Bitte an Roggi bzw an die Kollegen:
Roggi sagt:
""Wenn deine Ehefrau angeschrieben wurde, muss deine Ehefrau den Widerspruch unterschreiben. Deshalb wäre zu empfehlen, dem Beitragsbescheid nur mit der Begründung zu widersprechen, dass nicht deine Frau, sondern du Beitragsschuldner bist.""
Person a hat Widerspruch entsprechend umformuliert. Person a schreibt in eigenem Namen, da Person a derjenige ist, der sich in Wohneinheit x um sämtliche Rundfunkangelegenheiten kümmert, und NICHT die Ehefrau von Person a.
Da Beitragsbesch. ja an Ehefrau von Person a gerichtet war/ist, hat Person a nun eine unterzeichnete BEVOLLMÄCHTIGUNG von Ehefrau unterschreiben lassen (auf zweitem papier), um jetzt und zukünftig alles an den Namen von Person a adressiert zu bekommen von BS.
Person a würde bitte sehr gerne wissen und fragt, ob das so in Ordnung ist mit der Bevollmächtigung, oder ob Ehefrau unbedingt PERSÖNLICH den Widerspruch schreiben und unterzeichnen müsste!
In dem ja dann auch nix andres drinstünde, als die Bitte um "Umformulierung" (der Adresse) an Person a.
Fazit: könnte Person a das auch gleich so erledigen, wie oben beschrieben?
Person a bittet und fragt, weil es hoffentlich ja nicht an solchen Form-Dingern scheitern sollte!
Beiliegend a pdf: die Muster-Bevollmächtigung
Vielen Dank, tonarno