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Autor Thema: das was ich jetzt auf alle Beitragsbescheide von Hand widerspreche (abschreibe)  (Gelesen 8414 mal)

w
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und ggfs. noch durch nen Vorlauf ergänze.

Ich glaub ich gehe demnächst dazu über, das zu fotokopieren und Leerstellen für's neue Datum und so zu lassen.

Irgendwo hier im Forum hab ich gelesen, dass die GEZ gerne die Widersprüche auf 3-4 Beitragsbescheide zusammenlaufen lässt, bevor sie was rechtsmittelfähiges antwortet, was einem den Klageweg eröffnet.

Ich sollte mir nen Kopierer suchen, wenn das wahr ist.

-----

sogenannte "Beitragsnummer" []

Hiermit lege ich Widerspruch ein gegen den sogenannten Gebührenbescheid (abgeschickt 1.3.2014 laut aufgedrucktem Datum, Eingang 9.3.2014).

Begründung:
siehe meine Widersprüche vom 7.1.2013, 29.4.2013, 15.5.2013, 21.8.2013, 30.10.2013, 17.1.2014.

Da Sie aber vermutlich nun so tun als ob Sie davon noch nie was gelesen hätten, fasse ich noch einmal zusammen:

1) Sie haben 2013 Ihren Namen von GEZ = "Gebühreneinzugszentrale" in das harmloser klingende "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" geändert. Gleich geblieben sind sämtliche Telefonnummern, Angestellten, die gesamte Infrastruktur und auch der Datenbestand der Rundfunkteilnehmer. Daher kann ich mit Fug und Recht davon ausgehen, dass Sie trotz Namensänderung die selbe Behörde sind wie zuvor.

2a) Bis zum 31.12.2012 hieß die Rundfunkgebühr Rundfunkgebühr. Sie betrug 5,76 Euro pro Monat.
2b) Bis zum 31.12.2012 hieß die Fernsehgebühr Fernsehgebühr. Sie betrug 17,98 Euro pro Monat.
2c) Ab 1.1.2013 heißt es Rundfunkbeitrag. Aufgrund der Namenswahl kann ich mit Fug und Recht davon ausgehen, dass ab dem 1.1.2013 das Wort Rundfunkbeitrag das Wort Rundfunkgebühr ersetzt.

Nun stellt sich aber heraus, dass dieser Rundfunkbeitrag einen zusätzlichen Aufschlag von 212 % auf meine bisherige Rundfunkgebühr aufweist! Jegliche Preissteigerung von mehr als 100 % zusätzlich ist sittenwidrig (bei Mieten gilt sogar eine maximale Steigerung von 30 % in 3 Jahren)! Plötzlich mehr als das Dreifache zu verlangen, ohne dass sich irgendetwas am nicht genutzten Angebot geändert hat, ist sittenwidrig! Zumal Ihnen aus Ihren Akten bekannt ist wie viel ich vorher bezahlt habe, weil Sie ja nur den Namen Ihrer Anstalt in was "Kuscheligeres" geändert haben, aber sonst nichts. Sie wussten also, dass ich Rundfunkgebühr bezahle und nicht Fernsehgebühr. Die Rundfunkgebühr bezahlte ich auch nicht wegen Ihres so tollen Rundfunk-Angebots (ehrlich gesagt öden mich Polit-Talk und Klassik sogar sehr an) sondern zu Beginn, bevor ich also 2004 Radio Unerhört Marburg als echt werbfreien Sender kennenlernte, ausschließlich wegen meinem Lebenspartner, der ein Radiogerät eingebaut hat. (Sharp 7700 Hifi-System)

