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Autor Thema: Antwort von CSU wegen GEZ Zwangsgebühr  (Gelesen 12531 mal)

b
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Antwort von CSU wegen GEZ Zwangsgebühr
Autor: 06. April 2014, 09:56
Anfang März hat Person A ein Rundschreiben an alle Ministerpräsidenten verschickt.
Jetzt die Antwort von  CSU per Mail.


Sehr geehrter Herr XXXXXXXXXX


vielen Dank für Ihre E-Mail vom 9. März 2014, in der Sie das Beitragsmodell der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ansprechen. Sie kritisieren, warum Menschen, die die öffentlich-rechtlichen Programme nicht nutzen, dennoch zahlen müssen.
Als zuständige Fachreferentin bin ich gebeten worden, Ihnen zu antworten.

Zunächst ist es so, dass Rundfunk in Deutschland Ländersache ist; der Bund oder eine Partei haben hier keine Einflussmöglichkeiten. Gerne will ich Ihnen dennoch kurz erläutern, warum für die Programme von ARD und ZDF ein Rundfunkbeitrag gezahlt werden muss. Das Bundesverfassungsgericht hat 1986 entschieden, dass der private Rundfunk aufgrund seiner Werbefinanzierung die öffentliche Kommunikationsaufgabe nicht erfüllen kann. Daher ist die zentrale Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland die Grundversorgung. Darunter fallen die Empfangbarkeit der öffentlich-rechtlichen Programme, die Gewährleistung eines inhaltlichen Standards der Programme und die Sicherung der Meinungsvielfalt. Um diese Grundversorgung leisten zu können, muss den Rundfunkanstalten eine bedarfsgerechte Finanzierung ermöglicht werden.

Früher wurden die Gebühren auf Grundlage der vorhandenen Empfangsgeräte erhoben. Während das vor Jahrzehnten sehr einfach war – entweder gab es einen Fernseher und/oder ein Radiogerät –, ist der Empfang von Radio und Fernsehen heute mit Computern, Handys und vielen anderen Geräten möglich. Immer wieder neue Geräte für die Rundfunkgebühr zu erfassen, ist deshalb sehr aufwändig und führte auch zu großen Protesten bei den Betroffenen.

Das neue Modell eines geräteunabhängigen Beitrags versucht, diese Nachteile des bisherigen Systems zu vermeiden. Es ist auf der Grundlage eines Gutachtens des ehemaligen Richters am Bundesverfassungsgericht und Experten für Finanzverfassungsfragen, Professor Dr. Paul Kirchhof, entwickelt worden. Der Rundfunkbeitrag wird für die Möglichkeit der Nutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erhoben, unabhängig von den vorhandenen Rundfunkempfangsgeräten.

Ich bedaure, Ihnen keine für Sie positivere Antwort senden zu können.


Mit freundlichen Grüßen
 
Christina Stangl
Referentin für Medienpolitik
 
CHRISTLICH-SOZIALE UNION
PRESSE- UND MEDIENARBEIT
 
CSU-Landesleitung
Franz Josef Strauß-Haus
Nymphenburger Straße 64
80335 München
Telefon 089 / 1243-251
Telefax 089 / 1243-274
 
Christina.Stangl@csu-bayern.de
www.csu.de
www.facebook.de/csu
 
 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: csu.de [mailto:donotreply@csu.de]
Gesendet: Sonntag, 9. März 2014 12:41
An: info
Betreff: Anfrage über Kontaktformular

 


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Die Länder bzw. deren Könige sind Zuständig, Parteien haben keinen Einfluss und dienen nur dazu, dem Wähler eine Demokratie vorzugaukeln. Die Zustimmung zum neuen Rundfunkbeitrag im Landtag entsprach offenbar nicht der eigenen Meinung sondern man wurde offenbar insgeheim gezwungen oder bestochen. Parteien Könnte man also eigentlich abschaffen wenn sie eh nichts machen können.


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Was ist da neu? Was ist da anders als die Antwort anderer Parteien? Ist da nicht die Quelle der "Beitragsservice"?

Zusammenfassung: Sie schulden den Beitrag, weil damit einfach ist, den ach so tollen Rundfunk zu finanzieren. Abstrakter: Der Zweck rechtfertigt die Mitteln.


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    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Eine Argumentation, die sich auf sehr dünnem Eis bewegt: Ländersache, Parteien können nichts dafür und alles basiert auf einem Urteil aus dem Jahre 1986 – Damals war nicht einmal das Internet erfunden! Wie lange wollen wir uns mit Argumenten abspeisen lassen, die fast 30 Jahre alt sind?

