Da versuchen diese dubiosen Geldeintreiber noch schnell vor dem höchstrichterlichen Urteil alles zusammenzukratzen was möglich ist. Wenn man schon angemeldet ist, ist die Sache nicht so einfach, weil das Argument der Zwangsanmeldung fehlt: man ist ja angemeldet. Deshalb auch die Umstellung auf das Beitragskonto, man war vorher Teilnehmer, nun ist man selbstverständlich Beitragszahler.
Einzig das willkürlich gewählte Datum kann angezweifelt werden. Einfach mal fragen, warum die dieses Datum wählen, auf welchen Paragraphen die sich berufen und ob die besondere hellseherische Fähigkeiten entwickelt haben, die ohne gesetzliche Legitimation angewendet werden dürfen. Dann Fakten angeben, seit wann man dort wohnt oder wohnen will usw., dass es zu Gebührenzeiten anders geregelt war mit abmelden usw. (man konnte seine Geräte abmelden).
Da die nur Meldedaten haben und keine persönliche Anmeldung, kann man noch einiges retten, wenn man stur bleibt. Wer keine Wohnung hat im Sinne des RBStV, braucht sich nicht anmelden, Nachweise sind auch nirgendwo verlangt. Im RBStV heisst es "wohnt" und nicht "wohnte, also rückwirkend können die kein Geld verlangen, aber der Versuch ist bisher nicht strafbar. Darauf berufen, dass das Gesetz dieses Vorgehen nicht rechtfertigt und freiwillig ab 01.04.2014 anmelden, dann freuen die sich. Wenn dann ein Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung kommt, Widerspruch einlegen mit Antrag auf Aussetzung des Vollzugs, um deren Freude sogleich einen Dämpfer zu verpassen.
Im Übrigen scheinen mir die Datumsangaben von Person A etwas durcheinandergeraten zu sein. Das Vorgehen sollte aber verständlich sein, hoffe ich.
Falls noch offene Gebühren eingetrieben werden sollen, die durch Gebührenbescheid festgesetzt wurden, ist es für einen Widerspruch zu spät. Aber ob die damals schon einfach Zwangseintreiben durften weiss ich nicht. Und ob die die Daten aus den Meldeämtern jetzt für solche Ausstände verwenden dürfen sollte auch überprüft werden, könnte Datenmissbrauch sein. Wenn es keinen offenen Gebührenbescheid gibt sondern nur frühere Zahlungserinnerungen, könnte auch einiges Verjährt sein oder nicht mehr einklagbar sein, weil die Rechtslage sich geändert hat.