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Autor Thema: Absurde Nachforderungen - Der Beitragsservice öffnet die GEZ-Büchse der Pandora  (Gelesen 12760 mal)

  • Moderator
  • Beiträge: 3.270
Es häufen sich im Forum Meldungen, dass absurd weit zurückliegende GEZ- Forderungen in absurden Rechnungssummen bezahlt werden sollen. 2007 ist bis jetzt das am weitesten zurückliegende Datum, von dem ich erfahren habe.

Hat der Beitragsservice eine weitere Büchse der Pandora geöffnet um immer mehr Menschen finanziell zu knebeln? ("Gerne bieten wir Ihnen Ratenzahlung an") Und: Warum erst 1 Jahr nach Einführung des neuen Systems? Werden jetzt erst alte, nicht zuordenbare Personendaten mit den aktuellen Meldedaten abgeglichen? Oder sollte erst Ruhe einkehren, bis das nächste teuflische As aus dem Ärmel geholt wird?

Allen Betroffenen wird wohl gemeinsam sein, dass sie irgendwann mal angemeldet waren, evtl. umgezogen sind und daher keine Post mehr angekommen ist. So behauptet der Beitragsservice. Da sie sich nicht abgemeldet hatten, sind Gebühren aufgelaufen. Wohl dem, der sich gar nicht erst angemeldet hatte und jetzt sagen kann, er hätte keine Geräte gehabt!! (Schon mal ein Punkt zur Ungleichbehandlung und zwar Benachteiligung der "halbehrlichen Schafe" (sorry!) gegenüber den "Schwarzsehern")

Ich frage mich nun, wie diese nicht gezahlten Beträge von bis vor 7 Jahren verrechnet werden sollen. Immerhin hat das Geld ja damals "gefehlt" und nicht heute. Werden die früheren Bilanzen dann korrigiert? Und was passiert mit dem Überschuß, der ja für die Finanzierung der vergangenen Jahre gedacht war? Wird er per Zeitmaschine in die entsprechenden Jahre gebeamt?

Ich kann es juristisch oder wirtschaftlich leider nicht in Worte fassen, aber diese Gelder können doch wohl nicht ausgebuddelt werden, um heute den ÖRR zu finanzieren?

Dann würden es ja keine 1,1 oder 3 Milliarden Mehreinnahmen sein , wie die verschiedenen Schätzungen aussagen, sondern noch mehr!

In meinen Augen ist der RBStV inzwischen ein teuflischer Plan. >:D Mal sehen, was noch kommt.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

Z
  • Beiträge: 1.564
Und was ist mit Verjährung?
Aber man kann es ja erstmal versuchen, vielleicht findet sich ja ein Blöder...

Ich denke, daß das im Zusammenhang mit dem Meldedatenabgleich zutage kommt.
Wer allerdings eine offene Forderung hat, muß um die Verjährung zu hemmen wohl erstmal die Meldedaten organisieren, das kann jeder Gläubiger mittels Melderegisterauszug (natürlich kostenpflichtig!) machen und dann weitere Maßnahmen einleiten (Mahnverfahren, Klage oder bei Behörden Bescheid erlassen).
Wenn die Jungs das versäumt haben, wird man sich wohl auf die Verjährung berufen können, der Restbetrag bleibt dennoch happig genug.


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s
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Was hier im prinzip aber fast alle gemeinsam haben ist das in den Briefen steht das erst ein Teilnehmerkonto abgemeldet wurde und einen monat später ein Beitragskonto eröffnet wurde.Dachte das erst mit umstellung 2013 die Teilnehmerkonton in Beitragskonten geändert wurden.Die Konten ab- und anmeldungen scheinen auch willkürlich zu sein (Fälle von 2007,2009,2011 bekannt)

Ausserdem waren wohl die meisten auf dem Postweg nicht erreichbar ... ein Schelm wer böses dabei denkt.

Ich denke die Haben einfach ein paar Datei Leichen gefunden die nochmal geschröpft werden sollen.

Das mit der Postialischen nichterreichbarkeit ist schlicht gelogen um die Verjährungsfrist zu umgehen.Die Verjährungsfrist kann aber meineswissens nur mit einem Verwaltungsakt gehemmt werden.Zahlungsaufforderungen sind laut einem Urteil aus Göttingen kein Verwaltungsakt.

