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Autor Thema: 1-Mann-Gmbh in eigener DHH  (Gelesen 12405 mal)

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Re: 1-Mann-Gmbh in eigener DHH
#15: 15. April 2014, 20:08
Vielleicht gibt es ja jemanden hier, der da Praxiserfahrung hat, wie die an die Infos des "privat KFZ" gekommen sind.

Unter
Wohnungseigentümer - was tun?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8955.msg62742.html#msg62742

ist zum Thema
Ermittlung von "Beitragsschuldnern", "Inhabern", "Eigentümern"...
u.a. auch exemplarisch verlinkt auf die Satzung einer Landesrundfunkanstalt, in welchen näheres geregelt ist:

Fundstelle 1 (Beispiel MDR)
"Satzung des Mitteldeutschen Rundfunks über das
Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge"
www.mdr.de/rundfunkgebuehren/download3230.html
Zitat
(3) Die Rundfunkanstalt oder die in § 2 genannte gemeinsame Stelle wird nur solche öffentlichen Stellen um die Übermittlung personenbezogener Daten ersuchen, die über die Daten einzelner Inhaber von Wohnungen oder einzelner Inhaber von Betriebsstätten verfügen und denen die Übermittlung dieser Daten an die Rundfunkanstalt rechtlich gestattet ist.
Diese öffentlichen Stellen sind insbesondere
1. Meldebehörden,
2. Handelsregister,
3. Gewerberegister und
4. Grundbuchämter.

Ich gehe davon aus, dass auch die KFZ-Zulassungsstellen zu denjenigen "öffentlichen Stellen" gehören, die im Zusammenhang mit der "Fahndung" nach dem Inhaber eines KFZ "um die Übermittlung personenbezogener Daten" ersucht werden können - und über kurz oder lang wohl auch werden... ;)


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Re: 1-Mann-Gmbh in eigener DHH
#16: 16. April 2014, 00:51
Argumentation:

»Die allgemeine Lebenserfahrung lehrt, dass auch ein privater PKW dienstlich genutzt wird (Fahrten zur Post, Bank, Kunden usw.). Da es hierbei nicht auf den Umfang der Nutzung ankommt, ist auch ein angeblicher privater PKW Beitragspflichtig.«

@René: Kannst Du noch die Quelle  des Zitats nennen?

Ich frage mich nämlich, warum sie dann in den Gewerbeanmeldungsbögen explizit nach nicht privat genutzten Kfz fragen und nicht einfach ohne Einschränkung nach den im Haushalt vorhandenen Kfz....

Antwort-Bogen:
Zitat
Befindet sich Ihre Betriebsstätte in der Privatwohnung, ist jedes nicht privat genutzte Kfz anzumelden.


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Re: 1-Mann-Gmbh in eigener DHH
#17: 16. April 2014, 01:10
Ich frage mich nämlich, warum sie dann in den Gewerbeanmeldungsbögen explizit nach nicht privat genutzten Kfz fragen und nicht einfach ohne Einschränkung nach den im Haushalt vorhandenen Kfz...
...vielleicht, um den Anschein des "Datenschutzes" zu wahren?
;)


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Re: 1-Mann-Gmbh in eigener DHH
#18: 16. April 2014, 14:48
Das spezielle Thema Kfz beende ich hier mit dem Hinweis auf

http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=3725.0

Wie René schon mitteilte, werden wohl 17,98 € plus 5,99 € fällig, es sei denn, der BS hat keine (Datenübernahme aus der Rundfunkgebühr) oder bekommt keine Informationen über ein im Haushalt befindliches Kfz.


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Z
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Re: 1-Mann-Gmbh in eigener DHH
#19: 16. April 2014, 21:45
Und wo ist das Problem?
Da muß halt der Haushaltsvorstand und der Geschäftsführer in den Widerstand!

Die Widersprüche gegen die Bescheide kann man ähnlich formulieren, die GmbH muß natürlich zusätzlich noch erwähnen, daß sie bereits KFZ-Steuern bezahlt.
Und die Klagegebühr für die GmbH wandert auf die Kostenseite und mindert den Gewinn.


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