3) Zu allem Überfluss haben Sie auch noch den Vertragsgegenstand geändert von der Rundfunkgebühr zu einer Wohnungssteuer. Als nichtstaatliche Behörde haben Sie aber keinerlei Recht, eine Steuer für eine Wohnung zu erheben. Sie begründeten diesen Schritt mit "Einfach. Für alle." - Es ist aber eben NICHT für "alle", denn es trifft nicht alle sondern nur Personen, die eine Wohnung bezahlen und so "blöd" waren, sich ordnungsgemäß bei einem Einwohnermeldeamt anzumelden. Sie missbrauchen also auch noch staatliche Datenbestände ohne nachzufragen ob die gemeldeten Personen Ihrem nichtstaatlichen Datenfundus hinzugefügt werden möchten. Und Ihr "Einfach. Für alle" ist auch in keinster Weise gerecht, weil es schlicht 1,5 Millionen Nur-Radio-Besitzern, die so ehrlich und fair waren ihre Radios anzumelden, einfach nur ins Gesicht schlägt weil diese Personen auf einmal mehr als das Dreifache der Rundfunkgebühr abgeknöpft bekommen sollen. Ich bin einer dieser Ins Gesicht Geschlagenen. Der Imageverlust der Öffentlich-"Rechtlichen" durch diesen offenen Schlag ins Gesicht von 1,5 Millionen Menschen ist aus meiner Sicht vollkommen nachvollziehbar und kann nur mit einer Entschuldigung an diese Personen und mit der Rückzahlung der abgezockten Über-Gebühr an diese Leute wieder gut gemacht werden.

4) Und um es endgültig fett zu machen, haben Sie zusätzlich noch jede Art von Kündbarkeit des Vertragsverhältnisses beseitigt. Das ist sittenwidrig. Ich habe keinerlei Optionen mehr, aus diesem Vertragswerk auszusteigen, außer ich gebe meine Wohnung, die ich mit erheblicher Mühe als fernsehfreie Wohnung verteidige, auf, und werde obdachlos. Fragen Sie sich selbst, weshalb ausgerechnet Ihnen die Macht zufallen soll, Personen zur Obdachlosigkeit zu bestimmen. (Legen Sie es vielleicht gar darauf an, Obdachlose zu produzieren damit Ihre Kirchenlobby im Rundfunkrat ein williges Objekt zu werbewirksamem, öffentlich-rechtlich demonstrierbaren Wohltätigkeits-Üben hat? Oder geht es dabei vielleicht sogar um Entmietung?)

5) Bevor Sie mich mit 212 % iger Zwangsbeaufschlagung auf meine Rundfunkgebühr attackierten, haben Sie mich bereits jahrzehntelang mit GEZ-Drohbriefen angegriffen und mit Unterstellungen überzogen um mich grundlos zu kriminalisieren und mir illegalen Fernsehbesitz unterzuschieben. Eine solche Behandlung vergesse ich genauso wenig wie die vielen anderen, von Ihnen Drangsalierten.

6) Ihre manipulative Fernseh-Werbung hat mich schon als Kind extrem gestört, und ich war Kind zu einer Zeit wo es noch kein Privatfernsehen gab; Sie können also nicht behaupten, ich hätte etwas Anderes geschaut was mich da traumatisiert hätte, aber garantiert nicht ARD, ZDF oder die Dritten. Ich war als Kind Ihrem Dreck zwangsweise ausgesetzt, weil meine Eltern schon sehr früh einen Fernseher hatten. Das Gleiche wie von der Werbung galt für große Teile Ihres Fernsehprogramms, wie Musikantenstadel, Heimatfilmen, Grand Prix de la Chanson, Wort zum Sonntag, ganz besonders Fußball- und anderen Sportübertragungen und anderen brechreizerzeugenden Flimmerbildern. Diesen gequirlten Müll will ich in keiner Weise gezwungen sein zwangszufinanzieren, denn ich bekomme Fernsehgebrüll immer durch die Wand aus der Nachbarwohnung mit und finde Fernsehlärm wirklich unerträglich und gesundheitsgefährdend. Besonders Spielfilme, Krimis oder Thriller durch die Wand erzeugen bei mir allerderbste körperliche und psychische Streßsymptome. Wenn es nach mir ginge, müsste die Ausstrahlung von Fernsehprogramm nach 23 Uhr abends durch den Gesetzgeber verboten werden. Auch Besuche bei Bekannten und Verwandten die einen Fernseher laufen haben, habe ich nach und nach eingestellt weil es einfach krank ist wie die Menschen an diesen Glotzen oder - heutzutage - ersatzweise an ihren Handys kleben, und mich das antisoziale, gesprächstötende Geflimmere in jeder Weise krank macht; auch das unsägliche "Public Viewing" was bei sogenannten Großsportereignissen regelmäßig ganze Straßenzüge zu Freilaufställen für hemmungslos aggressive Schreihälse mit riesigen Bildschirmen verseucht, tut auch nichts Gutes zum Ganzen sondern fördert nur Dummheit, Lärmerei, Rassismus, Sexismus und steigert aufgrund des diffus erlebten und per öffentlichem Fernsehen scheinbar legitimierten Machtgefühls die Absolute Intoleranz Der Gröhlenden Massen.

