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Autor Thema: Person A mit Person B ^^  (Gelesen 13063 mal)

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Person A mit Person B ^^
Autor: 10. April 2014, 17:04
Hallo Community,

ich fasse mich sehr kurz, aber ich zolle euch großen Respekt an dieser Stelle.

kommen wir zum Fall von Person A und B

Person A  war bis zum 01.12 in einer Notunterkunft mit Person B untergebracht, da beide vom Haushalt ihrer Eltern geworfen wurden

Person B  ist der/ die Jüngere Bruder /schwester von Person A
nunmehr wohnen die beiden Personen in einer WOhnung,  jedoch ist nur Person A im Mietvertrag benannt.  Person B erhält jedoch Zuschüsse zur miete (genau die hälfte)  und entsprechend den Regelsatz für die Lebenshaltung.Person B ist außerdem Schüler.

person A ist student und bekommt kein Bafög, weil der anspruch aus diversen Gründen verfallen ist.
Person a ist geringverdiener und verdient grade soviel, dass er alle laufenden kosten decken und marginales Plus für "Essen und Trinken"  einfährt.


Neulich bekam Person A  ( nicht person B)  ein schreiben vom deutschlandradio mit dem allgemeinen zeugs " von allen für alle"   mit der bitte zur prüfung ob ein konto bereits besteht etc etc.

person a ignorierte dieses schreiben und es kam ein Erinnerungssschreiben ebenalls mit einer frist von 4 wochen zu prüfen, o ein konto besteht und wenn nicht eine anmeldung auszufüllen.


Person A hat sich informiert und hat im Bescheid von Person B einen Brief entdeckt , die person B von solchen Zahlungen befreien kann, wenn ein Antrag gestellt werden würde.  Es ist der typische ALG II Anhang auf der letzen seite des ALG II bescheides.

Was soll Person A tun, wenn er nur noch wenige Tage zeit hätte zu antworten?

Person C hat gemeint, dass Person A  diesen Befreiungsbescheid einfach scannen könnte und lediglich den Vornamen ändern sollte/könnte.


Sollte Person A dies tun? oder lieber auf die Zahlungsunfähigkeit plädieren  ?
ist es Erfahrungsgemäß erfolgsversprechend zweiteres zu fahren ?  welche chancen sieht Person A  darin?

Wird Person A Gerichtskosten zahlen müssen, wenn er jemals bis zum Ende kämpft?  er hatte bisher in seinen Gerichtsverhandlungen immer einen Anwalt gestellt bekommen und musste (wann immer er recht hatte)  die kosten nicht übernehmen,  ist dies auch der fall , wenn den Prozess "Deutschlandradio" gewinnen würde?  nochmal die Frage:  müsste Person A gerichtskosten zahlen, wenn er die verhandlung verlieren würde ? wenn ja wie hoch wären diese in etwa?


lg und hoffentlich kann jemand Person A  bei der Entscheidung helfen..




(wer rechtschreibfehler findet, darf sie behalten) :)  :P


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Re: Person A mit Person B ^^
#1: 12. April 2014, 10:20
schade dass niemand in diesem großen Forum person A helfen kann

neuster stand:

person A hat einen Brief mit berufung auf härtefall geschrieben,  hat aber keine NAchweise geliefert darüber, mit der Hoffnung durch die erneute einforderung zeit zu gewinnen.

ist person A auf dem richtigen weg und wie hoch sind seine erfolgschancen???


lg


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Re: Person A mit Person B ^^
#2: 12. April 2014, 12:38
Befreiungen werden nur 2 Monate rückwirkend anerkannt. Ich würde versuchen, die Anmeldung ab 01.03.2014 durchzuführen, gleichzeitig die Befreiung geltend machen und die andere Person nicht erwähnen, die ist nicht mitbefreit und müsste sonst zahlen. Da die keine Gesetzliche Grundlage haben, um irgendwen rückwirkend zwangsanzumelden, sollte man darauf bestehen, dass die keine willkürlichen Daten verwenden, sondern der Beitragsservice soll gefälligst die Daten akzeptieren, die man freiwillig rausrückt. Die andere Person sollte einfach garnicht reagieren und denen keine Daten liefern, bis neue Erkenntnisse bezüglich der Zwangsanmeldungen bekannt sind.