Hier mehr darüber:

Grundversorgung:
http://online-boykott.de/de/kommentare/53-grundversorgung

Grundversorgung im 21. Jahrhundert:
http://online-boykott.de/de/kommentare/54-grundversorgung-im-21-jahrhundert

Grundversorgung 2.0:
http://online-boykott.de/de/kommentare/94-grundversorgung-20

Grundversorgung: Was die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten daraus ableiten – oder die Quelle, die nie versiegt – Grund 1:
http://online-boykott.de/de/buergerwehr/112-grundversorgung-was-die-oeffentlich-rechtlichen-rundfunkanstalten-daraus-ableiten-oder-die-quelle-die-nie-versiegt

Kann jemand die CDU mit diesen Argumenten konfrontieren?


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So. Jetzt ist mir endgültig der Kragen geplatzt.

Zitat
Früher wurden die Gebühren auf Grundlage der vorhandenen Empfangsgeräte erhoben. Während das vor Jahrzehnten sehr einfach war – entweder gab es einen Fernseher und/oder ein Radiogerät –, ist der Empfang von Radio und Fernsehen heute mit Computern, Handys und vielen anderen Geräten möglich. Immer wieder neue Geräte für die Rundfunkgebühr zu erfassen, ist deshalb sehr aufwändig und führte auch zu großen Protesten bei den Betroffenen.

Das ist das wohl allersaudümmste Geschwurbel, das ich hierzu immer wieder zu lesen kriege. Der Nächste, der mir was von "Internet ist Rundfunk" erzählt, kriegt ein paar auf die Nuss!

1) Die öffentlich-rechtlichen senden nicht im Internet, sie stellen Material zur Verfügung, dass man sich aufgrund der technischen Funktionsweise des Internets bei denen ABHOLEN muss. Allein aus technischer Sicht ist das Internet kein Rundfunk.

2) Erst 2007 wurde das Internet PER DEFINITION zum Rundfunk. Die öffentlich-rechtlichen waren zu keinem Zeitpunkt gezwungen, ihre Inhalte im Netz anzubieten. Dies erfolgte als reine Zusatzleistung, was unterm Strich als Gebührenverschwendung bezeichnet werden muss.

3) Möchte der öffentlich-rechtliche Rundfunk für internetfähige Geräte RECHTMÄßIG Gebühren oder Beiträge abkassieren, so muss er auch sein komplettes Angebot dort streamen. Davon ist er meilenweit entfernt. Dies geschieht heute maximal über Drittanbieter wie z.B. Zattoo. Damit legt der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen von Gebührengeldern finanzierten Auftrag in private Hände. (Was soll der Scheiß eigentlich?) Ich habe nichts gegen Zattoo und Co. aber Geld abpressen und dann die Leistungserbringung anderen überlassen, damit der Gebührenzahler auch diese noch finanzieren darf, ist einfach nur dreist.

4) Die gesamte technische Infrastruktur, die zum Betrieb dieses, zum "neuartigen Rundfunk" umdefinierten, Internets erforderlich ist, befindet vollständig in der Hand Dritter. Wer die Netze besitzt, der bestimmt auch, wer wann, wie und mit welcher Priorisierung durchgelassen wird. Insbesondere wenn die Netzneutralität, die wir immer noch nicht gesetzlich vorgeschrieben haben, durch Telekom-Lobbyarbeit bei der EU künftig von ganz oben zu Fall gebracht wird. Damit erwartet uns zuhause das, was wir heute mit Smartphones bereits haben: Nach 100 MB ist Schluss mit lustig. Ist das Volumen aufgebraucht, gibt es kein Streaming mehr - auch nicht von ARD und ZDF. Es sei denn, wir zahlen nochmal oben daruf. Damit würden wir gegenwärtig gleich dreimal zahlen (Rundfunkbeitrag + Streamingportale + ISP).

5) Allein der Umstand, dass ich für den Zugang zum Internet bei meinem ISP einen Vertrag abschließen und entsprechend zusätzlich löhnen muss, beweist, dass das Internet NIEMALS dazu geeignet ist, den öffentlich-rechtlichen Grundversorgungsauftrag zu erfüllen.