Komisch ist doch auch das bei vielen Forderungen weder Säumniszuschläge , Mahngebühren oder Zahlungsfristen (Zumindest nicht bei einem mir bekannten fall)
geschweige denn Rechtsmittelbelehrungen beiliegen.Die Post kommt Quasi schon als Freundschaftlicher Brief sogar noch mit der "gütigen" Option Ratenzahlung zu vereinbaren.
Zudem ist der Betrag gar nicht zuzuordnen da vermischt mit Gebühren (GEZ) und Beiträgen (BS)

Wenn man sich sicher ist recht zu haben,wovon der BS wohl ausgeht, und noch Geld bekommt tritt man doch in so einem Fall anders auf und schickt keinen Bettelbrief, oder irre mich da? Da stinkt was zum himmel!

Zu Tage ist das durch die Meldedatenabgleiche gekommen.Ich weis es durch einen mir bekannten Fall das 3 Wochen bevor der Brief vom BS kam in der uns ansässigen Stadt der abgleich vollzogen wurde!





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Von Person A werden Gebühren ab 04.2006 nachgefordert.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Februar 2015, 23:31 von seppl«

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Von Person A werden Gebühren ab 04.2006 nachgefordert.

Die haben nen Knall. Aber träumen darf man ja.


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Solche Schreiben, werden hier an sich gesammelt, die älteste Forderung wird irgendwann wohl einen Preis abräumen, falls noch nicht persönlich unkenntlich gemacht, bitte machen und die Forderung von 2006 verlinken ;-).


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Forderungsschreiben
#6: 05. Februar 2015, 18:17
Ich poste hier mal die Forderungsschreiben.


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Haben die nen Sockenschuß? Noch dreister geht es ja wohl nicht mehr!


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...und wenn alle Stricke reißen, sind noch genug da um sich aufzuhängen....

s
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Das ist ja echt dreist. Verjährte Forderungen per Bescheid festsetzen.
Wurde wenigstens rechtzeitig dagegen geklagt?

Gibt es eine Erklärung, warum für die Uraltforderungen nicht früher ein Bescheid kam?


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Wollte der Beitrags­service Gebühren für die Zeit vor 2013 nach­fordern, müsste er nach­weisen, dass sie damals ein Empfangs­gerät in der Wohnung hatten. Das dürfte schwierig bis unmöglich sein...


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Wollte der Beitrags­service Gebühren für die Zeit vor 2013 nach­fordern, müsste er nach­weisen, dass sie damals ein Empfangs­gerät in der Wohnung hatten. Das dürfte schwierig bis unmöglich sein...

Nicht unbedingt. Wenn man z.B. angemeldet war und einfach umgezogen ist ohne das "Empfangsgerät" abzumelden, lief die Beitragspflicht weiter. Ohne Bescheid greift jedoch die gesetzliche Verjährung.


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Frage eines schwedischen Forengastes
Zitat:You pay TV fee? What sadistic country do you live in ?

K
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doch bezahlt
#12: 17. November 2015, 13:26
Wahrscheinlich haben sie es wiedermal geschafft. Nach einer Zahlungsaufforderung mit anschl. Ladung zu Abgabe der Vermögensauskunft habe ich dann doch bezahlt  :'( :'( :'(


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@kiesl
Ich kann Dich gut verstehen, das geht schon sehr an die Substanz....

Aber man hat ja jederzeit die Chance auf eine neue Runde.
Neues Spiel, neues Glück >:D

Ausruhen, nicht zahlen, Widerspruch einlegen usw.

Die Zeit des Widerstandes ist niemals verlorene Zeit, und die Klagen gehen immer weiter, und wir werden immer besser und ausgefeilter! Und immer mehr Menschen wehren sich...

Gruß
Ellifh


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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

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Natürlich müssen die ihre Finanzlöcher stopfen. Wenn man bedenkt, wie viele Verweigerer es mittlerweile gibt.
Das Geld fehlt natürlich. Und so versucht man jetzt natürlich, die Differenzen wettzumachen.
Unglaublich!!!


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