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Autor Thema: Klageablehnung München - wer weiß Rat?  (Gelesen 7918 mal)

I
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Klageablehnung München - wer weiß Rat?
Autor: 06. April 2014, 21:42
Klageablehnung München - wer weiß Rat?
Verwaltungsgericht München empfiehlt Klage zurückzunehmen!

Das Gericht empfiehlt die Rücknahme der Klage, da diese abgelehnt werden müsste, s. Anhang (Schreiben des Gerichts und Begründung Bayer.Rundfunk)

- Das Finanzielles Risiko scheint hoch zu sein! Wie hoch?
- Wer hat ein solches Schreiben schon erhalten und sich wie verhalten? Wer kann Erfahrungen mitteilen und Tipps möglichst schnell geben?

Herzlichen Dank
euer

"I have a Dream"


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r
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Also nur damit das Gericht sich Arbeit spart sollte man nicht aufs Klagen verzichten finde ich, weil so kann man für sich sagen das man sich gewehrt hat und so ist es auch eine Klage die stattgefunden hat, wo sich jemand erkennbar gegen die ex-GEZ gewehrt hat. So hoch sind die Kosten die man in der 1. Instanz hat doch auch nicht hab ich hier gehört, knapp 100 Euro ne ?
Ich würds drauf ankommen lassen und werde das für mich auch so machen.
Sollen die Richter lieber zum örr sagen: "ändert das Gesetz, wir sind überlastet vor Klagen" statt zu uns: "lass das Klagen, wir haben zuviel zu tun und würden dich sowieso abschmettern."
Da würd ich sagen: "ja bitte dann schmettern Sie mich ab."


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a

awawaw

Wurde Klage eingereicht oder Antrag "Eilrechtsschutz - Aussetzung der Vollziehung"

"Im Übrigen teilt der Antragsgeg­ner mit, dass er das Beitragskonto — ohne Anerkennung jeder Rechtspflicht — bis zur Entschei­dung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs über die dort anhängigen Popularklageverfah­ren am 15. Mai 2014 mahn- und sollausgesetzt hat. Eine Zwangsvollstreckung ist daher nicht zu befürchten. "


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U
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Ich vermisse die sonst allgegenwärtige Person A.
Ok, Scherz beiseite.
Also, angenommen Person A hätte die oben lesbaren Schreiben bekommen, dann könnte Person A beim BVG alternativ zur Rücknahme des Antrags das Ruhen des Verfahrens beantragen. Wenn der BR dem Ruhen ebenfalls zustimmt kommt das Verfahren zur Ruhe bis es wieder angerufen wird. Es brennt nichts an, die Kosten bleiben gleich und alle Beteiligten könnten die Zeit der Ruhe nutzen um schlauer zu werden.
Unabhängig davon kann Person A auch beim BVG telefonisch anfragen, ob die oben vorgeschlagene Vorgehensweise alternativ auch machbar wäre.
Ich persönlich habe aktuell den Eindruck, dass die Gerichte zur Zeit bemüht sind die eingehenden Klagen in den Ruhezustand zu bekommen um nicht in der Arbeit zu ersaufen. Ich kann damit leben. Das Geld bleibt so lange bei mir.


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S
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Zitat
Es wird empfohlen, den Antrag zurückzunehmen.  Er  müsste  andernfalls  als
 unzulässig (geworden) abgelehnt werden, da er sich aufgrund der  Mahn-  und
 Sollaussetzung erledigt hat oder das Verfahren wäre  bei  übereinstimmender
 Erledigungserklärung einzustellen. Dann fielen dem Antragsteller Kosten  in
 3-facher Höhe gegenüber einer Antragsrücknahme zur Last.

Um welchen Antrag geht es?

Aufgrund der  Mahn- und Sollaussetzung wäre ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung erledigt.
Hat A einen solchen Antrag gestellt? Geht es hier um diesen Antrag?

Dann ist das ein sehr netter Hinweis des Gerichtes, damit A Geld spare!

Und ist das zweite Schreiben nicht Teil der Antwort der Rundfunkanstalt an das Gericht?

Also, bitte, genauer lesen. Wer nicht lesen kann, ist ratlos.




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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. April 2014, 22:47 von Sophia.Orthoi«

I
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Vielen Dank für die ersten Antworten, die schon Licht ins Dunkel gebracht haben. Hier wurde wohl einiges vermsicht.

Person A hat im Dezember zum Widerspruch einen Aufschub der GEZ-Gebühren beantragt. Explizit dazu gab es keine erkennbare Stellungnahme.

Aufgrund von Beispielen bzw. Musterklageschriften
beantragte Person A im Antrag der "Klage"

"die Beitragsbescheide vom 01.06.2013, 05.07.2013, 23.09.2013 und 03.01.2014 in Form des Widerspruchsbescheides vom 21.02.2014, eingegangen am 25.02.2014, aufzuheben,
des Weiteren
stelle ich hiermit den Antrag auf Anordnung der Aussetzung der Vollziehung der rückständigen Rundfunkbeiträge bis Verfahrensabschluss"

Begründung:
Die Bescheide sind rechtswidrig, da die Rechtsgrundlage, der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, gegen das Grundgesetz verstößt. ....