Ergo: Computer und Telefone sind nur per Definition "neuartige Rundfunkempfangsgeräte". Tatsächlich dient diese Umdefinierung nur dazu, auch den letzten Rundfunkverweigerer zum Schwarzseher umdefinieren zu können. Schon vor etlichen Jahren hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk gemerkt, dass ihm die Zuschauer weglaufen oder wegsterben. Möchte er auch in Zukunft noch Geld haben, muss er es den Leuten zwangsweise aus den Taschen saugen. Also erfand man den Kunstbegriff "neuartige Rundfunkempfangsgeräte", definierte 2007 das Internet zum Rundfunk um, legte ein paar Alibi-Videos auf den Servern ab und zockte dann ab 2013 jeden Bürger zwangsweise ab. Die Begründung dafür: Jenes saudumme Geschwurbel, dass ich Anfangs zitiert habe.

Meine Bitte an euch: Hört auf, Computer und Telefone in einem Satz mit Radio und Fernseher zu erwähnen. Das Internet hat ungefähr so viel mit Rundfunk zu tun, wie die Blödzeitung mit anspruchsvoller Literatur. Indem ihr ihre Argumente benutzt, geht ihr dieser Mafia auf den Leim. Ihr müsst erkennen und dazu stehen, dass das alles nur dummes Geschwurbel ist, um Zwangsabgaben zu rechtfertigen, wo keine sinnvolle Begründung Bestand haben kann.


Edit: Rächtschraipfäler korrigiert. Wer noch welche findet, darf sie behalten.


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Hier eine Stellungnahme von Gregor Gysi auf eine Anfrage von mir.

Gregor Gysi

Da kann ich die Antwort sehr kurz geben: Die Einführung der jetzigen Rundfunkabgabe als eine einheitlichen Haushaltsabgabe unabhängig vom Vorhandensein eines Empfangsgeräts ist sozial ungerecht Unsere Forderung war es, die Rundfunkgebühr sozial gerecht und für alle akzeptabel auszugestalten. Rundfunkgebühr soll nur zahlen, wer auch Rundfunk nutzt. Nutzer von Radio sowie neuartigen Empfangsgeräten sollten weiterhin nur die Grundgebühr bezahlen. Bei neuartigen Empfangsgeräten sollte die Rundfunknutzung über Handys und PCs ähnlich wie bei einem Online-Zeitungsabo mit einer zugeteilten GEZ Nummer freigeschaltet werden. Die Ministerpräsidenten haben im Staatsvertrag aber leider anders entschieden. Der Bundestag hatte dabei auch leider keinerlei Mitspracherecht.

siehe bitte auch: http://www.linksfraktion.de/im-wortlaut/neue-rundfunkabgabe-breitem-protestpotential/


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Die Ministerpräsidenten haben im Staatsvertrag aber leider anders entschieden.
Der Bundestag hatte dabei auch leider keinerlei Mitspracherecht.
siehe bitte auch: http://www.linksfraktion.de/im-wortlaut/neue-rundfunkabgabe-breitem-protestpotential/

Ja, dieses Konzept dürfte für faktisch alle (außer natürlich für ARD-ZDF-GEZ) tragbar klingen.
Nein, der Bundestag hatte zumindest formal kein Mitspracherecht.

"Mitspracherecht" hatten aber wohl die Landtage, d.h. also die Landesebene der Partei (und somit auch die Bundesebene).
Interessant ist nämlich, dass - so meine ich mal gehört/ gelesen zu haben - in irgendeinem Bundesland, in welchem Die Linke wohl an der Regierung beteiligt ist oder war, Die Linke dort diesem untragbaren "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" zugestimmt hat.

Wäre nur in diesem einen Bundesland der "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" nicht ratifiziert worden (und ratifiziert haben ihn nicht die Ministerpräsidenten, sondern die Landtage!!!), dann wäre das ganze Konstrukt wohl überhaupt nicht erst entstanden, denn das Konstrukt basiert faktisch auf der Übereinkunft *aller* Bundesländer.

Ganz so einfach kann sich also Die Linke nicht herausreden...
...genau genommen muss sie sich die gleichen oder sogar noch härtere Vorwürfe gefallen lassen.
Schließlich reklamiert sie ja für sich die "soziale Komponente" und stellte - so verstehe ich es - möglicherweise das Zünglein an der Waage dar.

Dazu wäre dann ebenfalls noch mal eine Stellungnahme des Parteivorstands interessant und angebracht...


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Stimmt der Einwand ist berechtigt.


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Ich dachte wir sind eine Demokratie? Eine Demokratie lebt. Das kann man IMHO mit unserer Sprache vergleichen, denn diese lebt auch. Sie ändert sich ständig. DAS ist Demokratie? Hat das irgendjemand NICHT verstanden? Bitte vortreten...

