Tut mir leid, aber ohne entsprechende anonymisierte Nachweise der Forderungen wird das ein Schuss ins blaue.
Wenn keine Geräte angemeldet waren, können auch keine Gebühren verlangt werden.
Person A schreibt: Ab 2008 wurden für Geräte GEZ-Gebühren bezahlt
Nachforderungen von 2008 bis 2010. Für einen Nebenwohnsitz wo keine Geräte auf Person A angemeldet waren. Warum bis 06/2010? Was hat sich danach geändert?
Die Gegenseite auffordern, die Anmeldung mit den entsprechenden Geräten für Nebenwohnsitz nachzuweisen sowie eine Auflistung der festgesetzten Gebührenbescheide für die vermuteten Geräte (Radio - TV - bzw. Grundgebühr + TV). Mit Nachweis der Zustellung, oder nicht Zustellung der Briefe.
Wo keine Geräte angemeldet, kann auch keine Gebühr anfallen. Zumindest für die Regelung vor 1.1.2103.
Und für welche Adresse welche Geräte angemeldet wurden (daraus resultierend evtl. vergessen eine Abmeldung der Geräte) kann nur Person A sagen.