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Autor Thema: Person A mit Person B ^^  (Gelesen 13064 mal)

P
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Re: Person A mit Person B ^^
#15: 09. Mai 2014, 16:57
hall und nochmal neuigkeiten von person A


nun,  er hat ein schreiben zu "zahlung der Rundfunkbeiträge" erhalten, nachdem er zuerst die bestätigung der anmeldung bekommen hatte.

das prozedere  wie es die meisten machen , ist mir bewusst  - auf den beitragsbescheid warten und klagen


jedoch möchte person a  es nicht bis dahin treiben, sondern schon im jetzigen moment, wo er unter dem existenzminimum lebt, die sache vom tisch haben.

desweiteren  hat ja person A eine btraigsnummer,   wäre es für ihn stressfreier, auf der homepage von ARD und ZDF  einfach eine befreiung nochmals zu beantragen?


person B ist ein geschwisterteil von Person A  die zusammen einen haushalt bilden und person B bekommt ALG II  , wonach er ja sowieso zu befreien ist

jedoch glaubt person A immernoch, dass Beitragsservice Person B bewusst nicht angeschrieben haben, weil sie ähnliches  ahnen, oder davon ausgehen , dass 18-19 jährige grundsätzlich unter dem Existenzmimum leben


kann person A   schon jetzt klagen?



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awawaw

Re: Person A mit Person B ^^
#16: 09. Mai 2014, 17:06
"zusammen einen haushalt bilden und person B bekommt ALG II "

Damit besteht doch eine Bedarfsgemeinschaft/Einsatzgemeinschaft  von A/B.... ...ist B befreit....
ist A automatisch mit befreit ( auch wenn nicht verheiratet) (Eine Befreiung von A ist nicht erforderlich)


Denn

(3) Die dem Antragsteller gewährte Befreiung oder Ermäßigung erstreckt
sich innerhalb der Wohnung
1. auf dessen Ehegatten,
2. auf den eingetragenen Lebenspartner und
3. auf die Wohnungsinhaber, die bei der Gewährung einer Soziallei-
stung nach Absatz 1 als Teil einer Einsatzgemeinschaft im Sinne
des § 19 des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches berücksich-
tigt worden sind.


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Re: Person A mit Person B ^^
#17: 09. Mai 2014, 17:21
Was sollte Person A nun tun?

Bei der Homepage dies einreichen  unter "Befreiungsantrag"

würde dies nicht zur verifizierung der daten führen?


Person A liest  wirklich viel, aber korrigiert A, wenn A falsch liegt, aber A hat noch nicht gelesen, was eine Person unterm Existenzminimum mit einer Person zusammenlebt die ALG II   bezieht "tun soll"   ( ja klar  A ist bewusst dass hier nichts eine gültige Rechtshilfe ist usw usf)


Aber Person A wäre dankbar für einen ungefähren weg, damit das nicht bis zur Klage kommen muss,   oder wenn doch, dann jetzt

lg

leonidas


edit:

wäre die zusendungper einschreiben oder das einscannen des bescheides vom Jobcenter ausreichend, um befreit zu werden?





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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Mai 2014, 17:27 von Uwe«

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awawaw

Re: Person A mit Person B ^^
#18: 09. Mai 2014, 17:36
Daten verifiziert oder nicht ..spielt keine Rolle. Tot stellen ..funktioniert nicht (-:
Der Wohnungs Bewohner soll zahlen. Die Infos hat die Bande von dem Einwohnermeldeamt ( wer ist dort gemeldet )
A oder B muss sich befreien lassen ...(bekommt Hilfe zum Lebensunterhalt-hartz4..)
https://www.rundfunkbeitrag.de/anmelden_und_aendern/antrag_auf_befreiung/

Antrag ausfüllen und von der Arge gibt es eine Bestätigung  - beglaubigte Kopie des Leistungsbescheids ( bei der Arge verlangen )
zusammen per Einschreiben an den Beitragsservice senden.