Noch dazu kommt, dass der Brief einen Textbaustein nach dem anderen enthält. Jedes Argument ist so dermaßen autoritär und zudem sowas von unhaltbar und nicht zeitgemäß. Wenn die schon von einem Urteil aus 1986 zitieren, dann könnten die ja auch den ÖR-Apparat auf ein Minimum reduzieren und den Beitrag gleich mit. 1,21€ müssten reichen. HD braucht man nicht dringend, um sich die neuesten Nachrichten reinzuziehen, falls die Welt untergehen sollte. Das Grundgesetz hat diese ÖR-Mafia nicht gezwungen, irgendwas per Rundfunk zu senden oder ins Internet reinzustellen. Oder gibt es auch eine ÖR-Presse? Nein und wenn nein, warum?

Besonders im Hinblick auf die Abgrenzung der Definition zum Internet gegenüber diesem Rundfunk stimme ich vollkommen zu. Großartig formuliert und der scharfe Ton dabei gefällt mir auch, da er zu diesem Thema passt.

Ich bezahle KEINEN Rundfunkbeitrag seit 01.01.2013 (obwohl ich das müsste). Mein aktiver Widerstand gegen den Rundfunkbeitrag bleibt bestehen, bis es den Rundfunkbeitrag nicht mehr in dieser kaputten totalitären Form mehr gibt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. April 2014, 20:55 von abgezockter1984«

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Wenn die schon von einem Urteil aus 1986 zitieren, dann könnten die ja auch den ÖR-Apparat auf ein Minimum reduzieren und den Beitrag gleich mit. 1,21€ müssten reichen.
Ein recht hübscher Vergleich. ;)
Sollte man sich mal für eine erheiternde Argumentation vor Gericht vormerken.
Ich würde sagen, da würden dementsprechend auch 1,21 DM reichen... ;)


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, .......

Vielen Dank für Deinen Beitrag :)


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

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http://www.hl-live.de/aktuell/textstart.php?id=90736
Danke, svenberlin1 - am besten immer gleich mit einer kleinen Kurzinfo, damit der geneigte Leser weiß, wo ihn der Link hinführen wird... ;)

Zitat
HL-Live, Hansestadt Lübeck

Linke: Klage gegen Rundfunkbeitrag beginnt

Bei der Linken in der Hundestraße trifft sich am Donnerstag, 10. April, um 19 Uhr die Gruppe, die sich gegen die GEZ-Gebühr zur Wehr setzt.
"Eingeladen sind alle Betroffenen, die sich mit der neuen Zwangsabgabe nicht zu frieden geben und sich aktiv dagegen wehren wollen", so Ragnar Lüttke.
"Während der sogenannt Beitragsservice bei Widersprüchen nun schon mit Zwangsvollstreckung droht, beginnt in Bayern gerade die Verhandlung vor dem Verfassungsgericht. Mit Spannung wird das Urteil abzuwarten sein, dass bis Mitte Mai ergehen soll. Das steht die Frage fest, ob die sozialungerechte Gebühr nicht verfassungskonform ist", so Ragnar Lüttke, Fraktionsgeschäftsführer der Lübecker Bürgerschaftsfraktion.

Am Donnerstag wird über den aktuellen Stand in Bayern berichtet werden. Interessiert sind herzlich eingeladen.


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OK  ;)


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Antwort bekommen:  Sie wenden sich gegen den Rundfunkbeitrag und teilen mit dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ein unzulässiger Vertrag zu Lasten Dritter sei.
Gerne erläutern wir ihnen die gesetzliche Regelung.
Entgegen ihrer Auffassung ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag kein privatrechtlicher Vertrag. Durch die Zustimmung der Länderparlamente ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag unmittelbar geltendes Landesrecht in allen Bundesländern. Aufgrund dieser gesetzlichen Regelung entsteht die Zahlungspflicht zum Rundfunkbeitrag. Deshalb bedarf es keiner privatrechtlichen vertraglichen Vereinbarung. Vielmehr entsteht die Beitragspflicht für sie als Inhaber einer Wohnung.
Ihrer geforderten Rückerstattung können wir demnach nicht entsprechen.
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist berechtigt, die zur ordnungsgemäßen Abwicklung seiner Aufgaben im Rahmen des Rundfunkbeitragseinzugs erforderlichen Daten von Wohnungsinhabern zu erheben. Deshalb kommt die von Ihnen gewünschte Löschung Ihrer Daten nicht in Betracht.
Entsprechend der datenschutzrechtlichen Bestimmungen dürfen Ihre Daten nicht für andere Zwecke genutzt oder an Dritte weitergegeben werden.


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