Dann gibt es aber sicher einen Totenschein als amtliches Dokument mit dem anzunehmenden Datum des Ablebens der betreffenden Person. Dieses Datum hat der Bservice ohne zu murren zu akzeptieren und den Erben den überzahlten Betrag zu erstatten
Wenn Omi ein halbes Jahr tot vor dem Fernseher sitzt, wird es keine Erben geben, die sich mit so etwas auseinandersetzen wollen. Da der Beitragsservice genau weiss, dass kaum ein Erbe sich mit dem RF-Beitrag beschäftigt, wenn es soweit ist, können die in aller ruhe das Konto der Toten plündern. Da es auch keine Bescheide gibt, aus der eine Zahlungsverpflichtung oder eine Beitragsnummer ersichtlich wird, kann ein Erbe noch nicht einmal das Beitragskonto kündigen, selbst wenn er es wollte. Erst wenn das Konto aufgelöst wird, werden diese Leichenfledderer versuchen, den Hyänen gleich noch mehr Geld von den Toten zu bekommen. Ein Erbe muss dann erst das passende Formular finden, dieses richtig ausfüllen, an die richtige Adresse senden, einige Wochen später einen Totenschein beantragen, diesen dorthin schicken, sich mit deren dümmliche Antworten rumärgern, noch mehr Briefe schreiben und dann entnervt aufgeben. Man bedenke, die Leute, die sich um diese einsamen Verstorbenen kümmern, sind manchmal auch nicht in der besten gesundheitlichen Verfassung und kennen vermutlich selbst ihre eigene Beitragsnummer nicht. Es sind auch nicht immer Erben, sondern manchmal Freunde oder entfernte Verwandte, die sich nun um den vor langer Zeit Verstorbenen kümmern. Da ist das Interesse eher als gering einzustufen, sich zu kümmern. Es ist sicherlich keine Seltenheit, dass alte Leutchen niemanden haben, der sich um sie kümmert. Durch diese Umstände kann der Beitragsservice reichlich Profit einfahren.