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Re: Person A mit Person B ^^
#3: 12. April 2014, 12:54
die andere person erfüllt doch alle voraussetzungen, um befreit zu werden ?!



ah und nochwas: zu den 2 monate rückwirkungszeit:

person a wohnt seit 01.12.13 in der neuen nwohnung  und hat vor 8 wochen den ersten bescheid bekommen (4 wochen hat er das erste schreiben ign oriert und jetzt hat er auf das zweite erinnerungsschreiben mit derbefreiung geantwortet.)

wären 8 wochen.

woher soll person A wissen, dass man sich anmelden muss ??


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Re: Person A mit Person B ^^
#4: 12. April 2014, 18:34
Woher wollen die wissen, dass die Wohnung eine Wohnung war im Sinne des RBStV? Wenn die Wohnung nicht bewohnbar war z.B. wegen Renovierung, ist sie nicht anmeldepflichtig.


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Re: Person A mit Person B ^^
#5: 12. April 2014, 23:28
ich kann deine antwort nicht genau verstehen.
worauf möchtest du hinaus?

kannst du zum vorgehen von person A  einige details angeben?  wäre es " soweit in ordnung"



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Re: Person A mit Person B ^^
#6: 13. April 2014, 00:09
Eine Person kann sich wegen Bafög befreien lassen. Also sollte diese Person sich anmelden und einen Befreiungsantrag stellen. Damit keine rückwirkende Forderung entsteht, sollte die Zweimonatsfrist genutzt werden. Also anmelden und befreien ab 01.03.2014, dann sollte nichts schiefgehen.
Die Bafög-Befreiung wirkt nicht für andere Personen. Wenn sich die andere Person auch befreien lassen kann, gilt für diese Person das gleiche wie oben beschrieben, anmelden und befreien gleichzeitig innerhalb der Zweimonatsfrist.
Diese Vorgehensweise ist nur eine Möglichkeit. Da noch niemand weiss, was nach den Zwangsanmeldungen kommt, ist die Befreiung die sicherste Lösung.
Gar nicht anmelden wäre das, was unsicher ist, aber den Kampf gegen dieses Unrechtssystem stärkt. Schlimmer kann es bei Anmeldeverweigerung sowieso nicht werden, von 8 Euro Säumniszuschlag abgesehen und einigen Briefen, die zu schreiben wären.


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Re: Person A mit Person B ^^
#7: 13. April 2014, 00:26
nun sagte ich ja schon, dass person a  keinen anspruch auf bafög hat ( hab ich doch ,oder?)

aufjedenfall wohnt person A mit  person b zusammen und person a hat klein anspruch auf bafög  und person b bezieht ALG II und kann laut dem letzten zettel befreiungsantrag stellen.

person A ist halt leider nicht bafög berechtigt, und daher auch nicht ganz so leicht rauszukommen



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Re: Person A mit Person B ^^
#8: 13. April 2014, 01:11
Sorry, da bin ich etwas durcheinandergekommen. Wegen ALG II ist aber genauso wie beschrieben zu verfahren, ebenfalls Zweimonatsfrist, ebenfalls nicht für andere Personen gültige Befreiung.


