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Autor Thema: woher kommen die Daten des Vermieters // Datenschutz ade ?  (Gelesen 11025 mal)

H
  • Beiträge: 582
Hallo,

was ich mich seit einigen Tagen Frage, ist woher weiß der Beitragsservce eigentlich, wer mein Vermieter ist ?

Ließe sich nicht allenfalls der Besitzer einer Immobilie ausfindig machen bzw. ermitteln ?

Nur inwieweit darf dieser überhaupt ermittelt werden ? Wenn der Beitragsservice andere im Haus lebenede Personen
anschreibt, und den Namen bzw. die Anschrift des Vermieters wissen möchte, muss derjenige eigentlich solche
Informationen herausgeben ??

Denn nur darüber könnte der Beitragsservice ja evtl. Beitragsverplfichtungen, wenn andere Grundlagen überhaupt vorhanden sind, ermitteln....

Und woher weiß der Beitragsservice überhaupt, dass es sich bei den Informationen vom Einwohnermeldeamt nicht
lediglich um eine Meldeadresse handelt, aber die kontaktierte Person überhaupt nicht die Bedingungen zur Zahlung
des Rundfunkbeitrages erfüllt ?

Den Nachweis, dass die angeschriebene Person dort wirklich alleine in einer per Gesetz definierten Wohnung lebt,
und somit zahlungspflichtig ist/wäre, muss doch der Beitragsservice erbringen.

Reicht es nicht wirklich nur aus, sowas vor Gericht (beim Angriff geben den Beitragsbescheid) zu bestreiten ?

Inwieweit darf der Vermieter/Eigentümer einer Immobilie überhaupt dazu eine Aussage machen ?? (Datenschtz).

Fragen die sich mir an einem frühen Sonntag morgen auftun :)

Liebe Grüße
Adonis


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. April 2014, 09:24 von Uwe«

  • Beiträge: 3.238
Der Beitragsservice weiss das nicht und dieser § wird auch nie zur Anwendung kommen. Der § steht da nur, weil dieses Gesetz so Schwachsinnig ist, das selbst der minderbemittelste Ministerpräsident eines Absurdistans das erkannt hätte, wenn da nicht dieser § als Gedankenfalle eingebaut worden wäre, zusammen mit weiteren ablenkenden Wohltaten wie zweimonatiger rückwirkender Befreiungsmöglichkeit. Wer sich anschaut, was die Ministerpräsidenten da ratifiziert haben, erkennt inzwischen, dass die voll verarscht wurden. Das Gesetz, der RBStV, würde heute so nicht mehr ratifiziert werden. Es wimmelt darin von Ablenkungsmanövern und Euphemismen. Beispiel: Gleich zu Anfang wird erwähnt, dass Männer und Frauen gleich behandelt werden. Dann liest man doch gar nicht mehr weiter, wenn sofort der Nonsens mit dem Vermieter folgt, die Lobbyisten dieses Gesetzes werden schon an alles gedacht haben, wenn sowas wie diese Kleinigkeit eigens einen Paragraph bekommt.


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d
  • Beiträge: 342
  • Gegen Zwangsfinanzierung

Inwieweit darf der Vermieter/Eigentümer einer Immobilie überhaupt dazu eine Aussage machen ?? (Datenschtz).


Aus menschlicher und vielleicht auch aus rechtlicher Sicht darf der Vermieter keine Daten über den Mieter an den Betrugservice weiter geben, es sei denn der Mieter ist damit einverstanden, was sicherlich ein schriftliches Einverständnis nach sich zieht, z.B ein § des Mietvertrages, in dem die Weitergabe der Daten an Dritte geregelt ist. Ähnlich wie beim Einwohnermeldeamt. Aber ich glaube nicht, dass diese Regelung im Mietvertrag die Rechtsgrundlage hat.

Aus Sicht der Rundfunkanstalten darf der Vermieter sicher die Daten herausgeben, da der Vermieter auch der Eigentümer der Wohnung ist und somit auskunftspflichtig.
Weil das größte Teil der Bevölkerung nicht im geringsten Ahnung hat wie das System der ÖR aufgebaut ist, wie ungerecht die Zwangsfinazierung ist und wie man rechtlich dagegen vorgehen kann, so wird auch der "arme" Vermieter zur Auskunft durch den Betrugservice in Form von Drohbriefen gezwungen die vollständige Auskunft über seine Mieter preiszugeben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. April 2014, 12:54 von dimon«

H
  • Beiträge: 582
Aus Sicht der Rundfunkanstalten darf der Vermieter sicher die Daten herausgeben, da der Vermieter auch der
Eigentümer der Wohnung ist und somit auskunftspflichtig.
Aber woher weiß der Beitragsservice denn überhaupt, wer Vermiter bzw. Eigentümer einer Wohnung ist ??