Rückwirkend wird nicht befreit....Bande will vermutlich Geld ab 1/2013

Bewilligungsbescheid Hartz4 vom 1.1 für Zeit 15.1 - 15.7.
Daraufhin kann man bis 15.3. dem Beitragsservice den Bescheid mit dem BefreiungsAntrag zustellen und ist ab Januar befreit..



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Mai 2014, 17:40 von awawaw«

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Re: Person A mit Person B ^^
#19: 09. Mai 2014, 18:22
danke
nun, die zwei personen wohnen erst seit dem 01.12 dort  und vorher haben sie im elternhaushalt gewohnt,  wovon keine ahnung über die zahlungen besteht.



also:

person A lässt sich befreien und schickt den leistungsbescheid von Person B  per einschreiben dahin ( mit einschreiben)  und bezieht sich auf die zeilen, die du oben genannt hast    UND  der  des existenzminimums?  war das so in deinem sinne?

achja:  und bei der befreiung im internet, dann ruhig auch die "zwanghaft "   zugeteilte Beitragsnummer   eintragen?

was ist wenn keine antwort kommt?






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awawaw

Re: Person A mit Person B ^^
#20: 09. Mai 2014, 18:41
A lässt sich befreien und schickt den leistungsbescheid von Person B
Nein ...X lässt sich befreien und schickt den Leistungsbescheid von X
Wenn danach X irgendwelche Briefe ( Zahlungsaufforderung, Drohungen zahle sonst..) bekommt..kann das
ignoriert werden. NUR BEI EINEM BEITRAGSBESCHEID ist Reaktion erforderlich....
aber keine Angst... X ist befreit ( also wird auch nichts kommen )


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Re: Person A mit Person B ^^
#21: 09. Mai 2014, 22:42
nun hast du mich mehr verwirrt, als vorher

A lässt sich befreien und schickt den leistungsbescheid von Person B
bis hierhin sind wir okay

Nein ...X   ist x person A?lässt sich befreien und schickt den Leistungsbescheid von X Kann ja nach dem satz garnicht mehr person A sein, sondern muss zwingend Person B sein
Wenn danach X irgendwelche Briefe ( Zahlungsaufforderung, Drohungen zahle sonst..) bekommt..kann das
ignoriert werden. NUR BEI EINEM BEITRAGSBESCHEID ist Reaktion erforderlich....
aber keine Angst... X ist befreit ( also wird auch nichts kommen )

Ja das Person X  ( also B  ) befreit ist, davon gehe ich aus,  es geht noch um Person A, die ja in der kacke noch steckt, und das thema vom tisch haben will.

reicht es dann, wenn man da zusätzlich einen handschriftlichen zweizeiler mit dem zitat deiner drei oben genannten zeilen beilegt, mit der bitte der weiteren  belästigungen von Person A zu unterlassen, da ja diese Befreiung auch für alle im haushalt gilt und person A sowieso schon ein schreiben rausgehauen hat, mit der rücksichtnahme wegen Existenzminimum?




wäre über eine letzte absegnung dankbar


lg


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awawaw

Re: Person A mit Person B ^^
#22: 09. Mai 2014, 22:54
A kann sich nicht befreien lassen mit dem Leistungsbescheid von B ( ergibt keinen Sinn )
A lässt sich befreien mit dem Leistungsbescheid von A ( B ist automatisch mitbefreit..muss sich nicht extra befreien lassen) ODER
B lässt sich befreien mit dem Leistungsbescheid von B ( A ist automatisch mitbefreit..muss sich nicht extra befreien lassen)

Von dem der automatisch mitbefreit ist... ist keine Reaktion erforderlich (warum auch ? )


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themob

Re: Person A mit Person B ^^
#23: 10. Mai 2014, 09:37
Person A als Student ohne BAföG wird nur in Ausnahmefällen Sozialleistungen und damit die begehrte "Bescheinigung über Leistungsbezug zur Vorlage bei...." erhalten, um eine schnelle Befreiung vom BS zu bekommen.
http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/alg2.php