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Re: Person A mit Person B ^^
#9: 13. April 2014, 11:37
ok

brief ist erstmal von person a  ohne bafög recht raus,

person B wurde zb . garnicht erst angeschrieben,weil person b  nur 18 ist und da vielleicht ausgegangen wird, dass kein genügendes einkommen herrscht ?!  weiß nicht nach welchem verfahren  da der beitragsservice ging.

person a  hat nichtsdestotrotz nichts über perosn b erwähnt und hat  bei der tabellarischen aufzählung der kosten  alles halbiert

sprich  wenn die gesamtmiete 800 € ist,  hat person a  hier 400 genommen, da er bei der wahrheit geblieben ist  und den anteil von person B  der ja schließlich vom Amt für ALG II kommt, nicht berücksichtigt , um den fall dramatischer zu schildern  ( ginge auch garnicht, wenn person a  zb nur 700 verdient,  dann kann sie ja garnicht die miete zahlen.)

was sagst du zum vorgehen?



zum freiwilligen anmelden:

person A will das einfach vom gewissen her nicht, dass er da irgendwas "zustimmt"

person  a will die sache lieber "im  flur"   klären, ohne irgendwie tiefer das haus betreten zu müssen und sich im labyrinth des riesen penthausesverirren ,  wenn du verstehst was person A meint.  ;)



 

lg


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Re: Person A mit Person B ^^
#10: 13. April 2014, 14:25
Da kann ich nun gar nichts mehr zu sagen, weil ich den genauen Vorgang für Befreiungen nicht kenne. Dem Beitragsservice braucht man aber meines Wissens nichts schildern, die können nur mit dem Befreiungsformular der Arge etwas anfangen. Dieses Formular muss zusammen mit dem Anmeldeformular von ARD-ZDF-DR an den BS geschickt werden. Das Anmeldeformular hat eine Seite, wo die persönlichen Anmeldedaten ausgefüllt werden und eine Seite, wo die Befreiung mit Grund eingetragen wird. Für beides ein Datum innerhalb der Zweimonatsfrist wählen. Sollte der BS willkürlich ein anderes Datum zur Anmeldung wählen, z.B. 01.12.2013, sollte man darauf bestehen, das eigene genannte Datum zu verwenden, weil es keine rechtliche Grundlage gibt, welche den BS berechtigt, ein anderes Datum als das angegebene zu verwenden.


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Re: Person A mit Person B ^^
#11: 23. April 2014, 17:53
neuigkeiten von person a

a hat wie besagt ein schreiben mit der prüfung der Befreiung wegen härtefall abgeschickt ( leider ohne einschreiben)

und hat nun  eine "bestätigung der anmeldung"  wie hier im sticky erwähnt erhalten


im sticky konnte ich lesen, dass person a   eigentlich entspannt warten kann, bis der beitragbescheid mit rechtshelfebelehrung kommt.

sollte aber person a dies tun?

er lebt ja unter dem existens minimum und ihm steht ja wirklich die befreiung eigentlich zu , oder etwa nicht? !


sollte person A  nun einen befreiungsantrag  onlie ausfüllen?

impliziert das, dass er sich anmelden muss, um sich wieder "weg" zu befreien?


wäre für hilfe in person a´s  fall dankbar

person b  ist nach wie vor nicht angeschrieben worden.


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Re: Person A mit Person B ^^
#12: 23. April 2014, 19:25
"Befreiungsbescheid einfach scannen könnte und lediglich den Vornamen ändern".... ähhhm mein Nachbar meinte in einem ähnlichen Fall.... Straftat - Betrug.... Warum meldet sich nicht derjenige an ... der Hilfe zum Lebensunterhalt erhält... und einen Hartz Bescheid auf den Tisch haut ? https://www.rundfunkbeitrag.de/anmelden_und_aendern/antrag_auf_befreiung/index_ger.html


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Re: Person A mit Person B ^^
#13: 25. April 2014, 04:25
weil er nicht angeschrieben wurde...

daher denke ich, ob es an dieser stelle  sinnvoll ist einfach den austritt  bzw befreiung zu beantragen??

die andere person ist ja nur der jüngere bruder/schester von person A  die frisch 18 geworden ist


was wäre im moment der richtige ausweg für person A?

edit: dein vorgehen finde ich auch clever, aber ist das nun nicht mit einem super aufwand verbunden diese hornochsen darüber zu unterrichten, dass doch person B  angemeldet werden soll?


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Re: Person A mit Person B ^^
#14: 25. April 2014, 09:11


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