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Autor Thema: Rundfunkbeitrag: ARD weist Gutachten zurück  (Gelesen 2695 mal)

Uwe

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Rundfunkbeitrag: ARD weist Gutachten zurück
Autor: 12. März 2014, 20:28
Rundfunkbeitrag: ARD weist Gutachten zurück



MÜNCHEN - In der Debatte um die Mehreinnahmen des Rundfunkbeitrags liegt wieder eine neue Schätzung auf dem Tisch. Ein Gutachten für die Beitragsgegner Sixt und Rossmann nennt über drei Milliarden Euro. Die ARD hält dagegen.

Auch Zahlungsausfälle wegen hartnäckigen Verweigerern seien nicht eingerechnet.  >:D

mehr auf:
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/rundfunkbeitrag-gegner-ard-weist-gutachten-zurueck/9609118.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. März 2014, 20:34 von Uwe«
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  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Welch ein jämmerliches Armutszeugnis , zu dem sich die ARD mit Hilfe dieses nichts sagenden Gutachten hinreißen lässt.
Man feilscht um ein paar Prozent Abweichung der zugrunde gelegten Summen . Das ist einfach nur lächerlich im Verhältnis zu den gesamten Ausmaßen betrachtet. Die ARD sollte besser die Klappe halten , damit wäre sie besser bedient.
Das erinnert mich prächtig an den derzeit aktuellen Fall Ulli Hoeness. Aussage eines beteiligten Richters heute im Radio in einem Interview : "Auf ein paar Millionen mehr oder weniger kommt es nun auch mehr nicht an" . 
Supergeile Einstellung im Auftrag des Rechtsstaates.
Ein Verweigerer des Rundfunkbeitrages von paar hundert Euro ist im Verhältnis dazu ein Schwerstverbrecher der übelsten Sorte und kann mit der Vernichtung seiner Existenzgrundlagen rechnen. Ein Ulli Hoeness ist nach guter Führung und vorzeitiger Haftentlassung immer noch auf der Sonnenseite des Lebens.
Genauso schwebt man auch bei der ARD in völlig abnormalen Relationen und hat keinerlei Bezug mehr zum realen alltäglichem Leben.


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Auch Zahlungsausfälle wegen hartnäckigen Verweigerern seien nicht eingerechnet.  >:D

Hoffentlich gibt es immer mehr hartnäckige Verweigerer. Der Vollzugsdefizit ist ja ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz, der die Abgabe verfassungswidrig macht.



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Die Grundlage des RBStV strotzt nur so von Statistiken und Vermutungen, aber wenn sowas gegen den Beitrag verwendet werden kann, haben Statistiken plötzlich Mängel, Vermutungen sind in deren Augen durch nichts beweisen. Was für jämmerliche Gestalten, deren Auftrag unsere Bildung ist.


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