Neben der Möglichkeit, wenn Person A nicht zu der Ausnahme gehört, ist formlose Befreiung als Härtefallantrag nach Grund 440 = Härtefallregelung zu stellen. Akzeptiert wird dieser in der Regel nur, wenn eine Bescheinigung irgendeiner Behörde dabei ist, die bestätigt, das dem Grunde nach Anspruch auf Sozialleistungen nach §4 RBStV oder kein Anspruch auf Sozialleistungen nach §4 RBStV, weil das Einkommen um weniger als 17,98€ den Regelbedarf (Grundsicherung 391€) übersteigt. Also das Einkommen nicht höher als 391€ + 17,98€ ist).
Bedeutet Bürokratismus hoch 3 und die Behörde finden, die einem die richtige Bescheinigung ausstellt.
Ohne diese Art Bescheinigungen werden Härtefallanträge wegen finanzieller Aspekte in schöner Regelmäßigkeit abgelehnt. Dann bleibt nur noch abwarten bis Gebühren-/Beitragsbescheid kommt und den üblichen Weg einschlagen - Widerspruch, Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - Klage.

Bei Klage muss man sich auf einen jahrelangen Kampf einstellen (es sei denn bis dahin wird die Regelung generell oder im Bezug auf Studierende ohne BAföG gekippt und eine Befreiung vereinfacht)

Zum Thema Härtefall und Klage für Studenten ohne BAföG hier bitte nachlesen:

Ist beschrieben aus Sicht zu Gebührenzeiten, der BS agiert aber zu Beitragszeiten genauso, wenn nicht noch schlimmer:
http://www.bafoeg-rechner.de/Hintergrund/art-1445-gez-befreiung-als-haertefall.php   

Punkt 4 c. Als Härtefall:
http://www.studis-online.de/StudInfo/rundfunkbeitrag-fuer-studenten.php

Das A oder B automatisch wegen einer Bedarsfgemeinschaft befreit ist nach §19 SGB II, stimmt nicht.

Geschwister die in einem gemeinsamen Haushalt leben, gelten nicht als Bedarfsgemeinschaft.
Siehe hier: Absatz SGB II - Bedarfsgemeinschaft:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/bedarfsgemeinschaft-einstandsgemeinschaft6277.php
oder hier:
http://www.berlin.de/jobcenter/tempelhof-schoeneberg/leistungsservice/wer_gehoert_zur_bedarfsgemeinschaft.html

Zum Thema Bewilligungsbescheid ALG II und Befreiungsantrag:
Vielleicht hilft das hier zur besseren Erklärung: abgebildete Bescheinigung über Leistungsbezug zur Vorlage ...." im Eröffnungsthread hier ganz unten abgebildet:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6583.msg49604.html#msg49604


Bescheid wurde erstellt am: (Erstellungsdatum)  - (2 Monate Zeit, den Befreiungsantrag zu stellen ab Erstellungsdatum)

Die Leistungen werden für den Zeitraum vom: Monat                  bis:  Monat                  bewilligt (Gültigkeitszeitraum) - (Befreit vom ersten des Monats bis letzten des Monats im Gültigkeitszeitraum)


Ist das Erstellungsdatum der 1.1 muss der Befreiungsantrag nachweisbar bis 1.3 beim BS eingegangen sein, um ab 1.1 befreit zu werden. Jeder der so eine Bescheinigung über Leistungsbezug sein eigen nennt (wird automatisch mit dem Bewilligungsbescheid bei Leistungsbezug ausgefüllt mit zugeschickt) sollte diesen sofort mit dem Befreiungsantrag des BS nachweisbar zusammen dort hinschicken. Einen neuen Bewilligungsbescheid bekommt man in der Regel vor Ablauf des alten Gültigkeitszeitraums. Also genug Zeit zum reagieren. Auf keinen Fall den Original Bewilligungsbescheid über die Leistung als solches hinschicken. Dafür ist diese "Bescheinigung über Leistungsbezug zur Vorlage bei....." gedacht.

