Nach unten Skip to main content

Autor Thema: KEIN RUNDFUNKBEITRAG für Vereine!  (Gelesen 8470 mal)

Uwe

  • Moderator
  • Beiträge: 6.419
  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
    • gez-boykott.de
KEIN RUNDFUNKBEITRAG für Vereine!
Autor: 01. März 2014, 16:20
KEIN RUNDFUNKBEITRAG für Vereine!



Seit der neuen Rundfunk und Fernsehbeitragsverordnung, sollten alle bezahlen !!
Auch der ehrenamtlich geführte Kunstverein "Offenes Atelier in Mümmelmannsberg e.V." war da von betroffen !! Im letzten Jahr bekam dieser Verein seine Rechnung, gegen dieser Rechnung hatte der zweite Vorsitzende E. Heeder, Einspruch ein gelegt !!

mehr auf:
http://www.hamburger-wochenblatt.de/muemmelmannsberg/lokales/kein-rundfunkbeitrag-d15504.html


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

H
  • Beiträge: 119
Re: KEIN RUNDFUNKBEITRAG für Vereine!
#1: 02. März 2014, 08:48


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Moderator
  • Beiträge: 11.407
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: KEIN RUNDFUNKBEITRAG für Vereine!
#2: 15. März 2014, 13:00
Diese "Befreiung" für "ehrenamtlich geführte Vereine" ist aber noch nicht im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag niedergelegt - muss also wohl vorerst immer noch *aktiv* erstritten werden... unter Berufung auf genau *diesen* Präzedenzfall?

Oder worauf genau?

Und wieviele gemeinnützige Vereine erfahren wohl davon - oder drücken es bewusst oder unbewusst trotzdem ungerechtfertigterweise ab...?

Wie typisch im Falle dieser fast beispiellos unsäglichen gesetzlichen Regelung des sogenannten "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" tauchen mit jeder neuen Frage drei weitere Fragen auf.

"Saubere Arbeit"!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

  • Beiträge: 909
  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Re: KEIN RUNDFUNKBEITRAG für Vereine!
#3: 16. März 2014, 00:31
Die Regelung für Vereine ist genauso undurchsichtig gestaltet wie auch die für einen Zweitwohnsitz.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8597.msg60823.html#msg60823
Es wird eiskalt mit der Unwissenheit und Gutgläubigkeit spekuliert.
Wer sich im Zweifelsfall nicht gezielt informiert , wird erbarmungslos benachteiligt.
Wer sich nicht wehrt , wird unwissentlich zum zahlenden Deppen degradiert , zur Freude der Erfinder dieser Gelddruckmaschine.
Das ganze Rundfunkbeitragssystem steckt voller hinterhältiger Fallstricke , in denen man sich verfangen kann , ohne dass man es bemerkt.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
You can win if you want

R
  • Beiträge: 1.126
Re: KEIN RUNDFUNKBEITRAG für Vereine!
#4: 17. März 2014, 08:26
Wer hat den den Text zusammengekritzelt? Stümperhafter geht es kaum.

Dazu fällt mir nur ein: Wer brauchen ohne "zu" gebraucht, braucht brauchen gar nicht zu gebrauchen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
Nach oben