7) Meinen Antrag auf Ermäßigung - den ich ersatzweise in Ermangelung der Möglichkeit stellte, den vorherigen Bezahlmodus Grund 450 - NUR RADIO - wieder herzustellen - haben Sie abgelehnt, und Sie glauben, ich müsste Ihnen nun meine Krankheiten oder privaten Verhältnisse auf dem Glasteller servieren, nur weil Sie die Kündigungsmöglichkeit und andere Sachen einseitig gestrichen haben. Woher soll ich wissen, dass Sie das nicht gleich wieder für Ihr TV-Schmierenballett benutzen um eine neue überflüssige Sendung mit einem überflüssigen weiteren hochpreisigen Ersatzgottschalk zu installieren? Okay, ich liefere Ihnen hiermit einen Grund: Die Krankheit sind Sie selbst = ARDGEZDF und in diesem Fall lokal HR. Sie verlangen von mir, dass ich Sie zwangsfinanziere obwohl Ihr gesamtes Angebot mich absolut nicht interessiert und mich bei Passiv-Zwangskonsum durch meine verblödete Glotzer-Umgebung stresskrank macht. Das ist, wie von einem Nichtraucher zu verlangen, dass er Zigaretten bezahlt.

8) Ihre sogenannte "Staatsferne" wäre ja eigentlich nur noch zum Lachen wenn sie nicht mit so unglaublich großen Mengen an Geld- und Machtbergen verbunden wäre, die wirklich alle Geier in Menschenform anziehen, die man sich nur denken kann; und dass neben den Lobbyisten und Politikern auch Kirchenvertreter in den Rundfunkräten sitzen macht mir keine Hoffnung sondern nur sehr, sehr große Angst. Die Mafia ist auch katholisch.

9) Unterlassen Sie bitte Plakatwerbung für Ihre Sender - das ist eine blanke Verhöhnung der Personen, die Sie abzocken mit Ihren einseitigen Spielregeländerungen und Ihren Wohnungs-Schutzgeldern (Steuer darf man ja angeblich nicht mehr sagen obwohl das sogar Ihr toller Lobbygutachter Herr Kirchhof in seinem Gutachten selbst so bezeichnet hat).

10) Ich habe viel dafür unternommen, dass meine Wohnung erklärte fernsehfreie Zone ist; unter anderem habe ich den Vermieter darum gebeten, mir bitte keinen Kabelanschluss legen zu lassen, worauf er freundlicherweise eingegangen ist; auch die permanenten Drohbriefe des hiesigen Kabelanbieters Unitymedia, die mir (übrigens im GEZ-typischen Duktus! Zufall? Personalunion?) hartnäckigst damit drohten den nicht vorhandenen Kabelanschluss stillzulegen, habe ich mit größtem Befremden zur Kenntnis genommen, zumal diese Drohbriefe direkt von Werbung gefolgt wurden für ein "schnelles Internet" - welches ich ebenfalls weder habe noch haben will.

