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Autor Thema: Schreiben vom GEZ  (Gelesen 5572 mal)

m
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Schreiben vom GEZ
Autor: 01. März 2014, 17:28
Guten Abend euch allen!
Ich finde es super, dass dieses Forum existiert! Wirklich eine schöne Initiative.

Person A wollte euch kurz seine Geschichte schildern.

Person A hat noch nie für die GEZ bezahlt. Person A wohnt in Berlin.
Jedes Mal, dass A ein Schreiben vom GEZ erhalten hat, hat Person A ihnen mitgeteilt, dass A weder ein Radio noch einen Fernseher besitzt. Es ist auch nicht mal gelogen. Person A hat wirklich nie einen Fernseher gehabt. A hat einen PC. Nun hat sich das Gesetzt geändert - das wissen wir schon - und laut GEZ unabhängig davon ob du einen PC oder ein smartphone oder ein Radio etc hast, musst du sowieso die Beiträge bezahlen.
Total bekloppt. Wirklich! Es ist wirklich wie eine Diktatur.
A sieht, dass es Menschen gibt, die mutig sind und versuchen, sich dagegen zu wehren.
Respekt! Das sollten wir wirklich alle machen.

Vor ein paar Tagen hat A ein Schreiben der GEZ erhalten, in dem sie A auf das neue Gesetz aufmerksam machen und sagen, dass nach einem Abgleich mit dem Einwohnermeldeämter keine Meldung für die Wohnung, in der A wohnt, gefunden haben. Sie erwarten nun natürlich von A, dass A bezahlt.

Bis Juni 2013 war Person A Sozialempfänger.
Danach hat Person A sich vom Sozialamt abgemeldet, weil A nach England für eine Weile gehen wolle. Person A hat es natürlich auch seiner Krankenkasse mitgeteilt.
Also, A ist zur Zeit nicht mal in Berlin, sondern in England. In Berlin hat A auch seinen Internetanschluß gekündigt.

Wären diese zwei genannte Gründe genug um gegen das Scheiben der GEZ zu argumentieren?
Person A kann natürlich beweisen, dass A gerade hier in England krankenversichert ist, also, dass A zur Zeit hier bin.

Was sagen die Experten, wie soll A damit umgehen?

Übrigens, das Schreiben der GEZ war natürlich nicht mit versichertem Versand versendet. Sie können nicht mal beweisen, dass A das Schreiben wirklich erhalten hat. Hinzu kommt die Sache, dass A zur Zeit einfach nicht zu Hause ist sondern im Ausland. (Eine Freundin von A schaut ab und zu nach der Post)

Vielleicht ist es sogar naiv von A wenn er überhaupt reagiert?

Person A ist jedenfalls für den GEZ-Boykott und natürlich will A nicht bezahlen.
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe
Grüße


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Bernd

Re: Schreiben vom GEZ
#1: 01. März 2014, 17:59
Hat sich die Person A beim Einwohnermeldeamt abgemeldet?


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Re: Schreiben vom GEZ
#2: 01. März 2014, 19:59
Nein. Person A hat sich dort nicht abgemeldet, weil sie ohnehin wieder zurück kehrt, in circa 5-6 Monate.

Heißt es, dass wenn Person A angemeldet ist, obwhol sie sich im Ausland befindet- was sie beweisen kann- und nicht mal einen Internet Anschluss in der Wohnung gibt, muss sie bezahlen?

Und, wie gesagt, bis Juni war PErson A Sozialempfänger


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Bernd

Re: Schreiben vom GEZ
#3: 01. März 2014, 20:05
Dieser ganze Mist hängt ja mit der Anmeldung zusammen. Für eine Wohnung in der niemand gemeldet ist zahlt man nichts auch wenn diese möbiliert ist.

http://www.rundfunkbeitrag.de/haeufige_fragen/#buerger_leer_stehende_wohnung

Muss ich für meine leer stehende Wohnung Rundfunkbeitrag bezahlen?

 Eine leerstehende Wohnung ist beitragsfrei. Eine Wohnung steht leer, wenn dort niemand wohnt, kein Mietvertrag besteht und auch keine Person beim Einwohnermeldeamt für die Wohnung gemeldet ist. Dabei ist es unerheblich, ob die Wohnung möbliert ist oder nicht.