Person A wird nun beim BVG anrufen wie vom "Unterstützer" vorgeschlagen und dazu wieder berichten  ;)



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awawaw

Damit sind das 2 anhängige "Verfahren " mit 2 Gerichtsgebühren...
Klage und  Antrag auf Anordnung der Aussetzung der Vollziehung der rückständigen Rundfunkbeiträge bis Verfahrensabschluss.

Bei Rücknahme des "Antrag auf Anordnung der Aussetzung..." verringert sich die Gerichtsgebühr auf ein drittel....

Kurzes Fax ans Gericht .. Hiermit ziehe ich meinen Antrag .. betreffs... zurück....


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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Auf jeden Fall dabei bleiben >:D

Zwangsanmeldung

Zwangsvollstreckung

Jetzt diese neue Masche?

Nein danke.

Wir bleiben alle dabei!!!!!!!!!


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

w
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Ist ganz normal und richtig.

Du hast auf Eilrechtschutz geklagt, der BR hat, aufgrund der Klage, der Aussetzung des Vollzuges zugestimmt, damit ist der Klagegrund erloschen.

Es reicht ein Brief in der Art: "Da sich der Antrag, durch die Mahn- und Sollaussetzung des BR, mit Schreiben vom ..., erledigt hat, nehme ich den Antrag zurück."


Passt schon:-)

Hat keinerlei Einfluß auf die normale Klage gegen den Beitragsbescheid.


Gruß,

Marcus


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Ja, aber die Frage ist doch, wer die Kosten für den Eilrechtsschutz löhnen soll.
Bekomme ich die Klagegebühr zurück, wenn ich die Klage zurücknehme?
Ich dachte, ein Teil der Gebühr verbleibt beim Gericht für die Klageeröffnung?
Dann wären die Kosten des Rechtsstreites dem Antragsgegner aufzuerlegen, weil er erst jetzt der Aussetzung der Vollziehung der Vollstreckung zustimmt.
So wie ich es verstanden habe, hat der Kläger gegen die Bescheide geklagt und Aussetzung der Vollziehung der Vollstreckung beantragt.


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Im falle von §80 (Antrag auf Eilrechtsschutz) bestimmt das Gericht nach "billigem Ermessen" bei Antragsrückzug bezüglich der Kosten. In meinem Fall hab ich das gericht gebeten die Tatsache zu berücksichtigen, dass die LRA erst NACH Antragsstellung überhaupt im verwaltungsrechtlichen Sinne reagiert hat. Vorher tat sich da gar nix. Daher vermute ich, dass das Gericht zumindest in diesem Fall der LRA die Gebühren für den Antrag auferlegen wird.

Im Falle eines Klage-Rückzuges wird die einfache Gebühr (35€) fällig für Streitwerte unter 500 €. D.h. der Kläger erhält 70 € zurück.


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Heutiges Telefonat beim BVG bestätigt eure Mitteilungen.

Grund der Verwirrung war, dass es, wie richtig erkannt, 2 Anträge sind, aber nicht beide Antworten mit eigenem Aktenzeichen vom Gericht vorlagen. Ein sofortiges Fax vom Gericht hat die Sache geklärt.

Also wird Person A den Antrag zurücknehmen bzgl. der Mahn- und Sollaussetzung des BR.

Bzgl. der Klage gegen den Rundfunkbeitrag noch eine Frage:
Das Gericht bittet um die Mitteilung, ob Person A einverstanden ist, "dass der Vorsitzende oder der Berichterstatter anstelle der Kammer entscheidet". Was ist darunter nun wieder zu verstehen?

Das zusätzliche "Angebot" zur Mediation durch Güterichter ist für unsere Zwecke ja auch nicht wirklich eine Lösung für uns, oder?

Im Mai (2014!) soll die Gerichtsentscheidung kommen. Man solle daher die Presse verfolgen  ::)

Beste Grüße und Danke


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    • Rundfunkbeitrag und Freiheit des Gewissens

Bzgl. der Klage gegen den Rundfunkbeitrag noch eine Frage:
Das Gericht bittet um die Mitteilung, ob Person A einverstanden ist, "dass der Vorsitzende oder der Berichterstatter anstelle der Kammer entscheidet". Was ist darunter nun wieder zu verstehen?


http://dejure.org/gesetze/VwGO/6.html


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Friedrich Schiller:
Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.

r
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Ohweh nach wochenlang mitlesen wollte ich jetzt auch mal was schlaues sagen (#)

Aber ich muss zugeben, Klage und Antrag ist nicht dasselbe. ???


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.......

Im Mai (2014!) soll die Gerichtsentscheidung kommen. Man solle daher die Presse verfolgen  ::)
 


Guter Witz.

Allein der Mannheimer Morgen hatte über München berichtet.
Freiburg wurde auch nicht gerade auf den Titelblättern bekannt gemacht.


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

 
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