11) Und jetzt wollen Sie meine schöne weil Absolut Fernsehfreie Wohnung besteuern?! Ich habe die Wohnungstür nur deshalb, damit mir keiner ein Fernsehgerät reinstellt während ich weg bin um mir meine Subsistenzgrundlage sauer zu verdienen. Freunde von mir wollten mir 2013 einen Fernseher schenken damit ich was "für meine Gebühren" habe, aber ich will diesen Dreck nicht mal geschenkt, ich will ihn weder sehen noch hören noch wissen was im Fernsehn kommt, ich lehne es einfach komplett ab diesen manipulativen und verblödenden Dreck den Sie da "Grundversorgung" nennen, in irgend einer Form in mein Leben zu lassen. Mir reicht schon, dass im Radio - also Deutschlandfunk denn die "Privaten" ertrage ich nicht mal zwei Minuten  - den ganzen Tag lang immer wieder die gleichen uninformativen als "Nachrichten"  bezeichneten Textstummel laufen und dass das Ganze zudem noch zu mehr als 50 % der Redezeit Politikergesabber, Promis, Sportereignisse und anderen wirklich überflüssigen Schrott abliefert. Ehrlich, nicht schön zu hören wofür ich 5,76 Euro pro Monat bezahle. Aber ich tu es ja für meinen Lebenspartner. Und seit 2004 für Radio Unerhört Marburg.

12) Sie reden ja ganz gern von "Demokratieabgabe". Ich will meine Demokratie aber nicht abgeben!!!

13) Aus einer Kirche kann man austreten - auch wenn man dann nach wie vor aufgrund des unsäglichen "hängenden Vollzugs" der gebotenen Trennung von Staat und Kirche in der BRD leider immer noch qua Steuern Kirchenheinis ihre Gehälter und Paläste finanziert. Aus Ihrer Fernseh-Sekte kann man seit dem 1.1.2013 nur noch austreten durch Tod oder Obdachlosigkeit, wenn man es nicht vorzieht sich körperlich und seelisch schwerste Schäden zuzufügen oder sich in staatliche Zwangssysteme wie Hartz IV zu begeben. Für mich ist damit nur um so deutlicher: Das Öffentlich-"Rechtliche" Fernsehen hat sich seit dem 1.1.2013 selbst als Risikofaktor für Krankheit, Armut und Obdachlosigkeit nominiert!

14) Aus diesen Gründen widerspreche ich Ihrem Gebührenbescheid und fordere erneut eine Reduktion Ihrer Gebührenforderungen auf den Stand vom 31.12.2012, den ich weiterhin zu bezahlen bereit bin da ich meinen Lebenspartner mit dem fest eingebauten Radio immer noch habe.

Marburg, den 13.3.2014
H [] W[]
[Adresse]
[sogenannte Beitragsnummer]

Widerspruch gegen den Gebührenbescheid vom 1.3.2014, Eingang 9.3.2014

Unterschrift

---

Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung

Hiermit beantrage ich die Aussetzung der Vollstreckung gemäß § 80 Abs. 4 VwGO, bzw. die aufschiebende Wirkung meines Widerspruches.

Begründung: 1,7 Milliarden Euro unerwartete Mehreinnahmen sollten Ihnen ja wohl ausreichen, um den gröbsten Hunger in Ihren Reihen in Griff zu bekommen, so daß Sie auf meine paar Kröten fuffzich sicher bis nach gerichtlicher Klärung warten können.

Des weiteren siehe Begründung des Widerspruchs gegen den Gebührenbescheid. (umseitig)

Unterschrift


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Ungeachtet der inhaltlichen Argumentation und der beabsichtigen Zwecke (hab's nur halbschlafend überflogen) nur meine kleinen bescheidenen Hinweise bzgl. der Begrifflichkeiten:

1) Wenn Du "Hörfunk" meinst, dann schreibe besser "Hörfunk" statt "Rundfunk", weil mit "Rundfunk" üblicherweise die "Gesamtveranstaltung" von sowohl Hörfunk als auch Fernsehen gemeint ist.

