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Autor Thema: Beitragsservice - bis über den Tod hinaus  (Gelesen 11183 mal)

Uwe

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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
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Beitragsservice - bis über den Tod hinaus
Autor: 27. März 2014, 06:55
Beitragsservice - bis über den Tod hinaus

Wo leben wir nur? Auch wenn alles vielleicht seinen gesetzlichen Möglichkeiten entspricht, obwohl der Gläubiger NICHT der Beitragsservice sein kann, sondern NUR die Rundfunkanstalt, fragt man sich doch, was die Politik sich mit diesen Gesetzen als Grundlage für die Kurtaxe oder der Demokratie Abgabe gedacht hat. Noch nicht mal im Grab hat man seine Ruhe vor denen. Die Möglichkeit des Rundfunkempfangs geht bis zur Adresse Friedhofstrasse 5, Reihe 4 - Grab 16 und der Wohnung "Sarg". Die Erben werden es einem danken.

Ich befürchte die Politik hat gar nicht gedacht.

Wann hat es endlich ein Ende? Armes Deutschland
Autor:themob





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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. März 2014, 07:37 von Uwe«
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  • Beiträge: 884
Da bleibt mir die Spucke weg!

Es gibt nur eins: Weg mit dem Abzockeverein!


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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Bei meiner Literaturrecherche gestern in der Stadtbibliothek nach Artikel über das Ereignis in München, bin ich auch über folgende Mitteilung gestolpert. (Welche Zeitung welche Stadt etc. weiss ich nicht mehr) Ist mir nur wieder zum obigen Beitrag eingefallen.

In einer Wohnung wird nach 6 Monaten die Leiche einer Person vor dem Fernseher gefunden. Das Datum der aufgeschlagenen Fernsehzeitung wird als Todestag vermutet.

Selbstverständlich kann man dem Rundfunkbeitragsservice keinen Vorwurf machen, auch für diese 6 Monate den fälligen Beitrag kassiert zu haben, falls eine Einzugsermächtigung vorlag, schließlich wurde diese, falls erteilt, nicht gekündigt.


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

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http://www.berliner-kurier.de/panorama/66-jaehrige-teilweise-mumifiziert--leiche-sass-ein-halbes-jahr-vor-laufendem-fernseher,7169224,26653938.html

Welcher Sender wohl eingeschaltet war?

Absurd traurig in diesem Zusammenhang.

Es fällt einem automatisch "Einsamkeit" in dieser Leiche/Fernseherkonstellation ein.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. März 2014, 16:39 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

L
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    • Dokumente zum Rechtsstreit Az. 3 K 3106/14
Zitat
In einer Wohnung wird nach 6 Monaten die Leiche einer Person vor dem Fernseher gefunden. Das Datum der aufgeschlagenen Fernsehzeitung wird als Todestag vermutet.

So kommen also die Einschaltqouten beim ZDF zustande;-)


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P
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@Lefty: Der war gut!


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B

Bernd

Einfach nur traurig. Die Fettbäuche brauchen wohl jeden Euro noch dringender.


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Mir fiel beim Einstellen der Mitteilung auch ein: ein Beweis, wie sterbenslangweilig das Fernsehprogramm eigentlich ist.


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  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Wenn es die GEZ/der Bservice zu Lebzeiten des "Beitragsschuldners" nicht schafft , angeblich bestehende Verbindlichkeiten einzufordern , hat er eben ein Problem damit , wenn es zu spät dafür ist. Das bescheinigt in gewissem Maße auch die mangelnde Rechtssicherheit , dass die ausstehende Summe auch tatsächlich und unwiderlegbar fällig ist. Man kann doch nicht für das Schleifenlassen in der Beitreibung zu Lebzeiten des Schuldners (es war genug Zeit dafür) die Erben für die Schlamperei und mangelnde Kompetenz des Gläubigers verantwortlich machen. Beim Gurkenladen GEZ/Beitragsservice hat mit dem Ableben des "Schuldners" ein für allemal Schluss zu sein. Wer auf solch wackligem Recht steht , hat ganz einfach das Nachsehen zu haben.
Wenn der Gläubiger schon solch eine Summe auflaufen lässt , muss er halt damit rechnen , dass gar nichts mehr kommt.


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  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Selbstverständlich kann man dem Rundfunkbeitragsservice keinen Vorwurf machen, auch für diese 6 Monate den fälligen Beitrag kassiert zu haben, falls eine Einzugsermächtigung vorlag, schließlich wurde diese, falls erteilt, nicht gekündigt.
stimmt , Vorwurf geht nicht , der Bservice kann auch kein Hellseher sein.
Dann gibt es aber sicher einen Totenschein als amtliches Dokument mit dem anzunehmenden Datum des Ablebens der betreffenden Person. Dieses Datum hat der Bservice ohne zu murren zu akzeptieren und den Erben den überzahlten Betrag zu erstatten. Falls er das sogar in einem solchen klaren Fall des Anstandes verweigert , wäre das einen Aufschrei in der Öffentlichkeit wert.