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Re: Schreiben vom GEZ
#4: 01. März 2014, 20:13
Person A kann also nichts dagegen unternehmen?
Nada de nada?

Ihr meint, Person Asoll reagieren und wenn ja, wie - anhand der obigen beschriebene Story?


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Bernd

Re: Schreiben vom GEZ
#5: 05. März 2014, 00:32
Genau so würde ich das sehen, dass Person A dagegen nichts machen kann, aber den Kopf in den Sand stecken sollte Person A nicht machen.


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Re: Schreiben vom GEZ
#6: 07. Januar 2015, 11:39
Bernd schrieb "Eine leerstehende Wohnung ist beitragsfrei. Eine Wohnung steht leer, wenn dort niemand wohnt, kein Mietvertrag besteht und auch keine Person beim Einwohnermeldeamt für die Wohnung gemeldet ist. Dabei ist es unerheblich, ob die Wohnung möbliert ist oder nicht."

Was ist aber mit einer Wohnung, der doch als Wohnraum gemietet ist, aber keine dort beim Einwohnermeldeamt gemeldet, weil es als Büro benutzt ist, auch wenn der Vermieter lieber nichts davon hören möchte? Wird der Eigentümer bzw Hausverwaltung irgendwann einen Brief von der Beitragsservice erhalten? Oder gar nicht, nur weil keiner dort gemeldet ist?


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Re: Schreiben vom GEZ
#7: 07. Januar 2015, 12:10
RBStV
Zitat
...
§ 2
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.
(2) Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die
1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder
2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.

Meiner Auffassung nach muss eine Vermutung widerlegbar sein. Ich würde mit geeigneten Dokumenten versuchen, den Englandaufenthalt und damit den Leerstand der Whg in Deutschland nachzuweisen.

Für leerstehende Wohnungen, auch wenn sie möbliert sind, muss nicht gezahlt werden!


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

P
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Re: Schreiben vom GEZ
#8: 07. Januar 2015, 12:19
@seppl PersonX denkt, dass die Englandfrage vom März nicht mehr weiter relevant sei

@rpm_nyc Solange keine Person A bis Z anfängt zu prüfen, welche Wohnungen vermeintlich trotze Nichtmeldung nicht leer sind, also nicht den Abgleich
aller Wohnungen, also der vermeintlich leeren, tatsächlich leeren und nicht leeren, mit allen Meldungen zu Wohnungen nicht durch führt oder dabei nicht auffällt, dass es da eine Wohnung geben müsse, welche zwar laut Meldebehörden nicht bewohnt wäre, aber scheinbar doch belebt ist, solange wird keiner Fragen stellen.
Beispiel Haus mit 18 Wohnungen, beim Einwohnermeldeamt liegen nicht weniger als 18 Meldungen vor, die 18 Meldungen verteilen sich scheinbar nur auf 17 Wohnungen, es müsste also eine leer sein. Zu dieser kann sollte der BS/LRS zu der Annahme kommen, dass das Haus 18 Wohnungen hätte entsprechend beim Vermieter\Besitzer anfragen was mit der vermeitlichen leeren Wohnung wäre. Ob das passiert oder nicht kann keiner vorhersehen. Zugebilligt haben Sie es sich aber, dass Sie genau das dürften. Der zweite Weg wäre noch dass im Rahmen von kaufbaren Adressbeständen ein weiterer Abgleich durch geführt wird, dazu könnten beispielsweise die Krankenkassenadressdaten erworben werden ... das kann auch bereits erfolgt sein. Vermutungen in dieser Richtung gab es bereits.

Zusätzlich fängt der BS/LRA irgendwann damit an die vermeintlichen Firmen zu finden, welche nicht zahlen um diese ebenfalls mit Beitragsschreiben zu beglücken. Da könne es ja auch passieren, dass da Post von unerwarteter Seite kommen wird. Oder bei diversen Personen Fragen gestellt oder diese durch Vorortbesuche geklärt werden. Sollten dabei Unstimmigkeiten auffallen, eben wie das mit nur 17/18 Wohnungen, dann erfolgt da sicherlich ein erhöhtes Klärungsgespräch, auf welcher Basis auch immer.