Man kann, soweit ich informiert mit, den Besitzer eines Grundstückes über das Katasteramt erfragen. Daraus
ergibt sicher doch nicht unbedingt, dass der auch Besitzer der Immobilie ist....

Wie kann also der Beitragsservice herausbekommen, wem die Immobilie wirklich gehört ?

Offtopic on:
Übrigens gibt es bei uns im Haus 4 ungenutzte Klingeln, die von der Verwaltung einfach mal mit Müller, Schmitz, Meier und Schulze beschriftet worden sind. Briefkästen gibt es dazu keine.

Kann mir einer mal sagen, warum Herr Müller vom Beitragsservice angeschrieben wurde, und der Brief dazu mitten im hausflur lag ?? Soviel zum premiumversand der Deutschen post AG:...
Offtoppic off:

Liebe Grüße
Adonis


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Uwe

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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
    • gez-boykott.de
Lest euch mal das hier durch:

Vermieter sollen Mieterdaten an die "GEZ" weitergeben

Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 15./17.12.2010:

§ 9 Auskunftsrecht, Satzungsermächtigung

(1) Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann von jedem Beitragsschuldner oder von Personen oder Rechtsträgern, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie Beitragsschuldner sind und dies nicht oder nicht umfassend angezeigt haben, Auskunft über die in § 8 Abs. 4 genannten Daten verlangen. Kann die zuständige Landesrundfunkanstalt den Inhaber einer Wohnung oder einer Betriebsstätte nicht feststellen, ist der Eigentümer oder der vergleichbar dinglich Berechtigte der Wohnung oder des Grundstücks, auf dem sich die Betriebsstätte befindet, verpflichtet, der Landesrundfunkanstalt Auskunft über den tatsächlichen Inhaber der Wohnung oder der Betriebsstätte zu erteilen. Bei Wohnungseigentumsgemeinschaften kann die Auskunft auch vom Verwalter verlangt werden.

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4389.msg29781.html#msg29781


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Z
  • Beiträge: 1.563
Es gab ja vor vielen, vielen Monaten die Pflicht für alle Eigentümer, sogenannte Wohnungsbögen ihrer Immobilie zu statistischen Zwecken auszufüllen, Anzahl der Wohnungen, Wohnfläche, Status (leer, vermietet, selbstgenutzt) etc. pp.
Niemals wurden Daten der Mieter erfragt. Die Auskunftspflicht ergab sich aufgrund einer g e s e t z l i c h e n  Grundlage des Bundes.

Wenn Eigentümer E also nach Daten seines Mieters M gefragt werden würde, so wird E sich fragen: Auf welcher Grundlage? Wie hoch ist die Vergütung für meine Auskunft (Geld gegen Daten!!!)? Was passiert, wenn ichs ignoriere/verschleppe/verfälsche?

Der Paragraph im Vertrag ist ein zahnloser Tiger, außerdem dürfte es etwas aufwändig sein, sich die Grundbuchdaten zu ziehen, besonders lustig dann, wenn es Eigentumswohnungen sind, die innerhalb eines 30-Parteien-Hauses an Mieter vermietet sind, von einer Hausverwaltung betreut werden und die jeweiligen Eigentümer mit ihrer Eigentumswohnung nicht viel am Hut haben, außer die Kohle rauszuziehen, mancher Investor weiß ja noch nichtmal, wer drin wohnt, weil sich ja die Hausverwaltung drum kümmert, der Eigentümer im Ausland ansässig ist, der Deutschen Sprache nicht mächtig...


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A
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@Uwe

Und überhaupt: die Paragraphen 8,9,11 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags sind ein Freibrief für jegliche Spitzeldienste.
Interessant finde ich auch:
- bezgl. Verjährungsfristen wird auf BGB verwiesen (es ist also prinzipiell anwendbar ?).
- und: nach § 14 dürfen die LRAs "bis zum 31.Dezember 2014 keine Adressdaten privater Personen ankaufen". Danach sind
  dem Mißbrauch dann alle Türen geöffnet.
- und: nach § 8 ist bei Abmeldung "der die Abmeldung begründende Lebensachverhalt" mitzuteilen.

Noch steht nirgendwo, daß man nicht alleine zur Toilette gehen darf.


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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen

Übrigens gibt es bei uns im Haus 4 ungenutzte Klingeln, die von der Verwaltung einfach mal mit Müller, Schmitz, Meier und Schulze beschriftet worden sind. Briefkästen gibt es dazu keine.