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Dann gibt es aber sicher einen Totenschein als amtliches Dokument mit dem anzunehmenden Datum des Ablebens der betreffenden Person. Dieses Datum hat der Bservice ohne zu murren zu akzeptieren und den Erben den überzahlten Betrag zu erstatten
Wenn Omi ein halbes Jahr tot vor dem Fernseher sitzt, wird es keine Erben geben, die sich mit so etwas auseinandersetzen wollen. Da der Beitragsservice genau weiss, dass kaum ein Erbe sich mit dem RF-Beitrag beschäftigt, wenn es soweit ist, können die in aller ruhe das Konto der Toten plündern. Da es auch keine Bescheide gibt, aus der eine Zahlungsverpflichtung oder eine Beitragsnummer ersichtlich wird, kann ein Erbe noch nicht einmal das Beitragskonto kündigen, selbst wenn er es wollte. Erst wenn das Konto aufgelöst wird, werden diese Leichenfledderer versuchen, den Hyänen gleich noch mehr Geld von den Toten zu bekommen. Ein Erbe muss dann erst das passende Formular finden, dieses richtig ausfüllen, an die richtige Adresse senden, einige Wochen später einen Totenschein beantragen, diesen dorthin schicken, sich mit deren dümmliche Antworten rumärgern, noch mehr Briefe schreiben und dann entnervt aufgeben. Man bedenke, die Leute, die sich um diese einsamen Verstorbenen kümmern, sind manchmal auch nicht in der besten gesundheitlichen Verfassung und kennen vermutlich selbst ihre eigene Beitragsnummer nicht. Es sind auch nicht immer Erben, sondern manchmal Freunde oder entfernte Verwandte, die sich nun um den vor langer Zeit Verstorbenen kümmern. Da ist das Interesse eher als gering einzustufen, sich zu kümmern. Es ist sicherlich keine Seltenheit, dass alte Leutchen niemanden haben, der sich um sie kümmert. Durch diese Umstände kann der Beitragsservice reichlich Profit einfahren.


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Dann gibt es aber sicher einen Totenschein als amtliches Dokument mit dem anzunehmenden Datum des Ablebens der betreffenden Person. Dieses Datum hat der Bservice ohne zu murren zu akzeptieren und den Erben den überzahlten Betrag zu erstatten
Wenn Omi ein halbes Jahr tot vor dem Fernseher sitzt, wird es keine Erben geben, die sich mit so etwas auseinandersetzen wollen. Da der Beitragsservice genau weiss, dass kaum ein Erbe sich mit dem RF-Beitrag beschäftigt, wenn es soweit ist, können die in aller ruhe das Konto der Toten plündern.
Gut , aber wenn es keine Erben gibt , wird sich wohl ein Nachlassverwalter mit dem traurigen fall beschäftigen müssen. Falls ein Testament vorhanden ist , muss dieses erst durch ihn gefunden werden. Wenn unauffindbar ,weil vielleicht auch keins vorhanden oder auch nicht bei zu vermutenden Personen hinterlegt , wird der eingesetzte Nachlassverwalter alles im Auftrag von Vater Staat und für Vater Staat verwerten. Er sucht nach Kontoauszügen oder es wird sich zumindest eine Bankverbindung ausfindig machen lassen. Dort hakt er nach und stellt fest , dass der Bservice sich über Monate fleißig bei der verstorbenen Person bedient hat. Ok , der konnte es nicht wissen und stellt sich begründet dumm, deswegen kann er sich doch wohl kaum auf eine nicht erfolgte rechtzeitige Abmeldung durch Verwandte oder Bekannte berufen und das Geld behalten wollen . Das grenzt dann wohl schon an Leichenfledderei und geht nicht.
Es wäre nun interessant zu wissen , wie man nun weiter verfährt. Lässt man den überzahlten Betrag in den Klauen der Aasgeier aus Köln oder holt der Staat sich dieses Geld zurück. Der Nachlassverwalter wäre schließlich Amtsperson genug und hätte sicher auch die nötige Macht dazu. Bei überzahlten Renten wird sich das Geld doch sicher auch von der Rentenkasse wieder geholt , denn da geht es schon um größere Summen . Das wird auf keinem Fall den vielleicht dann doch noch auftauchenden Erben überlassen.
Rückt der Bservice das Geld freiwillig raus oder muss dann sogar ein Nachlassverwalter klagen ?


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