Hallo Zusammen!
Nachdem Person A sich einen halben Tag lang durch unzählige Themen und Beiträge gewälzt hat und leider nach wie vor keinen Aktionsplan für das weitere Vorgehen schmieden konnte, folgt eine hypothetische Falldarstellung mit der Bitte um individuelle Ratschläge, wie gemäß diesem Fall vorgegangen werden könnte.
Möglichst kurze Beschreibung:
Vom Konto der Person A wurde nach der Umstellung zum 01.01.2013 (unerlaubterweise) der neue, deutlich höhere Beitrag abgebucht. Person A hat sich sofort, schon aus dem Pflichtbewusstsein als Bürger in einer vermeintlichen Demokratie, förmlich bei dem Beitragsservice abgemeldet und einer zukünftigen Beitragspflicht widersprochen, mit etwa folgender Begründung (schriftlich): Da Person A lediglich ein Zimmer bewohnt, nicht jedoch Hauptmieterin einer Immobilie ist, kann Person A folglich keinen eigenen "Haushalt" führen und somit gemäß der neuen "1 x pro Haushalt" Regelung unmöglich Beitragspflichtig, bzw. für die Organisation bzw. Eintreibung der Beitragszahlungen innerhalb dieses Haushaltes verantwortlich sein.
Darauf hin bekam Person A vom Beitragsservice ein Schreiben, in dem Person A mit Bezug auf einen Paragraphen angeblich gesetzlich dazu verpflichtet sei, diejenige Person zu nennen, die für den jeweiligen Haushalt die Beiträge bezahlt. Darauf hin hat Person A in einem Antwortschreiben die Anschrift des Vermieters kommuniziert und darauf verwiesen, dass der Beitragsservice dies mit dem Vermieter klären solle, da Person A einerseits nicht in Kenntnis darüber ist, wer den Beitrag für den Haushalt bezahlt und dass der Vermieter andererseits schließlich auch für weitere, vergleichbare Kosten aufkommt und diese mit seinen Mietern am Jahresende abrechnet. In diesem letzten Schreiben hat Person A noch darauf verwiesen, dass Person A dem Beitragsservice nie das Recht zur Speicherung, geschweige denn zur Verwendung der Adress- bzw. personenbezogenen Daten von Person A eingewilligt hat und das Person A mit sofortiger Wirkung jegliche Nutzungsrechte dieser Daten widerruft und eine unmittelbare Löschung dieser fordert, sowie eine zukünftige Zustellung von Schreiben jeglicher Art durch den Beitragsservice ausdrücklich untersagt.
Nach diesem Schriftwechsel hat Person A mehrere Schreiben direkt und ungeöffnet entsorgt, da alleine die Zustellung dieser Schreiben nach der Rechtsauffassung von Person A jedweder Rechtsgrundlage entbehrt und wenn überhaupt als rechtswidriger und strafbarer Datenmissbrauch, bzw. mindestens als Stalking oder Mobbing einzustufen ist.
Nun hat Person A das angehängte, wohl lediglich der Einschüchterung dienende Schreiben mit dem Betreff "Zwangsvollstreckungssache" erhalten und darauf hin zu recherchieren begonnen... Denn Person A hat nun schon ein leicht ungutes Gefühl bekommen, da das Amtsgericht dann doch nicht ganz so eine unseriöse und bedeutungslose Einrichtung wie der Beitraggservice ist, oder zumindest nicht sein sollte.
Leider ist durch Person A kein förmlicher Widerspruch mit Antrag auf Aussetzung erfolgt. Person A hat keine Möglichkeit mehr nachzuvollziehen, welche Schreiben durch die Postboten rechtswidrig hätten zugestellt werden sollen. Person A hat allerdings NIEMALS ein Einschreiben erhalten, selbst das Schreiben mit dem Betreff "Zwangsvollstreckungssache" hätte als ganz normaler Brief ankommen sollen und ist somit nach Auffassung von Person A auch definitiv niemals zugestellt worden!
Nun Fragt sich Person A ob in irgend einer Form Handlungsbedarf besteht, um größere Schäden bzw. finanzielle Risiken (tatsächliche Zwangsvollstreckung und vergleichbares) abzuwenden, oder ob dieses nicht per Einschreiben versandte, dubios aussehende Schreiben lediglich der Bauernfängerei dient.
Es wirkt auf Person A sehr stark so, als würde der Beitragsservice bzw. Vater Staat hier mit einer vergleichbaren Strategie arbeiten, wie es bei diversen Abzock- und Abmahnwellen gängig ist. Und zwar treiben jene Verbrecher mit Hilfe von Einschüchterung, eigentlich nicht rechtsbeständige Forderungen mit einer gewissen, durchaus wirtschaftlichen Quote erfolgreich ein. Was wiederum bedeuten würde, das Person A dieses Bauernfänger-Schreiben (das sowieso nicht nachweislich eingegangen ist) einfach ignorieren und mindestens auf einen gelben Brief warten sollte.
Wäre es ratsam, dass Person A nun noch im Nachhinein einen schriftlichen Widerspruch bei Beitragsservice einreicht, oder behauptet einen eingereicht zu haben. Ebenso stellt sich Person A die Frage ob er den oft erwähnten Eilantrag noch stellen soll...
Besten Dank im Voraus!
Viele Grüße