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Autor Thema: Verfassungsgericht Koblenz: Verfassungsbeschwerde gegen Rundfunkbeiträge  (Gelesen 16563 mal)

Uwe

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Verfassungsbeschwerde gegen Rundfunkbeiträge


© © epd-bild / ARTIS / Uli Dec

Koblenz (epd). Das rheinland-pfälzische Verfassungsgericht in Koblenz verhandelt am 5. Mai die Verfassungsbeschwerde eines Unternehmers gegen die gesetzliche Neuregelung der Rundfunkbeiträge vom November 2011 (VGH B 35/12). Damals hatte der Mainzer Landtag dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zugestimmt, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.

mehr auf:
http://www.epd.de/landesdienst/landesdienst-west/schwerpunktartikel/verfassungsbeschwerde-gegen-rundfunkbeitr%C3%A4ge


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  • Beiträge: 1.126
Das Aktenzeichen stamm aus dem Jahre 2012! Sollte es doch auch in anderen Bundesländern möglich sein, gegen ein Gesetz zu stimmen bevor es in Kraft tritt, also quasi fünf Minuten nach der Verabschiedung? Also so wie in Bayern?


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

R
  • Beiträge: 375
Man kann Verfassungsbeschwerde einlegen innerhalb eines Jahres nach Inkraftreten eines Gesetzes bei gleichzeitigem Vorliegen einer persönlichen Betroffenheit, i.S. von persönlichen Grundrechtsverletzungen. Eine mir bekannte Person hat übrigens Verfassungsbeschwerde beim Berliner Verfassungsgerichtshof eingelegt. Aber jetzt ist die Jahresfrist ohnehin abgelaufen - also jetzt gilt, dass zuerst der Verwaltungsgerichtsweg ausgeschöpft werden muss.

Der Unterschied zu Bayern ist, dass dort auch bei nicht vorhandener persönlicher Betroffenheit eine Popularklage eingelegt werden kann, z.B. wegen formeller Verletzung der Verfassung/Grundgesetz - z.B. die Frage, ob durch den Bayerischen Landtag eine unzulässige Zwecksteuer verabschiedet wurde.



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"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

P
  • Beiträge: 207
Handelt es sich hier um den gleichen Vorgang?

Also Mainz oder Koblenz??

Frage: Tagt das RLP-Verfassungsgericht im Gebäude des Justizministeriums?

Dann gilt:
Zitat
Achtung!
Neue Anschrift ab dem 02.05.2014:
Diether-von-Isenburg-Str. 1
55116 Mainz
Quelle: http://www.mjv.rlp.de/Impressum/

Wer kann hingehen und berichten??


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"Ein Straßenbauunternehmen aus dem Westerwald hält den Rundfunkbeitrag für ungerecht. Insbesondere wegen seines großen Fuhrparks muss es mehr zahlen als früher. Am Montag beschäftigt sich der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz mit dem Fall."

Quelle und weiteres auf http://www.digitalfernsehen.de/Verfassungsrichter-verhandeln-ueber-Rundfunkbeitrag.115282.0.html



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