2) Auch bei den Begriffen "Gebühr"/ Gebührenbescheid" (z.B. gegen Ende Deiner Zeilen) solltest Du meiner Ansicht nach besser etwas mehr Sorgfalt walten lassen, denn vermutlich meinst Du den neuen "Beitrag" bzw. "Beitragsbescheid".

Die möglichst genaue Verwendung dieser Begrifflichkeiten mag uns zwar öde erscheinen, hilft uns aber
a) uns selbst besser zu verstehen und Missverständnisse zu vermeiden
b) bei der korrekten Formulierung unserer Widersprüche/ Klagen
c) auch bei der Aufklärung der Uninformierten und vermeidet auch da Missverständnisse.

Gute Erfolge denn... ;)


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Begründung: 1,7 Milliarden Euro unerwartete Mehreinnahmen sollten Ihnen ja wohl ausreichen, um den gröbsten Hunger in Ihren Reihen in Griff zu bekommen, so daß Sie auf meine paar Kröten fuffzich sicher bis nach gerichtlicher Klärung warten können.

Großartig!  :)

Daran habe ich auch schon gedacht: Wenn es ja "nur" ein paar läppische Prozent der nicht-Rundfunkgerätenutzer sind, dann könnten die ÖR-Anstalten ja auch mal die Güte haben auf die paar Kröten dieser wenigen Menschen großzügig zu verzichten. Wehtun tuts ihnen ja wohl nicht. Welch Sahnehäubchen für den gemeinhin eher miesen Ruf der Anstalten! :D
Immerhin wäre dann der Gerechtigkeit genüge getan.

Den Punkt mit dem Lebensgefährten mit Radio finde ich allerdings auch interessant. Da könnte man evtl. auch wieder argumentieren, dass die Wahl des Lebenspartners frei gestellt sein sollte und nicht wegen individueller Vorlieben des Partners öffentlich-rechtliche finanzielle Begünstigungen einhergehen dürfen. Ähnlich der Obdachlosigkeits-Argumentation vielleicht?

Davon ab: Warum steckt der ÖR haufenweise Geld in Werbung für seinen Beitrag, anstatt das Geld in hochwertiges Programm zu stecken und sich somit einen verdienten guten Ruf zu erarbeiten?
Generell gilt ja immer noch: Ein gutes Produkt findet auch ohne Werbung Abnehmer (worauf ja aber der ÖR nicht einmal angewiesen ist ...), je schlechter das Produkt eigentlich ist, desto mehr muss der Produzent in dessen Bewerbung investieren. Es würde schlicht keiner kaufen, wenn ihm nicht ständig überall suggeriert würde es sei der totale Bringer. Das ist schon wieder Manipulation.
Es wird Werbung mit etwas und für etwas betrieben, was verfassungswidrig ist - und als "öffentlich-rechtliche Leistung" ohnehin jedem freizustünde - es hat ja schließlich schon "jeder" dafür im Voraus bezahlt!
Geld von jedem zu nehmen und davon dann in Werbung für das Produkt zu finanzieren, das ist doch Unfug.
Wenn schon jeder zahlt - wem gilt dann die Werbung?


Viel Erfolg mit dem Schrieb! Er ist ein bisschn Wutbürgertum - aber das ist ja in Ordnung. Muss auch mal sein.


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Geld von jedem zu nehmen und davon dann in Werbung für das Produkt zu finanzieren, das ist doch Unfug.
Wenn schon jeder zahlt - wem gilt dann die Werbung?

...einzig und allein dem Image.

Deswegen nannte sich das auch nicht "Werbung", sondern "Image-Kampagne".
Gebracht hat's anscheinend wenig... ;) ;D


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Kann mir einer sagen, warum der rbb Werbung auf BVG-Bussen betreibt? Der Doppelstöcker den ich gestern gesehen hatte war komplett mit dem rbb-Logo vollgekleistert. Noch mehr Propaganda gab es mit Außenwerbung auf S-Bahnhöfen als der Zwangsbeitrag eingeführt wurde.

Der Scheiss wird doch ohnehin mit Zwangsbeiträgen bezahlt - da müssen die das Zwangsgeld nicht noch mit Werbung vergeuden (na gut, wer hat der hat).