Kann mir einer mal sagen, warum Herr Müller vom Beitragsservice angeschrieben wurde, und der Brief dazu mitten im hausflur lag ?? Soviel zum premiumversand der Deutschen post AG:...


Also doch noch Spione vorort? >:(


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

e
  • Beiträge: 2
Hallo Zusammen,
ich gehe mal davon aus, das dieser komische Verein Anschriften aufkaufen. Ich hatte schon wie in einem anderen Beitrag erwähnt, 4 x auf einen falschen Namen Post von diesem Verein. Ein falscher Name war so extrem verstümmelt, dass ich genau orten konnten, woher die Adresse stammt. Sie kam von der Postbank. Die hatten auch mal meinen Namen so extrem verstümmelt, und sogar bei der Kontoeröffnung so geschrieben, so konnte es nur die Quelle sein konnte. Ich bekam von vielen anderen Firmen auch Post mit diesem Namen. Als da nichts kam, ist dieser Verein wahrscheinlich übers Katasteramt, bzw. über das Einwohnermeldeamt gegangen, um an meine richtigen Daten zu kommen. Eine andere Erklärung habe ich nicht hierfür.  Datenschutz gibt es schon lange nicht mehr hier.

Gruß
Elkemaus


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H
  • Beiträge: 582
Vermieter sollen Mieterdaten an die "GEZ" weitergeben
Ihr versteht nicht, worauf ich hinaus will:

Nur weil ich irgendwo gemeldet bin, heißt das noch lange nicht, dass ich dort auch eine Wohnung innehalte, oder spitzfindig foormuliert,
dass sich daraus eine Beitragspflicht ergibt.

Eine Meldeadresse besagt nichts über den tatsächlichen Aufenthalt einer Person aus, sondern lediglich, wo diese Person gemeldet ist.

Dort können dann wichtige Unterlagen übermittelt werden, ggfls. kann man dort auch die Person persönlich antreffen, ABER alles hat
nichts mit dem Innehaben einer Wohnung zu tun.

Theretisch kann ich eine Meldeadresse haben, prüfe regelmässig meinen Briefkasten, schlafe aber tatsächlich auf einer Parkbank.

Ich verstehe nicht, wieso eine Meldeadresse gleichbedeutend mit dem Innehaben einer Wohnung ist.

Das sind zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte, die rein gar nichts miteinander zu tun haben.

Ich lasse mich da auch nicht auf Diskussionen mit dem Beitragsservice ein. Hier sollte unsubtantiiertes Bestreiten vollkommen
ausreichend sein.

In der Beweispflicht über das Innehaben einer Wohnung, die auch noch die gesetzlichen Bestimmungn einer Wohnung erfüllt, ist derjenige,
der eine Innhaberschaft einer Wohnung behauptet. (in diesem Fall der Beitragsservice)

Artikel 13 GG: Die Wohnung ist unverletzlich

Ich frage mich, unter Hinweis auf Artikel 13 GG, ob es überhaupt sein kann, dass Vermieter oder Eigentümer einer Wohnung Daten über den
Mieter bzw. den Inhaber einer Wohnung herausgeben dürfen.

Einschränkungen gegen Artikel 13 GG sind immer nur aufgrund eines richterlichen Beschlusses möglich.

Und die lapidare Anfrage an einen Vermieter oder Wohnungsinhaber dürfte ohne richterlichen Beschluss erfolgen ?

Grüße
Adonis


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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Theretisch kann ich eine Meldeadresse haben, prüfe regelmässig meinen Briefkasten, schlafe aber tatsächlich auf einer Parkbank.

Ich verstehe nicht, wieso eine Meldeadresse gleichbedeutend mit dem Innehaben einer Wohnung ist.

Das sind zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte, die rein gar nichts miteinander zu tun haben.

Ich lasse mich da auch nicht auf Diskussionen mit dem Beitragsservice ein. Hier sollte unsubtantiiertes Bestreiten vollkommen
ausreichend sein.

In der Beweispflicht über das Innehaben einer Wohnung, die auch noch die gesetzlichen Bestimmungn einer Wohnung erfüllt, ist derjenige,
der eine Innhaberschaft einer Wohnung behauptet. (in diesem Fall der Beitragsservice)

Inspiriert von Adonis Idee und Infos
( und weiteren Infos von http://www.psd-business.com/meldeadresse/ )
habe ich mal einen hypothetischen Text gebastelt:

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Zusendung Ihres Beitragsbescheides ( mir durch Postweiterleitung am xx/xx/2014 zugegangen ) .

