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Autor Thema: Zwangsanmeldung trotz Auslandswohnsitz???  (Gelesen 13728 mal)

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nik

  • Beiträge: 26
Liebe Mitstreiter,

A hat nun also die Erledigung erklärt, wie ihr im anhängenden Schreiben lesen könnt. Da er nun "draußen" sein wird, möchte ich mich in seinem Namen schon mal ganz herzlich bei Euch allen bedanken für die Glückwünsche, die Unterstützung und das Fachwissen hier etc.

Weiter so !!!

Anonym-Modus aus:

Ohne Euch hätte ich die Flinte vielleicht schon ins Korn geschmissen und aufgegeben. Ich hoffe wirklich, daß unser Protest irgendwann Früchte trägt und der ÖR anders finanziert werden wird.

GEZ-befreite Grüße
Nik


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Mai 2017, 19:59 von nik«

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  • Beiträge: 1.456
Und wieder ein Fall in dem der Beitragsservice Beitragsgelder veruntreut hat.


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

o
  • Beiträge: 1.575
Herzlichen Glückwunsch!

Das muss unbedingt in den "Erfolgsmeldungen"-Thread verlinkt werden. Sicherlich wird der Rechtsstreit in den üblichen Spezialmedien (juris & Co.) "unauffindbar" sein...

Man darf das Ganze jetzt nicht als "Posse" bezeichnen und in der Presse so "vermarkten"; denn die LRA und der von ihr verantwortete BS haben in erheblichem Maße strukturelle Gewalt auf einen einzelnen Bürger ausgeübt.

Mir zeigt es wieder, dass die Ministerpräsidenten und die Intendanten der LRA mit dem Beitragsservice ein Monster erschaffen haben, welches den Rechtsstaat massiv ausgehöhlt hat, begonnen von unfundierten Festsetzungsbescheiden bis hin zur Vorgaukelung einer Berechtigung auf Amtshilfe, um jemanden wiederholt(!) ins Gefängnis werfen lassen zu können.

Diese dritte Polizeigewalt agiert im Dunkeln der Gesellschaft, denn "groß" berichtet von diesen "Vorgängen" wird kaum. So, wie man es aus wesentlich zweifelhafteren Rechtsstaaten kennt. Kann ja nicht sein, dass das hiesige special-interest-Forum fast noch die größte Reichweite hat.

Ministerpräsidenten könnten später ungeschoren davonkommen aufgrund Immunität und politischer Umstände, aber wie ein anderer, hier einschlägig bekannter User bereits andeutete, könnten die Intendanten für dieses Wirken des Beitragsservices persönlich verantwortlich gemacht werden, denn es ist niemand "unter" ihnen, dem sie ihre Schuld unter die Schuhe schieben könnten, just dank der Struktur einer öffentlich-rechtlichen Anstalt, wo in der Regel nur die ganz oben die Verantwortung tragen.

Wenn sich das juristische Blatt in einigen Jahren ganz vielleicht einmal wenden sollte, werden die Intendanten in personas und sehr wohl posthum ganz schön büßen müssen.  Ich glaube, bandenmäßige Kriminalität dürfte nicht der stärkste Vorwurf sein.

Auch wenn es spätestens jetzt off-topic wird: Man muss aufpassen, dass der öR nicht das Internet in Deutschland kapert.


Fiktive 2cts.


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  • Beiträge: 4
Sorry, aber mir selbst sind absolut keine Faelle bekannt, wo im Ausland ordnungsgemaess gemeldete Deutsche ueberhaupt Rundfunkgebuehren zahlen muessen, insofern die sich auch -gleichzeitig- in Deutschland abgemeldet haben.

Mithin duerfte wohl die Abmeldung aus Deutschland das wichtigste Kritérium sein fuer die Deutsche Buerokratie.......


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Mai 2017, 13:09 von Pan-Tau«

 
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