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. April 2014, 14:23 von Redfox«
"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

F
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Kann mir einer sagen, warum der rbb Werbung auf BVG-Bussen betreibt? Der Doppelstöcker den ich gestern gesehen hatte war komplett mit dem rbb-Logo vollgekleistert. Noch mehr Propaganda gab es mit Außenwerbung auf S-Bahnhöfen als der Zwangsbeitrag eingeführt wurde.

Der Scheiss wird doch ohnehin mit Zwangsbeiträgen bezahlt - da müssen die das Zwangsgeld nicht noch mit Werbung vergeuden (na gut, wer hat der hat).

Habe ich mich auch schon des Öfteren gefragt, warum die örR noch so viel Werbung schalten, wenn denen doch die Quote egal sein kann... Auch im Web wird fleißig die Werbetrommel gerührt. Besonders oft fällt mir dabei Werbung auf Web.de für den ZDF Montag-Abend-Spielfilm auf.


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@Bürger, Danke für die Hinweise.

Das mit dem Beitragsbescheid werde ich umsetzen, da hab ich tatsächlich gepennt.

Den Rundfunk in Hörfunk umzubenennen möchte ich allerdings nicht, weil dann der Etikettenschwindel unsichtbar würde, der da von Seiten der GEZ-Amtsnachfolgerin betrieben wurde.

Meine Argumentationskette baut auf die täuschende Namensgleichheit: meine vorherige bis 31.12.2012 so genannte Rundfunkgebühr hat durch die Umwandlung in einen -Beitrag einen Aufschlag von 212 % erfahren.

Mir ist die Beibehaltung der Bezeichnung wichtig, schliesslich hieß bis Ende 2012 das mit dem Radio explizit Rundfunkgebühr und das andere, über 3x so teure wurde explizit als Fernsehgebühr bezeichnet.

Wenn nun die GEZ-Amtsnachfolgerin nun den Namen "Rundfunk-" vom einen nimmt und diesen einfach mit dem Preis vom anderen ("Fernseh-") auszeichnet, dann ist das genau der Nepp, auf den ich hinweisen will.

Dann ist nämlich die Rundfunk-Gebühr mit einem Aufschlag von 212 % versehen worden.

Das ist eins der Argumente, das ich mal dem Gericht übergeben will, sobald der Kölner Klüngelbeutel mich nur lässt...


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@watcherx

Danke für Deine Gegenargumentation, die mich angespornt hat, noch mal in den verstaubten Unterlagen zu kramen... ;)

Für die interne Kommunikation hier und mit anderen Kritikern etc. empfehle ich dennoch immer einen klaren Zusatz, um Missverständnisse zu vermeiden.

Aber wenn Du es insbesondere wegen der Kommunikation mit dem Beitragsservice tust, dann gebe ich Dir recht, denn schon damals waren die Begrifflichkeiten von deren Seite nicht ein-eindeutig und deren Verwendung auch nicht konsequent.

Den Begriff einer "Hörfunkgebühr" oder "Radiogebühr" gab es in der Tat nicht...
...weder im Gesetzestext noch in den damaligen Zahlungsaufforderungen.

Es gab gesetzlich lediglich die Unterscheidung in
- Grundgebühr und
- Fernsehgebühr
wie in einem der älteren Rundfunkgebührenstaatsverträge nachzulesen...
www.ma-hsh.de/cms/upload/downloads/Rechtsvorschriften/1.2.4_RGebStV.pdf

Zitat
§ 2 Rundfunkgebühr
(1) Die Rundfunkgebühr besteht aus der Grundgebühr und der Fernsehgebühr.
Ihre Höhe wird durch den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag festgesetzt.

