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Autor Thema: Rundfunkbeitragsstaatsvertrag durch Volksbegehren kuendigen?  (Gelesen 8293 mal)

d
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Hallo allerseits,

wie waers, wenn jemand eine Volksbegehren-Prozedur startet im Sinne von §15 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages - dessen Kuendigung?

§ 15

Vertragsdauer, Kündigung

Dieser Staatsvertrag gilt für unbestimmte Zeit. Er kann von jedem der vertragsschließenden Länder zum Schluss des Kalenderjahres mit einer Frist von einem Jahr gekündigt werden. Die Kündigung kann erstmals zum 31. Dezember 2014 erfolgen. Wird der Staatsvertrag zu diesem Zeitpunkt nicht gekündigt, kann die Kündigung mit gleicher Frist jeweils zu einem zwei Jahre späteren Zeitpunkt erfolgen. Die Kündigung ist gegenüber dem Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz schriftlich zu erklären. Die Kündigung eines Landes lässt das Vertragsverhältnis der übrigen Länder zueinander unberührt, jedoch kann jedes der übrigen Länder den Vertrag binnen einer Frist von drei Monaten nach Eingang der Kündigungserklärung zum gleichen Zeitpunkt kündigen.

http://sl.juris.de/sl/gesamt/RdFunkBeitrStVtr_SL.htm#RdFunkBeitrStVtr_SL_rahmen

Petitionen sind gut, das haette aber eine konkrette Aufgabe. Habe keine deutsche Staatsangehoerigkeit und bin mir nicht sicher , ob ich Volksbegehren inizieren kann. Ja, ansonsten ungeoefnette gez-briefe liegen noch in meinem briefkasten, werd dann den widerspruchsweg, klagen usw angehen muessen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. April 2014, 16:39 von dderm«

  • Beiträge: 12
Genau dasselbe hatte ich gestern auch gefragt und zwar hier: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3675.msg63330.html#msg63330

…?und auch eine Antwort erhalten: ist im Prinzip schon gemacht worden!  :D


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  • Beiträge: 47
Genau dasselbe hatte ich gestern auch gefragt und zwar hier: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3675.msg63330.html#msg63330

…?und auch eine Antwort erhalten: ist im Prinzip schon gemacht worden!  :D
Eine Petition ist nicht das gleiche wie ein Volksbegehren.

Die Idee des Volksbegehrens ist mir vor kurzem auch gekommen. Ich glaube, Berlin ist fuer ein Volksbegehren sehr gut geeignet, seit rund 10 Jahren sind die Bedingungen hier stark vereinfacht worden. So braucht man fuer das Vorverfahren 20.000 Unterschriften und zum Erzwingen einer Abstimmung etwa 173.000, woraufhin dann alle Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigung und eine kleine Broschuere mit den Argumenten beider Seiten automatisch per Post bekommen. Es gab auch schon reihenweise Volksentscheide, die leider allesamt wegen mangelnder Beteiligung scheiterten aber einen Versuch ist es auf jeden Fall wert und der Rundfunkbeitrag ist ein wesentlich brisantes und auch gerade in Berlin sehr verhasstes Thema. Ich glaube die Chancen wuerden bei einem tatsaechlichen Volksentscheid in dieser Sache ziemlich gut stehen.

Dem Gesetzestext des Staatsvertrages entnehme ich, dass wir das noch dieses Jahr auf die Reihe kriegen muessten. Ich erklaere mich einverstanden, bei der Organisation selbst auch tatkraeftig mitzuhelfen aber alleine schafft das natuerlich niemand. Zur genaueren Planung waere der runde Tisch in Berlin ideal.

edit: wer auch helfen moechte bitte auch hier im Forum schon melden!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Mai 2014, 13:09 von gronkh«

  • Beiträge: 3.238
Da die Wahlen bevorstehen, sind hier in der Fussgängerzone alle Parteien vertreten. Ich habe mit allen "Wichtigen" gesprochen. Alle sagen unabhängig voneinander, der RBStV kann  politisch nicht geändert werden, da traut sich keiner dran.
Ein SPD-Mann sagte, wenn man sich mit denen anlegt, kann man einpacken, und das wäre ja kein Geheimnis was er da ausplaudert.
Zum Freihandelsabkommen sagte er, es wird von "Oben" runterdiktiert, nichts negatives darüber zu berichten, man solle sich besser im Internet oder durch Zeitungen informieren.
Mein Eindruck war, man kann nicht viel bewirken, aber wenn man solche Probleme oft genug anspricht, wird sich doch etwas ändern. Irgendwann.
Eine Petition oder ein Volksbegehren wird da mit Sicherheit mehr bewirken, aber meiner Meinung nach muss eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht diesen Irrsinn stoppen, sonst dauert es Jahre.


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Eine Petition oder ein Volksbegehren wird da mit Sicherheit mehr bewirken, aber meiner Meinung nach muss eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht diesen Irrsinn stoppen, sonst dauert es Jahre.

Doch. Er würde, wenn erfolgreich, an die Akzeptanz derjenigen, die das Volk ignorieren, kratzen, auch wenn der Staatsvertrag (eine Weile) weiter läuft.

