Vielen Dank für die ersten Antworten, die schon Licht ins Dunkel gebracht haben. Hier wurde wohl einiges vermsicht.
Person A hat im Dezember zum Widerspruch einen Aufschub der GEZ-Gebühren beantragt. Explizit dazu gab es keine erkennbare Stellungnahme.
Aufgrund von Beispielen bzw. Musterklageschriften
beantragte Person A im Antrag der "Klage"
"die Beitragsbescheide vom 01.06.2013, 05.07.2013, 23.09.2013 und 03.01.2014 in Form des Widerspruchsbescheides vom 21.02.2014, eingegangen am 25.02.2014, aufzuheben,
des Weiteren
stelle ich hiermit den Antrag auf Anordnung der Aussetzung der Vollziehung der rückständigen Rundfunkbeiträge bis Verfahrensabschluss"
Begründung:
Die Bescheide sind rechtswidrig, da die Rechtsgrundlage, der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, gegen das Grundgesetz verstößt. ....
Person A wird nun beim BVG anrufen wie vom "Unterstützer" vorgeschlagen und dazu wieder berichten