Vermieter sollen Mieterdaten an die "GEZ" weitergeben
Ihr versteht nicht, worauf ich hinaus will:
Nur weil ich irgendwo gemeldet bin, heißt das noch lange nicht, dass ich dort auch eine Wohnung innehalte, oder spitzfindig foormuliert,
dass sich daraus eine Beitragspflicht ergibt.
Eine Meldeadresse besagt nichts über den tatsächlichen Aufenthalt einer Person aus, sondern lediglich, wo diese Person gemeldet ist.
Dort können dann wichtige Unterlagen übermittelt werden, ggfls. kann man dort auch die Person persönlich antreffen, ABER alles hat
nichts mit dem Innehaben einer Wohnung zu tun.
Theretisch kann ich eine Meldeadresse haben, prüfe regelmässig meinen Briefkasten, schlafe aber tatsächlich auf einer Parkbank.
Ich verstehe nicht, wieso eine Meldeadresse gleichbedeutend mit dem Innehaben einer Wohnung ist.
Das sind zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte, die rein gar nichts miteinander zu tun haben.
Ich lasse mich da auch nicht auf Diskussionen mit dem Beitragsservice ein. Hier sollte unsubtantiiertes Bestreiten vollkommen
ausreichend sein.
In der Beweispflicht über das Innehaben einer Wohnung, die auch noch die gesetzlichen Bestimmungn einer Wohnung erfüllt, ist derjenige,
der eine Innhaberschaft einer Wohnung behauptet. (in diesem Fall der Beitragsservice)
Artikel 13 GG: Die Wohnung ist unverletzlich
Ich frage mich, unter Hinweis auf Artikel 13 GG, ob es überhaupt sein kann, dass Vermieter oder Eigentümer einer Wohnung Daten über den
Mieter bzw. den Inhaber einer Wohnung herausgeben dürfen.
Einschränkungen gegen Artikel 13 GG sind immer nur aufgrund eines richterlichen Beschlusses möglich.
Und die lapidare Anfrage an einen Vermieter oder Wohnungsinhaber dürfte ohne richterlichen Beschluss erfolgen ?
Grüße
Adonis