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BGB § 138 (2) Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher

Begonnen von unGEZahlt, 09. März 2014, 00:13

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Inge

#15
Sonderfälle

§ 44 (2) VwVfG
Ohne Rücksicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 ist ein Verwaltungsakt nichtig,
1. der schriftlich oder elektronisch erlassen worden ist, die erlassende Behörde aber nicht erkennen lässt;

2. der nach einer Rechtsvorschrift nur durch die Aushändigung einer Urkunde erlassen werden kann, aber dieser Form nicht genügt;

3. den eine Behörde außerhalb ihrer durch § 3 Abs. 1 Nr. 1 begründeten Zuständigkeit erlassen hat, ohne dazu ermächtigt zu sein;

4. den aus tatsächlichen Gründen niemand ausführen kann;

5. der die Begehung einer rechtswidrigen Tat verlangt, die einen Straf- oder Bußgeldtatbestand verwirklicht;

6. der gegen die guten Sitten verstößt.

Punkt 1 lässt sich vermutlich anwenden..

democratic

Gruß an die Mitstreiter!

Hier wurde der behördliche Status des bayrischen Rundfunk einfach "behauptet"

http://www.jurablogs.com/2010/09/17/weissblaue-geschichten-rundfunkanstalt-behoerde-beaufsichtigt-selbst

Ich verwende das Argument eines fehelenden behördlichen Status einer Landesrundfunkanstalt (hier WDR) bereits in meiner laufenden KLage ...


Bürger

#17
Bitte Ergänzungen im Einstiegsbeitrag zu bestehenden Diskussionen und aktuellen Beispielen bzgl. "Sittenwidrigkeit"/ "Wucher" beachten...
Zitat von: unGEZahlt am 09. März 2014, 00:13
Edit "Bürger": Bestehende Diskussionen zu "Sittenwidrigkeit"/ "Wucher" siehe u.a. unter
Widerspruch wegen Sittenwidrigkeit des Vertrages
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=6774.0
BGB § 138 (2) Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=8616.0
Sittenwidriges Wuchergeschäft
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18603.0

Aktuelle Beispiele zu "Sittenwidrigkeit"/ "Wucher" siehe u.a. unter
Kündig. v. RBB-Verw.-dir. Brandstäter rechtens - kein Anspruch auf Ruhegeld (01/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37462.0
Sittenwidriges, ,,wucherähnliches Rechtsgeschäft": Ex-RBB-Direktorin muss... (09/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37481.0

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Querverweis aus aktuellem Anlass... :o
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