Bei der von Ihnen verwendeten Anschrift handelt es sich ausschließlich nur um meinen offiziellen Wohnort.
Da ich sowohl Künstler und gleichzeitig auch Opfer von Stalking bin,
handelt es sich hierbei jedoch nicht um meinen realen Aufenthaltsort!

Dies bedeutet, dass ich unter der von Ihnen verwendeten Anschrift leider keine Wohnung inne habe.

Es tut mir leid, dass ich Ihnen in diesem Fall nicht weiterhelfen kann.

Alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Markus


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Dann würde ich nicht schreiben, dass es sich um den offiziellen Wohnort handelt, sondern um eine offizielle Meldeadresse ohne Wohnraum. Es ist gleichzusetzen mit einem Briefkasten, der ja bekanntlich nicht zum wohnen oder schlafen geeignet ist.
Man kann ja noch einen draufsetzen: da man den RF-Beitrag ablehnt, sähe man sich gezwungen, die Wohnung abzumelden und aufzugeben. Desweiteren möge der BS doch jetzt bitte nicht mehr behaupten, dass einem durch den öffentlichen rechtlichen Rundfunk irgendwelche Vorteile entstünden, da durch den RF-Beitrag das Leben dermaßen unerträglich geworden ist, dass man sich gezwungen sah, Obdachlos zu werden. Um dem Zwang durch den örR zu entgehen, ist man zur Wohnungsaufgabe gezwungen. Man freue sich, dem BS mitteilen zu können, dass nun keine Beitragspflicht mehr besteht und man um Löschung seiner Daten bittet. Dazu muss natürlich das offizielle Abmeldeformular verwendet werden.

Mit dieser Aussage sollte es sogar möglich sein, eine Klage zu gewinnen. Bleibt dennoch die Frage, was der Spaß kostet.


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g
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Es ist eine irrige Meinung davon auszugehen, dass in punkto Datenschutz das Individuum Mensch <geschützt> ist.
Die Datenüberspielung bzw. Datenabholung ist in den Ländergesetzen eindeutig geregelt, in Hessen z.B. im hess. Meldegesetz. D.h. in dem Moment, wo sich jemand <anmeldet>, und seinen Perso mit neuer Wohnadresse einpackt, haben auch andere Institutionen zugepackt. Das ist politisch so gewollt, das hat alles seine (juristisch abgesegnete) Richtigkeit. Ob der geneigte Bürger per se damit einverstanden ist, wird nicht gefragt - und dieser fragt in der Regel ja auch nicht nach.
Die einzigen, die auf Antrag nicht erfasst werden, sind bestimmte Angehörige der Executive, vielleicht auch der Judicative.
Früher gab es mal in der Schule das Fach <politische Bildung>, oder <Sozialkunde>. Würde man all die >regelungen> den ...Willigen bewusst machen, hätten wir einen Aufstand vom Feinsten. Aber will den jemand?


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grasschaf

Um sich frei zu fühlen gibt es ein einfaches Mittel:
nicht an der Leine zerren.
(Hans Krailsheimer, 1888-1958)

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Ja, denke ich auch, dass unter einer bloßen Meldeadresse doch nicht zwangsläufig nur(?) ein Wohnsitz vorhanden sein muss.
Das könnten doch theoretisch auch andere Objekte sein?



Da wäre doch z. Bsp. auch folgendes hypothetisches Szenario möglich(?):
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit muss ich Ihrem Bescheid, den ich am xx/xx/2014 erhalten habe, widersprechen.

Grund:
Unter meiner Meldeadresse habe ich eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit
von einer nur derart geringen Größe inne,
dass diese absolut nicht für das Bewohnen und das Schlafen nutzbar ist.

Da ich deshalb, trotz dieser Meldeadresse, ein Obdachloser bin,
befreit mich dies von der Rundfunkbeitragzahlungspflicht.

Es tut mir leid, dass ich Ihnen nicht weiterhelfen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Markus


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  • Beiträge: 3.238
Das Problem bei allen diesen Sachverhalten ist, dass BS trotzdem seine Schergen auf die Leute hetzt, die sich dann gegen Gerichtsvollzieher wehren müssen. Nun liest aber nicht jeder hier im Forum mit, wie man sich gegen diese Ungerechtigkeit zur Wehr setzt, es erkennt noch nicht einmal jeder dass es sich um eine Ungerechtigkeit handelt. Somit sind diese Leute dem ungesetzlichen Verhalten vom BS schutzlos ausgeliefert. BS betreibt ja keine Aufklärung, sondern Desinformation, zur Bereicherung der Landesrundfunkanstalten. Dazu gehört sicherlich auch, die Vermieter mit Androhung von Zwangsmaßnahmen zur Auskunft zu nötigen.


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