Alternative Idee: Ein eigenes Gesetz per Volksentscheid einbringen, das ans Grundgesetz anknüpft und den einzelnen schützt. Ich hab mal 5 Paragraphen formuliert:
Jede Person hat das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten,
sowie insbesondere auch das Recht, sich aus bestimmten Quellen nicht zu unterrichten.
Jede Person hat das Recht, für sich persönlich zu bewerten, ob eine Quelle vorteilhaft ist oder nicht.
Der dabei angelegte Maßstab muss nicht offenbart werden und fußt auf der inneren Überzeugung der
Person, beispielsweise auf inhaltlichen, weltanschaulichen oder religiösen Gründen.
Diese persönliche Bewertung von Quellen hat immer Vorrang vor statistischen Erhebungen oder
Typisierungen von Gruppen von Personen.
Keine Person kann verpflichtet werden, persönliche Daten an einen Anbieter von Quellen zu übermitteln,
wenn sie diese Quellen weder nutzt noch für sich vorteilhaft bewertet.
Keine Person kann verpflichtet werden, direkt zur Finanzierung von Quellen beizutragen, die sie weder
nutzt noch für sich vorteilhaft bewertet.
Vollstreckungsschutz: Soll bei einer Person ein Geldbetrag zur Finanzierung einer Quelle
vollstreckt werden, so wird die Vollstreckung auf unbestimmte Zeit ausgesetzt, sofern kein
Nachweis der Nutzung der Quelle durch die Person existiert und die Person erklärt, die
Quelle weder genutzt zu haben noch für sich vorteilhaft bewertet.
Die Aussetzung der Vollstreckung ist nicht anfechtbar und es gibt kein Rechtsmittel gegen
die Aussetzung der Vollstreckung, da die Nichtnutzung der Quelle der inneren
Überzeugung der Person entspricht und vor Interessen der Allgemeinheit, des Staates und des
Anbieters der Quelle Vorrang hat.