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Autor Thema: Beitragsservice Brief wurde zugestellt an Frau mit anderen Namen  (Gelesen 2509 mal)

F
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Moin zusammen, Frau A hat heute den tollen Brief von dem Beitragsservice erhalten, allerdings hat Frau A im letzten Jahr geheiratet somit hat sich der Name von ihr geändert, das Anschreiben geht aber noch auf den Mädchennamen wie soll sie sich jetzt verhalten?
Der Mann selber zahlt auch nicht, hatte aber im Dezember einmal so ein Schreiben erhalten.


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  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Frau A braucht sich nicht mehr angesprochen zu fühlen  , denn eine Frau A mit dem Mädchennamen existiert ja nicht mehr.
Der Beitragsservice hat offensichtlich seine Hausaufgaben nicht gewissenhaft genug erledigt. Frau A könnte ihm bei der Richtigstellung zwar behilflich sein , laut Gesetz sollte Frau A dies sogar tun. Wenn sie aber danach kein Verlangen verspürt  , wird sie auch nicht gleich von einem Sondereinsatzkommando aufgespürt und zur Preisgabe ihres neuen Namens genötigt. So muss der Beitragsservice halt seine Nachforschungen etwas forcieren und zügiger dem aktuellen Stand der Dinge anpassen. Oder eben seine fleißigen Zuträger in den Meldeämtern etwas besser mit Beitragsgeldern schmieren.


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Frau A könnte ihm bei der Richtigstellung zwar behilflich sein , laut Gesetz sollte Frau A dies sogar tun.
Es ist im Gesetz nicht vorgesehen, dem Beitragsservice irgendwelche Namesänderungen mitzuteilen. Zumal man ja nicht deren Kunde ist, ist man auch nicht moralisch dazu verpflichtet. Da man nicht angesprochen wird in dem Brief, muß man den Brief ignorieren. Der Beitragsservice besteht darauf, dass keine Formfehler begangen werden. Dann kann man deren Formfehler ausnutzen, es spricht kein Gesetz dagegen, besonders nicht in diesem speziellen Fall. Auch Mann B sollte abwarten, ob ein Beitragsbescheid kommt und vorher nicht reagieren. Daraus ergeben sich weitere Fehler, die der Beitragsservice machen kann. Alle Briefe schön sammeln.


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F
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Ich bedanke mich für die schnellen Antworten dann werde ich mal abwarten was noch kommt. Sollten sie es dennoch mal richtig schreiben muss man dann ab 2013 bezahlen oder wie verhält sich das?


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P
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Rein rechtlich betrachtet besteht dann eine Zahlungspflicht rückwirkend bis Jan. 2013.

Aber ebenso rein rechtlich betrachtet spricht einiges für die Zahlungsverweigerung.
Angefangen von einem (kleinen) Zinsvorteil bis hin zur Vergrößerung des Widerstandes gegen diese
"Zwangsgebühr ohne Gegenwert" und der Aussicht, dass irgendwann die Verfassungswidrigkeit
dieses Beitrages festgestellt wird mit der Folge, dass jene, die noch nicht gezahlt haben,
auch nicht mehr zahlen müssen.

...


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Das Thema rückwirkende Zahlung haben wir hier schon oft diskutiert. Meine Meinung ist, dass es keine gesetzliche Grundlage gibt, dass der Beitragsservice rückwirkend Beiträge fordern kann. Da er keine Daten vorliegen hat, die das bestätigen, wäre es Datenmissbrauch. Bestätigende Daten wären die eigene Anmeldung, nicht die Daten aus dem Meldeamt.
Hier habe ich es versucht zu erklären:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8318.msg59633.html#msg59633


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So nun kam eine Zahlungsaufforderung, allerdings wieder auf falschen Namen Person A geht mal davon aus, das A dann auf dieses Schreiben auch nicht reagiert oder?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. März 2014, 11:05 von Uwe«

 
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