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Autor Thema: Beitragsbescheid ohne Zwangsanmeldung  (Gelesen 1304 mal)

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Beitragsbescheid ohne Zwangsanmeldung
Autor: 05. März 2014, 18:57
Person A hat bis Ende Februar in Ort C in einer eigenen Wohnung gelebt und dort mehrmals Briefe mit der "Bitte" um Auskunft erhalten. Zuletzt kam im Januar auch die Information, dass wenn innerhalb von 4 Wochen keine Anmeldung erfolgt, eine Zwangsanmeldung vorgenommen wird.
Da Person A aber aus beruflichen Gründen umgezogen ist, hat sie sich Ende Februar in Ort D angemeldet und zwar in einer Wohnung, in der bereits ein Beitrag gezahlt wird. Heute ist für Person A ein Brief mit einer bereits bestehenden Beitragsnummer gekommen, der zur Zahlung der Beiträge für Januar, Februar und März 2014 auffordert. Der Brief ist zum 01.03. datiert und gibt den Kontostand zu diesem Tag mit 0€ an.

Person A ist jetzt irritiert, da keine Mitteilung über die Anmeldung / die neue Beitragsnummer stattgefunden hat. Außerdem wird sich gefragt, weshalb für den März noch ein Beitrag gezahl werden muss, da die Ummeldung bereits Ende Februar stattgefunden hat und weshalb (nicht, dass das negativ ist) für 2013 offenbar nicht nachgezahlt werden soll (Kontostand 0€).
Muss Person A noch mit einer nachträglichen Nachzahlungsaufforderung für 2013 oder einem weiteren Beitragsbescheid für das nächste Quartal trotz bereits vorhandenem Beitragszahler rechnen? Und ist es normal, dass einfach nur ein Beitragsbescheid kommt?


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