Zitat
§ 4 RBStV, Abs.4 Satz 1

(4) Die Befreiung oder Ermäßigung beginnt mit dem Ersten des Monats, zu dem der Gültigkeitszeitraum des Bescheids beginnt, wenn der Antrag innerhalb von zwei Monaten nach dem Erstellungsdatum des Bescheids nach Absatz 7 Satz 2 gestellt wird.


Geht man nach dem Beispiel von awawaw in Antw. 19 vor und würde nach dem 1.3 den Antrag auf Befreiung und die "Bescheinigung über Leistungsbezug zur Vorlage bei..." schicken, kommt eine Befreiung erst ab April in Betracht. Januar bis März werden Beiträge erhoben. 53,94€ zum Fenster rausgeschmissen weil richtige Frist nicht eingehalten wurde.

Unterm Strich:
Person A sollte vorsorglich formlose Befreiung wegen Härtefall nachweislich beim BS beantragen

Die Zeit danach sofort nutzen, zu prüfen ob die Ausnahmeregelungen für den Bezug von Sozialleistungen in Betracht kommen oder / und eine Behörde finden, die eine entsprechende Bescheinigung ausstellt, dass das Einkommen nicht mehr als 391€ beträgt oder nicht über 391€ + 17,98€, also 408,98€ liegt.

Wenn eines der beiden Vorgehensweisen erfolgreich war, sofort dem BS nachweislich mit Bezug auf Befreiungsantrag wegen Härtefall vom Datum xy zukommen lassen.

Person B sollte schnellstmöglich den Antrag auf Befreiung stellen. (Und alle 6 Monate - wenn neue Bewilligung vorliegt - den Vorgang wiederholen, solange Person B im Leistungsbezug steht)

Soviel zum allseits beliebten ÖRR Motto: Einfach für ALLE - (=Sozial unverträglich und ungerecht)


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awawaw

Re: Person A mit Person B ^^
#24: 10. Mai 2014, 10:12
Tatsache..
Zu einer Haushaltsgemeinschaft, nicht aber zu einer Bedarfsgemeinschaft, gehören:
• Großeltern und Enkelkinder,
• Onkel/Tanten und Nichten/Neffen,
• Pflegekinder und Pflegeeltern,
• Geschwister, soweit sie ohne Eltern zusammenleben,
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
3. auf die Wohnungsinhaber, die bei der Gewährung einer Soziallei-
stung nach Absatz 1 als Teil einer Einsatzgemeinschaft im Sinne
des § 19 des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches berücksich-
tigt worden sind.
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
stellt sich die Frage.. : Einsatzgemeinschaft = Haushaltsgemeinschaft ?

SGB II - Einstandsgemeinschaft
Die Einstandsgemeinschaft wird in § 9 „Hilfebedürftigkeit“ geregelt. Dort heißt es:.........
http://forum.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=1284773
...

Wenn das EINKOMMEN von A dem B mit (Hartz4) angerechnet wird... sollte es eine Einsatzgemeinschaft sein...



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Re: Person A mit Person B ^^
#25: 11. Mai 2014, 13:32
ich glaube das Einkommen von A wird nicht bei B mit berechnet.

daher denke  ich ,dass es sich um eine Haushaltsgemeinschaft handelt.



