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Autor Thema: Warum klagt ROSSMANN gegen den Rundfunkbeitrag? 5 Fragen an RA Stefan Kappe  (Gelesen 6534 mal)

Uwe

  • Moderator
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Warum klagt ROSSMANN gegen den Rundfunkbeitrag?



Warum klagt ROSSMANN gegen den Rundfunkbeitrag? Fünf Fragen an den Justiziar der Dirk ROSSMANN GmbH, Rechtsanwalt Stefan Kappe.

1. ROSSMANN wehrt sich juristisch gegen die Mehrkosten, die filialisierten Unternehmen durch den neuen Rundfunkbeitrag entstehen, und klagt gegen den Rundfunkstaatsvertrag. Will ROSSMANN nur 300.000 Euro im Jahr sparen oder sind die Bedenken grundsätzlicher Art?

Würden Sie an der Kasse bei ROSSMANN 17,98 Euro zahlen, wenn Sie dafür keine Ware mitnehmen können?



mehr auf:
http://www.rossmann.de/unternehmen/presse/pressemitteilungen/rundfunkbeitrag.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. März 2014, 13:07 von Uwe«
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  • Beiträge: 909
  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Der Justitiar von Rossmann hat hier das Problem um die leidige Betriebsstättenabgabe nochmal gut dargestellt.
Ich finde wir sollten solche Unternehmen wie Rossmann unterstützen und unser Geld vermehrt dort ausgeben.
Viele Dinge des regelmäßigen Wochenendeinkaufes im nächsten Supermarkt , gibt es auch genau so gut bei Rossmann .
Und nicht mal wesentlich teurer , wenn überhaupt , manches sogar über Aktion billiger.
Also vielleicht mal einen kleinen Umweg in Kauf nehmen und solche Vorreiter wie Rossmann mit mehr Umsatz würdigen.
Bei Sixt ist das leider nicht so gut möglich , schade.
 


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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Aus dem Interview von http://www.rossmann.de/unternehmen/presse/pressemitteilungen/rundfunkbeitrag.html :
Zitat
So hat der Sprecher des Hamburger Verwaltungsgerichts, in dessen Bezirk der NDR liegt, gegenüber der Presse gesagt, dass er es durchaus für wahrscheinlich halte, dass die Frage, ob der neue Rundfunkbeitrag verfassungskonform sei, von den Verwaltungsgerichten nach Karlsruhe zum Bundesverfassungsgericht weitergereicht werde.

Dieser Sprecher vom VG Hamburg scheint also zu glauben,
dass die unteren Gerichte eine Entscheidung zum von P. Kirchhof erfundenen Zwangsbeitrag ablehnen werden.
Und dass sie es dann zu Brüderchen F. Kirchhof zum BVerfG weiterleiten werden.
Dort wird doch dann garantiert jahrelang nichts geschehen.

Hoffentlich meint dieser Sprecher vom Hamburger Verwaltungsgericht damit nicht,
dass wir Hoffnung in die BVerfG-Rechtsbeuger setzen sollen.

Dann doch wohl eher in die vernünftiger denkenden Entscheider vom EGMR Strasbourg.

Markus


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Hallo unGEZahlt !

Aus der Präambel des Staatsvertrags: "er trägt der europäischen Entwicklung des Rundfunks Rechnung"    und   "soll die Herstellung neuer europäischer Fernsehproduktionen nachhaltig unterstützt werden".

Alles klar ?


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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Aus der Präambel des Staatsvertrags: "er trägt der europäischen Entwicklung des Rundfunks Rechnung"

In Europa gibt es doch sonst weiter keinen Zwangsbeitrag.
Also wurde der europäischen Rundfunkentwicklung auch keine Rechnung getragen.
Beim Staatsvertrag ergibt ja nicht einmal die Präambel Sinn!

"soll die Herstellung neuer europäischer Fernsehproduktionen nachhaltig unterstützt werden".

Alles klar ?

Damit wird doch nur klar, das ARDZDFDR mit der Aussage, die europäischen Fernsehproduktionen zu unterstützen, Werbung für sich machen wollen.
Diese BVerfG-Menschen mag das vielleicht beeindrucken.

Aber beim EGMR geht es um auch um Menschenrechte. Die lassen solche hohlen Phrasen bestimmt nicht gelten.

Markus


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Ich würde Deinen Optimismus gerne teilen.
Und was plant nun grade die ach so abtrünnige Schweiz ?


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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Ich würde Deinen Optimismus gerne teilen.

Im Grunde bin ich Zweckoptimist.
Da die europäischen Gerichte dem BVerfG übergeornet sind, werden sie die einzigen sein,
die etwas tun können.
Zumindest müssen wir es versuchen.

Und was plant nun grade die ach so abtrünnige Schweiz ?

Zum SRG SSR habe ich hier weitergeschrieben:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8560.msg60635.html#msg60635


Markus


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