Hallo,
dieses "wird widerlegbar vermutet" erinnert mich ein bißchen an die Hexenverbrennung im Mittelalter:
Man unterstellt einer Person einfach irgendetwas, und wenn sie nicht widerspricht, dann stimmt das so.
Wie im Mittelalter: Man unterstellt einer Person einfach dass sie eine Hexe sei, und wenn sie dann anschließend
die Verbrennung oder das gefesslete Wefen in ein Gewässer nicht überlebt, war sie wohl Unschuldig.
Ist so ein "wird widerlegbar vermutet" überhaupt mit Deutschem Recht vereinbar ?
In einem Zivilprozess kann ich als Beklagter schlicht sagen, dass ich bestreite, und schon MUSS der Kläger seine
Behauptung beweisen.....
Mit schmeckt dieses "wird widerlegbar vermutet" überhaupt nicht, und ich emfpinde es als nicht hinnehmbar.
Grüße
Adonis