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Re: Schreiben vom GEZ
#9: 07. Januar 2015, 12:42
danke @PersonX.

fiktiver Fall
Person A wurde mit einer Mahnung von der Beitragsservice bedroht, hat angefangen in Raten vom 1.1.2013 zu zahlen (Leider!).

Person A wohnt in der V. Etage, wo sie angemeldet ist. Die Freundin B von Person A, die immer GEZ bezahlte, hat den Mietvertag im I. Etage, war dort angemeldet, obwohl A+B immer nur die Wohnung als Büro benutzt habe, A+B wohnen tatsächlich in der V. Etage. (alles im gleichen Treppenhaus).

Heute haben A+B es geschafft, dass Freundin B mit Rückwirkung ab 1.9.2010 von der Wohnung in der I. Etage abgemeldet ist, und nun bei Person A seit (mit Rückwirkung) 1.9.2010 bei A in der V. Etage wohnte. Das heißt, nun bezahlen A+B beide Beitragsservice vollständig, obwohl sie in einer Wohnung wohnen.

Müssen A+B weiter beide vollständige Beitragsgebühre bezahlen, oder sollten A+B

1. Bei der Beitragsservice melden, dass sie seit 2010 in einer einzigen Wohnung wohnen, und nur einen Beitrag bezahlen sollten, nicht 2, und können es auch mit der Anmeldung vom Bürgeramt beweisen;

2. Bei der Beitragsservice melden, dass sie seit 2010 in einer einzigen Wohnung wohnen, und nur einen vollständigen Beitrag für die Wohnung bezahlen sollten, nicht 2, aber doch 5,99 für die zweite Wohnung, da sie das nur als Büro benutzen als Kleinunternehmer (obwohl doch mit Wohnungsmietvertrag).

Person A möchte auf keinen Fall, dass die Hausverwaltung bzw. die Eigentümer herausfinden, dass A+B die Wohnung in der I. Etage als Büro benutzen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Januar 2015, 12:51 von Bürger«

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Re: Schreiben vom GEZ
#10: 07. Januar 2015, 15:33
Dafür gibt es das Änderungsformular,
https://www.rundfunkbeitrag.de/formulare/buergerinnen_und_buerger/index_ger.html
dort "Abmeldung der Wohnung"

wenn Sie sparen können, weil bereits bezahlt wird, auf der Webseite -> es zahlt bereits jemand für diese Wohnung. In wie weit für die Wohnung, in welcher so gesehen keiner "wohnt" und auch dort nicht gemeldet ist dann später bei Prüfung oder aktuell, weil Arbeitsstätte zu zahlen wäre, bleibt abzuwarten.

Allgemein kann gesagt werden, auch die aktuelle Zahlung könnte mit Verweis auf persönliche Gründe und ebenso dem Verweis auf das Gutachten der 32 Wirtschaftsweisen eingestellt werden. Warum überhaupt bezahlen?

Ansich bleibt nach diesem "Vertrag" die Zweitwohung auch beitragspflichtig, auch wenn diese quasi leer ist oder halt nicht zum Wohnen genutzt wird, also solange wie zumindest ein Mietvertrag besteht. (Das sollte vielleicht beachtet werden)
Sollte das bei einer späteren Prüfung entsprechend ermittelt werden, könnte ja sein ;-)
dann wäre das Pech, aber kein Beinbruch, es stellt aktuell lediglich eine Ordnungswidrigkeit dar, diese kann geahndet werden ;-)
Und selbst die zweite Wohnung -> eine Zahlpflicht kann/sollte erst mit einem Beitragsbescheid einhergehen. Auch wenn dieser Vertrag/Satzung/Gesetz dazu entwas anderes vorsieht. PersonX würde ohne Beitragsbescheid jedenfalls nicht zahlen, aber PersonX zahlt ja auch mit "Bescheid" nicht, sondern legte Widerspruch ein.
In diesem Sinne viel Erfolg.
Das Zusammenlegen war bis 31.12.2014 sogar rückwirkend möglich, so dass zuviel gezahlte Beträge rückerstattet werden konnten, mal im Forum suchen, aktuell konnte PersonX das auf der Beitragsseite nicht mehr finden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Januar 2015, 15:45 von PersonX«

 
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