1) Die wichtigste Frist ist die Zweimonatsfrist, zu der rückwirkend Befreiungen anerkannt werden. Auch wenn man schon lange befreit wäre, wird es nicht anerkannt.
Ok, aber Meister Eder wurde niemals darüber informiert, daß eine Befreiung im Rahmen einer Härtefallregelung überhaupt "eventuell" möglich ist, sofern grundsätzlich Anspruch auf Sozialleistungen bestünde, man diese aber aus persönlichen Gruünden nicht in Anspruch nimmt. In den Schreiben zur Anmeldung stand stets, daß nur "Empfänger bestimmter Sozialleistungen" unter Umständen von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden.
Besteht hier von seiten der Gebühreneintreiber nicht eine Aufklärungspflicht?
Ferner kam bislang noch gar kein offizieller Beitragsbescheid mit Rechtshilfebelehrung sondern nur die Bestätigung der automat. Zwangsanmeldung und die Aufforderung zur Zahlung der Rundfunkgebühren i.H.v. 269,-70,-€. Auf deren Rückseite sind zwar bei Nichtzahlung rechtliche Folgen i.F. eines Bußgeldes bis 1000,-€ angedroht, aber es wird weder auf die Möglichkeit eines Widerspruchs, noch auf die einer Härtefallregelung in Meister Eders speziellem Fall hingewiesen.
Kann (oder muß?) Meister Eder mit dem Antrag auf Befreiuung als Härtefall noch warten bis der offizielle Beitragsbescheid eintrudelt?
Für so einen Antrag Kann Meister Eder lediglich seine Einkünfte offenlegen, ein Offenbarungseid ist aber ausgeschlossen, da dieser den Verlust der Kreditwürdigkeit und SchuFa-Eintrag zur Folge hätte.
Sollte es zum Rechtsstreit kommen wegen Ablehnung des Befreiuungsantrages, würde dieser dann vor dem Verwaltungsgericht oder vor dem Sozialgericht ausgefochten?