(2) Jeder Rundfunkteilnehmer hat vorbehaltlich der Regelungen der §§ 5 und 6 für jedes von ihm zum Empfang bereitgehaltene Rundfunkempfangsgerät eine Grundgebühr und für das Bereithalten jedes Fernsehgerätes jeweils zusätzlich eine Fernsehgebühr zu entrichten. Wenn hier nach Grundgebühren für Hörfunkgeräte zu entrichten sind, sind weitere Grundgebühren für Fernsehgeräte nur zu entrichten, soweit die Zahl der von einem Rundfunkteilnehmer bereitgehaltenen Fernsehgeräte die Zahl der Hör funkgeräte übersteigt.

[...]

In den damaligen Zahlungsaufforderungen ist der Begriff "Grundgebühr" jedoch nicht aufzufinden ;)
Dort steht (unsauber) immer nur "Rundfunkgebühr" - unter der Spalte "Radio" dann z.B. "1"

Es war schon damals nicht einfach... ;)


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Danke @Bürger,

der Hinweis auf die unsaubere Verwendung der Begriffe und den alten Paragraphen ist super!

Da die "Grundgebühr" ja in sich schon "die komplette Rundfunkgebühr" darstellen konnte, ist es durch Wegfall des Begriffs der "Fernsehgebühr" im neuen "Rundfunkbeitrag" ja tatsächlich für alle vormaligen Rundfunk-"Grundgebühr"-Zahlenden zu einem neuen Rundfunk-"Grund"beitrag gekommen, der einen Aufschlag von 212 % zusätzlich obendrauf beinhaltet, ohne dass sich dafür irgend ein Gegenwert einstellt.

Und wenn man dann überlegt, dass Gesetze in der BRD ja irgendwie ähnlichen Prinzipien und Logiken folgen sollen, dann drängt sich doch der Vergleich mit der Logik des restlichen Gesetzes-Krams auf, betr. Generalklausel "Sittenwidrigkeit".

Hier finde ich grad exemplarisch

VwvfG § 44, BGB § 138

"Wucher" ist auch ein spannendes Stichwort. Immerhin liegt ein "Vorsatz" bei der GEZ-Nachfolgerbehörde vor der sich auch durch haltlose Bedrohungen und Einschüchterungsversuche manifestiert, und der "Preis" der für die selbe "Ware" wie vorher gefordert wird, übersteigt den ursprünglich dafür genommenen "Preis" um mehr als 300 % - "Zwangslage" ist vorhanden - spätestens durch die Unkündbar-Machung des "Vertrages", und so weiter.

Klar werden die sich wieder rausreden wollen mit "wir sind das Gesetz" - und genau deswegen gehört ihnen das Stoppschild aber so was von vor die Nase.

(Ich glaube nicht, dass dieser mein Gedankengang besonders originell ist, und auch dieses Paragraphengeposte is nicht so meins, aber ich werd mir nach der 1. Instanz VG nen Anwalt zulegen, der dann mit den §§ rumjongliern kann - das is schon ausgemachte Sache.)


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Aah, nen Nachtrag hab ich noch vergessen:

meine Bescheide (Hessen) heißen "Gebühren-/Beitragsbescheid", und ich werde darin aufgefordert, meine "Rundfunkgebühren/-beiträge" zu zahlen.

Auf diese interessante, mir bisher durch's Raster gefallene Doppelbezeichnung hat mich gerade @willnich in seinem Thread "Bayern: Wahlrecht zwischen Klage und Widerspruch - Was tun?" aufmerksam gemacht.

Das heisst, die GEZ-Nachfolge will sich selbst nicht zwischen den rechtlich unterscheidbaren Begriffen Gebühr oder Beitrag festlegen...


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Das heisst, die GEZ-Nachfolge will sich selbst nicht zwischen den rechtlich unterscheidbaren Begriffen Gebühr oder Beitrag festlegen...

