Ob Klagen vor dem EGMR (nach Ausschöpfen des Rechtsweges) Sinn machen kann jeder selber eingehend anhand der Europäischen Menschrenrechtskonvention prüfen. Ich sehe da wenig Möglichkeiten.
Bei dieser europäischen, finalen Instanz
habe ich wiederum persönlich viel Hoffnung. Z. Bsp.:
EMRK
Artikel 1 – Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte
- z. Bsp. die Ablehnung der Finanzierung des örR aus Gewissensgründen anerkennen zu lassen, ist denkbar
Artikel 6 – Recht auf ein faires Verfahren
- ist wegen der Verbindung
Ferdinand Kirchhof als BVerfG-Mitglied und
Paul Kirchhof als Rundfunkbeitragserfinder
angreifbar
Artikel 9 – Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
- Hellmut Enz geht gegen den Angriff auf die Religionsausübung bereits vor
(
http://helmutenz.wordpress.com/befreiung-rundfunkbeitragspflicht/befreiung-rundfunkbeitrag/ )
Beim EMGR würden sie diesen Sachverhalt sicher auch verhandeln
Artikel 14 – Diskriminierungsverbot
- ist mein Empfinden,
dass Nichtkonsumenten in Deutschl. mit dem Rundfunkbeitrag belegt werden,
während die theoretische tatsächliche Nutzung außerhalb Deutschl. Wohnender ignoriert wird,
eine Diskriminierung der Nichtnutzer darstellt.
Sind nur Beispiele. Straßburg sollte doch bestimmt Möglichkeiten bieten...
Markus