Themob:

person a hat lediglich ein Schreiben vom Bafög amt, dass er aufgrund eines zu späten studiengangwechsels keinen Anspruch mehr hat ( an dem er selbst schuld sei)


wäre es nach jetzige Diskussionsstand sinnvoll, den geplanten weg  von awawaw einzuschlagen?
denn wie es ausschaut sind wir ja doch eine Haushaltsgemeinschaft ?!




weitere Frage:

reicht es nicht, die Nachweise aller zu zahlenden Belege von Person A (  die ja halbiert werden wegen der  Haushaltsgemeinschaft)  wie Miete, strom internet, nebenkosten    aufulisten  und zu kopieren und entsprechend  eine Berechnung mittels Kontoauszug durchzuführen die auf den letzen 3 Monatsnettoeinkünften beruht??   ( würde natürich die Kontodaten schwärzen)

wird das noch mehr zur "verifizierun"  führen???


ne andere Frage: 

Kann die Klage nach erhalt des Beitragsbescheides auch auf der Tatsache des Existenzminimums beruhen?


lg und danke für die aufklärung soweit....


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awawaw

Re: Person A mit Person B ^^
#26: 11. Mai 2014, 13:48
In dieser fiktiven Situation sei angemerkt..
wird das noch mehr zur "verifizierun"  führen??? - Belanglos...

Kann die Klage nach erhalt des Beitragsbescheides auch auf der Tatsache des Existenzminimums beruhen?  - Nein siehe
https://www.rundfunkbeitrag.de/anmelden_und_aendern/antrag_auf_befreiung/
...
Hiermit teile ich Ihnen mit das ich nicht beitragspflichtig bin.
Es gibt in der von mir mitbewohnten Wohnung einen Beitragszahler Name xxxxx Mitgliedsnummer xxxxxxx.
Mit diesem lebe ich in einer Einsatzgemeinschaft im Sinne des § 19 des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches.
Auf § 9 des zweiten Buches des Sozialgesetzbuches soll hiermit verwiesen sein.
Sie können dem Rundfunksteuerzahler in Zukunft das Porto ersparen
für belanglose Info Schreiben ohne Verwaltungsakt Charakter.

Mit freundlichen Grüßen
Mister fiktion


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Re: Person A mit Person B ^^
#27: 11. Mai 2014, 14:04
also lieber versuchen, die sache schnellstmöglich via "existenzminimum" klären da person A die weit gestreute argumentation nicht wrklich durchblickt.... und auch nicht durchblicken will wenn er ehrlich ist.


Vorhaben für Person A: 

er wird ein Schreiben anfertigen, in dem das Existenzminimum klar berechnet ist mittels nachweise und geschwärzter Bankdaten

Außerdem wird Person B´s  Leistungsbescheid bzw  befreiungsbescheid von Beitragsgebüren beigefugt  und argumentiert, diese Befreiung würde sich auch auf A erstrecken.  (..........)

am ende des schreibens wird A darum bitten, nicht mehr belästigt zu werden  usw usf,



A wird auch den  Bereiungsantrag auf der Homepage ausfüllen.



viele grüße

edit: falls dieses vorgehen große defizite aufweist, bitte antworten oder via pn  kontaktieren



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Re: Person A mit Person B ^^
#28: 11. Mai 2014, 19:15
Vorhaben für Person A: 

er wird ein Schreiben anfertigen, in dem das Existenzminimum klar berechnet ist mittels nachweise [...]
Der Beitragsservice kann mit solchen Nachweisen und Belegen nichts anfangen, der Beitragsservice ist nicht legitimiert, solche Belege und Nachweise zu verwenden, die ihm zugesand werden. Nur ein Bescheid einer anderen Behörde wird anerkannt. Es muss zwingend bei einer anderen Behörde ein Antrag auf Sozialhilfe oder ALG oder Grundsicherung oder ähnliches gestellt werden. Die Behörde, also Sozialamt, ARGE oder diejenige Behörde/Amt, welche dafür zuständig ist, stellt einen Bescheid aus. Damit kann beim Beitragsservice eine Befreiung beantragt werden.
Hier nochmal etwas zum Thema "Befreiungen":
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9211.msg64306.html#msg64306


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Re: Person A mit Person B ^^
#29: 19. Mai 2014, 15:33
roggi

person A hat ja keinen anspruch auf jegliche leistungen, da eben der studentenstatus herrscht.


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