Der Knackpunkt des verbundenen Gebühren- Beitragsbescheid ist nicht Unsicherheit in der Definition der Rundfunkabgabe.
Der kombinierte Bescheid soll den Menschen einen fliessenden "für-die-Meisten-ändert-sich-nichts" Übergang zwischen 2 grundverschiedenen Berechnungsformen der Abgabe vorgaukeln.
Nebeneffekt: 2 verschiedene Berechnungsformen (Geräteabgabe - Wohnungsabgabe) auf einem Bescheid machen ein differenziertes Auseinanderrechnen und damit das Nachprüfen deutlich schwieriger.
Es wird wohl darauf gehofft, dass die Leute vergessen, dass vor 2013 die Gebühr an GERÄTE gebunden war.
Mit der blossen Behauptung, vor 2013 keine Geräte besessen gehabt zu haben, kann man sich der Gebührenzahlung zumindest vor dem 01.01.2013 entziehen (vorausgesetzt natürlich, man hatte keine Geräte angemeldet), da das Gegenteil nicht mehr vom Beitragsservice bewiesen werden kann.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. April 2014, 23:54 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

  • Beiträge: 12
Darf ich an der Stelle nochmal fragen, wie es mit der Verwendung des Begriffes „Behörde“ steht?

Sind jetzt nun die Landesrundfunkanstalten und/oder der Beitragsservice als „Behörde“ anzusehen? (Ja/nein, warum?)


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So, gestern eingetuetet Nummer Zwo der Hand-Abschrift...

ist etwas kürzer geworden.

sogenannte Beitragsnr. _________

[A] Widerspruch Nr. 8 gegen den sogenannten Gebühren-/Beitragsbescheid, laut aufgedrucktem Datum 4.4. abgeschickt, Eingang 12.4.2014.

Begründung: Siehe Widersprüche Nr. 1 (7.1.2013), 2 (29.4.2013), 3 (15.5.2013), 4 (21.8.2013), 5 (30.10.2013), 6 (17.1.2014), 7 (13.3.2014 - letzterer mit Einschreiben).

Zusammen mit Widerspruch Nr. 7 wurde ein Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung gemäß § 80 Abs. 4 VwGO gestellt.
Eine rechtsmittelfähige Bescheidung erfolgte bis heute nicht.

Da ich alle Widersprüche aufrecht erhalte, verweise ich zur Begründung auf diese, besonders auf Nr. 7. Zusammenfassung:

1) Personelle & institutionelle Kontinuität trotz Umbenennung der GEZ
2) sittenwidriger Aufschlag von 212 % auf die Rundfunkgebühr
3) Wohnungssteuer statt Rundfunkgebühr
4) Sittenwidrige Aufhebung der Kündbarkeit
5) Systematische Bedrohung als "Dialogmittel" der GEZ, auch der NF.
6) manipulative Werbung, Zwangsbeschallung auch im Freiland
7) Verstöße gegen Datenschutz, Erschleichen von gesundheitl. Daten
8) Die sogenannte "Staatsferne"
9) Gebührenfinanzierte Plakatwerbung für "Grundversorgung" = ?!
10) Mein Recht auf fernsehfreie Privatzone
11) Zwangsbesteuerung für krankmachende Zwangsbeschallung
12) Ich will meine Demokratie nicht abgeben.
13) Einzige "Ausstiegs"möglichkeit TOD oder OBDACHLOSIGKEIT !
14) Das Angebot, Rundfunkgebühr = Radiogebühr zu bezahlen, bleibt bestehen

Antrag Nr. 2 auf Aussetzung der Vollstreckung gemäß § 80 Abs. 4 VwGO, bzw. aufschiebende Wirkung meines Widerspruches.

Begründung: siehe [A], außerdem kommen Sie mit 1,7 Milliarden € Mehreinnahmen sicherlich nicht in die Nähe einer Hungersnot und können Sich ja sogar neue Tagesschau-Studios für 24 Millionen € leisten. Vielleicht hätten Sie noch 1 Mio € mehr investieren sollen, um die Mitarbeiter besser in Bildmanipulation zu schulen! Auch Copy + Paste will gelernt sein - Fälschungen fallen sonst so unangenehm auf.

_____, den 23.4.2014
[Adresse]

Unterschrift für Widerspruch Nr. 8 und Antrag auf Aussetzung Nr. 2:

[Unterschrift]


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