Ich meine, hier geht es um viel mehr als um EUR 18 im Monat (was schon genug ist).


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Eine Petition oder ein Volksbegehren wird da mit Sicherheit mehr bewirken, aber meiner Meinung nach muss eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht diesen Irrsinn stoppen, sonst dauert es Jahre.

Doch. Er würde, wenn erfolgreich, an die Akzeptanz derjenigen, die das Volk ignorieren, kratzen, auch wenn der Staatsvertrag (eine Weile) weiter läuft.

Ich meine, hier geht es um viel mehr als um EUR 18 im Monat (was schon genug ist).

Die Klage kann zudem ohnehin parallel dazu laufen und sie wird es auch, zumindest Rossmann hat ja schon angekuendigt den Klageweg nach Karlsruhe weiterzuverfolgen.


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B
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Ich finde den Ansatz mit Volksbegehren auch gut.
Alles, was irgendwie öffentlich wahrgenommen wird.
Die zahlreichen kleineren Ansätze wie Foren und Protestseiten sind gut, aber es müsste eine Art Dachorganisation her, damit es mehr Gewicht hat.

Wichtig ist nun, die Forderungen realistisch zu halten - keine Weltverschwörungs-Meckerei sondern konstruktives.
Den ÖR ganz wegzubekommen ist ziemlich unrealistisch, aber die Grundversorgung einzudampfen (und damit auch die Beiträge) wäre imho durchaus machbar.

Ich wäre  bereit mitzuhelfen - im Rahmen meiner Möglichkeiten.
Leider lebe ich genau in der gegenüberliegenden Ecke von Berlin aus gesehen...  :)


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Wichtig ist nun, die Forderungen realistisch zu halten - keine Weltverschwörungs-Meckerei sondern konstruktives.
Den ÖR ganz wegzubekommen ist ziemlich unrealistisch, aber die Grundversorgung einzudampfen (und damit auch die Beiträge) wäre imho durchaus machbar.

Nö das ginge nur darum, die Zustimmung zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu kündigen, sachliche Argumente dafür gibt ja zuhauf, auf Verschwörungskram muss man nun wirklich nicht zurückgreifen :D und falls das tatsächlich in einem Land erfolgreich ist muss sich die Politik zwangsläufig mit einer Neugestaltung der Finanzierung befassen.

Ich wäre  bereit mitzuhelfen - im Rahmen meiner Möglichkeiten.
Leider lebe ich genau in der gegenüberliegenden Ecke von Berlin aus gesehen...  :)

Danke für das Angebot. Wir brauchen aber mindestens 5 Leute aus Berlin, die als Vertrauenspersonen für das Volksbegehren agieren können (gesetzlich so vorgeschrieben) d.h. die die Kontaktpersonen für die Öffentlichkeit und den Berliner Senat wären und die auch beim Auswerten der Unterschriften und was sonst noch alles anfällt helfen können (Webpräsenz, Flyer verteilen, Poster aufhängen etc.). Gibt es heir sonst wirklich niemanden in Berlin der das machen würde?


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Ich würde auch mitmachen. Könnt ihr zum Berliner runden Tisch kommen? Ich war letzte mal erstmalig da. Frage wär auch ob man für sowas versucht bei einer Partei Unterstützung zu bekommen. Ich weiß dass das hier durchaus kritisch gesehen wird und ich hab auch nur einen einzigen Vorschlag, den ich guten Gewissens machen kann: die PARTEI.


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Ich hab mal bei der PARTEI nachgefragt und es wurde Interesse bekundet.


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Mein Bierernstes Anschreiben an die PARTEI Berlin will ich Euch auch nicht vorenthalten, denn das Bier entscheidet:

Zitat
Sehr geehrter Herr Sonneborn,

nach den Satire-Urteilen in Rheinland-Pfalz und Bayern zum Thema Rundfunkbeitrag wird im
Forum gez-boykott.de darüber diskutiert, ob eine Kündigung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages
durch Volksentscheid z.B. in Berlin möglich ist. Da Sie sicher weder vor der Europawahl
(Wahlkampf) noch danach (Machtübernahme) Zeit für so belanglose Themen haben, wär die Frage
ob wir uns mal mit dem medienpolitischen Sprecher der Partei, wenn der keine Zeit hat seinem
Referenten und wenn der auch keine Zeit hat mit seinem Praktikanten über die Möglichkeiten
diskutieren können, entweder in der Kopischstraße oder an einem anderem geheimen Ort.

Sie haben es ja immerhin schon zum B-Promi geschafft, obwohl Sie bei den Kinderspielen in
der Sendung "Zimmer Frei" gar nicht richtig mitgemacht haben und 50 Euro unter GEZ-Abmeldern
verlost haben.

