Ja, leider ist es nicht für alle möglich. Der Mitbewohner B, der A beim Widerspruch unterstützte, muss und wird einen anderen Weg gehen...
Im Übrigen wurde auch auf die folgenden Zahlungsaufforderungen jedes mal geantwortet und darauf hingewiesen, dass man sich für deren Information bedankt und nicht bezahlt, bis der Widerspruch beschieden wird.


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B
  • Beiträge: 1
Hallo,

könnte ich mehr Informationen zu diesem Widerspruch erhalten oder könnte ich diese Widerspruchsbegründung auch erhalten?

Folgende Situation:

Person A hat unwissentlich nichts vom Rundfunkbeitrag mitbekommen da er keine Medien konsumiert.
A erhält seit März monatlich automatisierte Schreiben zuletzte "Zahlung der Rundfunkbeiträge" mit einer Summe von 323,64€
A erhält seit 2011 jedoch Bafög. A ist finanziell nicht in der Lage trotz Bafög diese Zahlung zu leisten da Schulden vorhanden sind.
A war zwischen 09/2013 und 02/2014 im Auslandssemester, jedoch nicht abgemeldet am Studienort, aber hatte nach Mietvertragsunterlagen das Zimmer untervermietet.
A hat bislang keine Schritte unternommen und die Zahlung der Beiträge ist seit dem 15.05 fällig.

Wie soll A weiter vorgehen um Zeit zu schinden? A kann alle Bafög Bescheide nachreichen, ist aber bewusst dass es offiziell ja nicht möglich ist nachträglich nach solch einer langen Zeit den Bafög Bescheid geltend zu machen.

Infos und Tipps wären sehr hilfreich!


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