Wenn ich mich kurz vorstellen darf: Mein Name ist Person A und
habe es in der Politik nach steilem Aufstieg zum Wähler geschafft. Ich lasse 10-20 Parteien
antreten, gucke mir an was die so treiben und wähle dann einfach die beste. Problem ist nur
dass die Bewerbungen immer schlechter werden. Stellen Sie sich vor sie suchen einen Putzmann
(ok Sie denken bei dem Job sicher an eine Frau aber angenommen die Frauenquote ist erschöpft
und außerdem brauchen Sie die Frauen als Kanzlerinnenkanditatinnen), es bewerben sich aber
nur welche die noch nie einen Putzlappen in der Hand hatten. Außerdem sind Sie viel unterwegs,
trotzdem werden die Bewerbungen per Post und nicht per e-mail geschickt. So ist das auch
mit den Parteien, die zeigen ihre Bewerbungen im Rundfunk, da muss man sone Antenne genau
zur richtigen Uhrzeit in die Luft halten und schon sieht man die Bewerbung, das hab ich
bisher jedesmal verpasst. Außer Ihre Partei, da muss ich Sie sehr loben, Sie haben Ihre
Bewerbung so präpariert dass sie von ZDF und SWR nicht gesendet werden konnte, dadurch haben
sie sich im Zwischennetz verbreitet und ich konnte sie sehen. Das sind Zustände wie in der DDR,
für mich sieht es jetzt so aus als gäbe es nur eine Partei, nämlich die PARTEI.


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In Artikel 62 der Berliner Verfassung heißt es

Zitat
(1) Volksbegehren können darauf gerichtet werden, Gesetze zu erlassen, zu ändern oder aufzuheben, soweit das Land Berlin die Gesetzgebungskompetenz hat. Sie können darüber hinaus darauf gerichtet werden, im Rahmen der Entscheidungszuständigkeit des Abgeordnetenhauses zu Gegenständen der politischen Willensbildung, die Berlin betreffen, sonstige Beschlüsse zu fassen. Sie sind innerhalb einer Wahlperiode zu einem Thema nur einmal zulässig.

(2) Volksbegehren zum Landeshaushaltsgesetz, zu Dienst- und Versorgungsbezügen, Abgaben, Tarifen der öffentlichen Unternehmen sowie zu Personalentscheidungen sind unzulässig.

Der Rundfunkbeitragssaatsvertrag ist sicher eine Abgabe und kann daher möglicherweise nicht direkt angegriffen werden, aber vielleicht könnte man im Runfunkstaatsvertrag eine Klausel unterbringen die eine Direktwahl der Posten im Rundfunk vorsieht.


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Alternative Idee: Ein eigenes Gesetz per Volksentscheid einbringen, das ans Grundgesetz anknüpft und den einzelnen schützt. Ich hab mal 5 Paragraphen formuliert:

Jede Person hat das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten,
sowie insbesondere auch das Recht, sich aus bestimmten Quellen nicht zu unterrichten.

Jede Person hat das Recht, für sich persönlich zu bewerten, ob eine Quelle vorteilhaft ist oder nicht.
Der dabei angelegte Maßstab muss nicht offenbart werden und fußt auf der inneren Überzeugung der
Person, beispielsweise auf inhaltlichen, weltanschaulichen oder religiösen Gründen.
Diese persönliche Bewertung von Quellen hat immer Vorrang vor statistischen Erhebungen oder
Typisierungen von Gruppen von Personen.

Keine Person kann verpflichtet werden, persönliche Daten an einen Anbieter von Quellen zu übermitteln,
wenn sie diese Quellen weder nutzt noch für sich vorteilhaft bewertet.

Keine Person kann verpflichtet werden, direkt zur Finanzierung von Quellen beizutragen, die sie weder
nutzt noch für sich vorteilhaft bewertet.

Vollstreckungsschutz: Soll bei einer Person ein Geldbetrag zur Finanzierung einer Quelle
vollstreckt werden, so wird die Vollstreckung auf unbestimmte Zeit ausgesetzt, sofern kein
Nachweis der Nutzung der Quelle durch die Person existiert und die Person erklärt, die
Quelle weder genutzt zu haben noch für sich vorteilhaft bewertet.
Die Aussetzung der Vollstreckung ist nicht anfechtbar und es gibt kein Rechtsmittel gegen
die Aussetzung der Vollstreckung, da die Nichtnutzung der Quelle der inneren
Überzeugung der Person entspricht und vor Interessen der Allgemeinheit, des Staates und des
Anbieters der Quelle Vorrang hat.


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Also ich bin kein Jurist aber ich glaube nicht, dass der Absatz 2 hier greift. Damit duerften Abgaben gemeint sein, die den Haushalt von Berlin betreffen, was beim Rundfunkbeitrag ja gar nicht der Fall ist. Zudem wuerde sich der Volksentscheid gegen Berlins Zustimmung zum Staatsvertrag richten, also nur indirekt gegen die Abgabe Rundfunkbeitrag. Im Erfolgsfall wuerden dem Land Berlin auch keinerlei Kosten bzw. Einnahmeausfaelle entstehen, weil die ja wie gesagt gar nichts von diesem Beitrag bekommen.


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Ich versuche einen Anwalt zu finden der uns da kostenlos Tips geben kann, das ist aber gar nicht mal so einfach. Z.B. Ermano Geuer aber der versinkt sicher in Zuschriften. Also wenn jemand einen Anwalt kennt...


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